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Vertretung in Deutschland
Presseartikel29. Juli 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Finanzdienstleistungen: Kommission legt dar, wie sie die Regulierung in Drittländern als gleichwertig anerkennt

Die Europäische Kommission zieht heute (Montag) eine Bilanz ihres Gesamtansatzes zur Gleichwertigkeit von Regulierungssystemen im Bereich der Finanzdienstleistungen. Die Anerkennung einer solchen Äquivalenz durch die EU ist in den letzten Jahren zu...

Eine positive Äquivalenzbestimmung, die eine unilaterale Maßnahme der Kommission ist, ermöglicht es den EU-Behörden, sich auf die Regeln und die Aufsicht eines Drittlandes zu stützen, so dass Marktteilnehmer aus Drittländern, die in der EU tätig sind, nur ein einziges Regelwerk beachten müssen.

In der heutigen Mitteilung werden der umfassende Ansatz der EU bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit von Drittlandsregelungen und die jüngsten legislativen Neuerungen in diesem Bereich dargelegt. Auch wird beschrieben, wie die Kommission und die europäischen Aufsichtsbehörden nach Ergehen eines Gleichwertigkeitsbeschlusses die Lage in den betreffenden Ländern verfolgen, um sicherzustellen, dass diese den Zielen der EU auch weiterhin gerecht werden, und um in der EU auch weiterhin für Finanzstabilität, Anlegerschutz, Marktintegrität und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Darüber hinaus liefert die Kommission in dieser Mitteilung einen Überblick darüber, wie der Rahmen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit durch die letzten legislativen Änderungen gestärkt wurde: Dies betrifft sowohl die anfänglichen Bewertungen als auch das nachträgliche Monitoring und insbesondere die größere Rolle, die hierbei den europäischen Aufsichtsbehörden zukommt. Diese jüngsten Gesetzesänderungen, die beispielsweise mit den geänderten Gründungsverordnungen der europäischen Aufsichtsbehörden eingeführt wurden, stärken die Rolle dieser Behörden beim Monitoring der Drittländer, deren Systeme als gleichwertig anerkannt wurden.

Weitere Informationen:

Ausführliche Pressemitteilung

Mitteilung über die Gleichwertigkeit im Finanzdienstleistungsbereich vom 29.7.2019

Anerkennung von Drittlandsregelungen (Gleichwertigkeitsbeschlüsse) (nur in englischer Sprache)

Arbeitsunterlage vom Februar 2017 zu EU-Gleichwertigkeitsbeschlüssen in der Finanzdienstleistungspolitik: Eine Bewertung

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu ( Reinhard Hönighaus ) , Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Juli 2019
Autor
Vertretung in Deutschland