Eine positive Äquivalenzbestimmung, die eine unilaterale Maßnahme der Kommission ist, ermöglicht es den EU-Behörden, sich auf die Regeln und die Aufsicht eines Drittlandes zu stützen, so dass Marktteilnehmer aus Drittländern, die in der EU tätig sind, nur ein einziges Regelwerk beachten müssen.
In der heutigen Mitteilung werden der umfassende Ansatz der EU bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit von Drittlandsregelungen und die jüngsten legislativen Neuerungen in diesem Bereich dargelegt. Auch wird beschrieben, wie die Kommission und die europäischen Aufsichtsbehörden nach Ergehen eines Gleichwertigkeitsbeschlusses die Lage in den betreffenden Ländern verfolgen, um sicherzustellen, dass diese den Zielen der EU auch weiterhin gerecht werden, und um in der EU auch weiterhin für Finanzstabilität, Anlegerschutz, Marktintegrität und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.
Darüber hinaus liefert die Kommission in dieser Mitteilung einen Überblick darüber, wie der Rahmen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit durch die letzten legislativen Änderungen gestärkt wurde: Dies betrifft sowohl die anfänglichen Bewertungen als auch das nachträgliche Monitoring und insbesondere die größere Rolle, die hierbei den europäischen Aufsichtsbehörden zukommt. Diese jüngsten Gesetzesänderungen, die beispielsweise mit den geänderten Gründungsverordnungen der europäischen Aufsichtsbehörden eingeführt wurden, stärken die Rolle dieser Behörden beim Monitoring der Drittländer, deren Systeme als gleichwertig anerkannt wurden.
Weitere Informationen:
Mitteilung über die Gleichwertigkeit im Finanzdienstleistungsbereich vom 29.7.2019
Anerkennung von Drittlandsregelungen (Gleichwertigkeitsbeschlüsse) (nur in englischer Sprache)
Arbeitsunterlage vom Februar 2017 zu EU-Gleichwertigkeitsbeschlüssen in der Finanzdienstleistungspolitik: Eine Bewertung
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 29. Juli 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland