
Der Rat, also die 27 EU-Mitgliedstaaten, hat sich nach dem Kommissionsvorschlag vom August dieses Jahres über die Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2024 geeinigt. Der Rat folgte dem Vorschlag für zulässige Gesamtfangmengen für drei Bestände: Scholle („roll-over“, also eine vorübergehende Beibehaltung der bestehenden Fangmöglichkeiten), Lachs im Finnischen Meerbusen (plus 7 Prozent) und Lachs im Hauptbecken (minus 15 Prozent).
In Anbetracht der besonderen Umweltsituation der Ostsee hat der Rat beschlossen, für die Bestände des westlichen Herings, des westlichen Dorschs und des östlichen Dorschs Beifang-Grenzen festzulegen. Das heißt, sie dürfen nur dann gefangen werden, wenn sie bei der Befischung anderer Bestände versehentlich gefangen werden. Außerdem werden die bestehenden Abhilfemaßnahmen beibehalten. Die Einigung ermöglicht somit die Fortsetzung der gesunden Fischerei auf Scholle, Rigaer Hering, Lachs im Finnischen Meerbusen und Sprotte.
Der Rat beschloss außerdem, die gezielte Fischerei auf Hering in der mittleren Ostsee und auf Bottnischen Hering mit zulässigen Gesamtfangmengen von 40.368 Tonnen bzw. 55.000 Tonnen zuzulassen. Für den Hering der mittleren Ostsee wird eine 30-tägige Schonzeit eingeführt, um die Ansammlung von Laichfischen zu schützen.
Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, sagte dazu: „Die heutige Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen, aber wir tragen die Verantwortung dafür, die Fangmöglichkeiten so festzulegen, dass sich die Bestände zum Nutzen unserer Fischer und ihrer Gemeinden erholen können. Wir sollten nicht davor zurückschrecken, unsere dringendste Herausforderung anzugehen: den Umweltzustand der Ostsee. Unsere Fischer erwarten von ihren Ländern konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Ostsee. Ich habe es schon oft gesagt und wiederhole es heute vor den Ministern: Es ist an der Zeit, die Ostsee zu retten.“
Die Ostsee ist das am stärksten verschmutzte Meer in Europa. Sie leidet unter dem Verlust der biologischen Vielfalt, dem Klimawandel, der Eutrophierung, der Überfischung und der hohen Belastung mit Schadstoffen wie Arzneimitteln und Abfällen.
Weitere Informationen:
Vorschlag der Kommission von August 2023
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Oktober 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland