Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung29. Juni 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

Flexibler auf Krisen reagieren: Einfachere Regeln für EU-Kohäsionspolitik

Press conference by Nicolas Schmit and Elisa Ferreira, European Commissioners, on Flexible Assistance to Territories to address the consequences of the Russian invasion of Ukraine

Die EU-Kommission will die Vorschriften der EU-Kohäsionspolitik vereinfachen. Damit sollen die Mitgliedstaaten die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des russischen Angriffs auf die Ukraine besser abfedern können. Kohäsionspolitik hat das Ziel, Ungleichheiten bei der Entwicklung der Regionen abzubauen und so den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken.

Konkret schlägt die Kommission unter anderem vor, die Vorfinanzierungszahlungen an die Mitgliedstaaten zu erhöhen, die Möglichkeit einer 100%igen Kofinanzierung durch die EU auszuweiten und die Kostenübernahme zur Deckung der Grundbedürfnisse von Flüchtlingen zu erhöhen. Auch sollen künftig mindestens 30 Prozent der Mittel für Projekte eingesetzt werden, die von lokalen Behörden verwaltet werden - um Investitionen dorthin zu lenken, wo sie benötigt werden. Außerdem sollen Projekte auch in der nächsten Förderperiode weiter unterstützt werden können, beispielsweise im Bausektor, wenn Preiserhöhungen, Rohstoff- und Arbeitskräftemangel einen rechtzeitigen Abschluss verhindert haben.

Pragmatische Antwort auf Schwierigkeiten

Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsionspolitik und Reformen sagte: „Die Folgen der unprovozierten und ungerechtfertigten Invasion der Ukraine durch Russland werden tagtäglich größer. Von Beginn an wurde im Rahmen der Kohäsionspolitik eine umfassende und pragmatische Antwort auf die verschiedenen Schwierigkeiten gegeben, mit denen die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften konfrontiert sind. Mit unseren FAST-CARE-Vorschlägen bauen wir heute unsere Unterstützung weiter aus, indem wir im Rahmen der Kohäsionspolitik zusätzliche Flexibilität und mehr Mittel vorschlagen, um Drittstaatsangehörige zu integrieren und diejenigen zu unterstützen, die an vorderster Linie tätig sind. Diese Vorschläge werden auch dazu beitragen, die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Kriegs auf die Durchführung der Programme abzufedern.“

Drei Änderungen der Rechtsvorschriften

Das heute vorgeschlagene Paket beinhaltet drei Änderungen der Rechtsvorschriften der Kohäsionspolitik für die Zeiträume 2014–2020 und 2021–2027. Sie sollen die Bereitstellung der Unterstützung der Mitgliedstaaten für die Integration von Drittstaatsangehörigen weiter beschleunigen und vereinfachen und gleichzeitig die Erholung der Regionen von der COVID-19-Pandemie fördern:

  • Mehr Unterstützung für diejenigen, die Vertriebene aufnehmen – Mitgliedstaaten, lokale Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft
    • Die Vorfinanzierungszahlungen werden um weitere 3,5 Milliarden Euro für die Jahre 2022 und 2023 erhöht und sollen allen Mitgliedstaaten rasch mehr Liquidität verschaffen. Dadurch werden die seit März 2022 im Rahmen von REACT-EU bereits geleisteten Vorfinanzierungszahlungen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro aufgestockt.
    • Die Möglichkeit einer 100%igen Kofinanzierung durch die EU im Zeitraum 2014–2020 wird nun auf Maßnahmen ausgeweitet, die die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen fördern. Diese Option gilt auch für Programme des Zeitraums 2021–2027 und muss Mitte 2024 überprüft werden.
    • Die Mitgliedstaaten können den Betrag der mit CARE eingeführten vereinfachten Einheitskosten zur Deckung der Grundbedürfnisse von Flüchtlingen von 40 Euro auf 100 Euro pro Woche und Person erhöhen. Anstelle von bisher 13 Wochen können sie diese Kosten für einen Zeitraum von bis zu 26 Wochen geltend machen. Dadurch wird es noch leichter, Mittel für Vertriebene einzusetzen.
    • Die bereits im Rahmen von CARE zwischen dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eingeräumte Möglichkeit der Querfinanzierung wird auf den Kohäsionsfonds ausgeweitet. Das bedeutet, dass nun auch Mittel aus dem Kohäsionsfonds mobilisiert werden können, um die Folgen der Migrationsherausforderungen zu bewältigen.
  •  Investitionen dorthin lenken, wo sie benötigt werden
    • Mindestens 30 Prozent der im Rahmen der Flexibilitätsregelungen mobilisierten Mittel sollten für Vorhaben eingesetzt werden, die von lokalen Behörden und in lokalen Gemeinschaften tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft verwaltet werden. So können diejenigen angemessen unterstützt werden, die die Hauptlast der Anstrengungen tragen.
    • Ausgaben für Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen können nun auch rückwirkend geltend gemacht werden, selbst wenn das Vorhaben bereits abgeschlossen ist.
    • Im Rahmen der Programme können auch Vorhaben unterstützt werden, die außerhalb des geografischen Anwendungsbereichs des Programms, aber innerhalb des Mitgliedstaats durchgeführt werden. So kann die Unterstützung dorthin geleitet werden, wo sie am dringendsten benötigt wird, da Flüchtlinge häufig innerhalb der Mitgliedstaaten umziehen.
  • Praktische Unterstützung bei der Lösung des Problems der verzögerten Projektdurchführung
    • Projekte über 1 Million Euro, beispielsweise im Bausektor, die im Rahmen der Programme des Zeitraums 2014–2020 gefördert werden, aber aufgrund von Preiserhöhungen, Rohstoff- und Arbeitskräftemangel nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten, können im Rahmen der Programme des Zeitraums 2021–2027 weiter unterstützt werden.
    • Mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten beim Abschluss der Programme, um den Betrag der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu maximieren, selbst wenn sich die Durchführung verzögert hat.

Nächste Schritte

Die vorgeschlagenen Änderungen der Dachverordnung 2014–2020 und der Dachverordnung 2021–2027 müssen noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.

Hintergrund

Bei der heute vorgeschlagenen „Flexiblen Unterstützung der Gebiete (Flexible Assistance to Territories/FAST-CARE) handelt es sich um ein neues umfassendes Maßnahmenpaket. Damit soll die bereits im Rahmen von CARE (Cohesion's Action for Refugees in Europe – Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa) bereitgestellte Unterstützung durch zusätzliche kohäsionspolitische Mittel und größere Flexibilität ausgeweitet werden.

Mit CARE wurden Investitionen in den Bereichen Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Übersetzungsdienste oder Ausbildung von Vertriebenen sowie zugunsten der Aufnahmeländer mobilisiert. Da der Bedarf jedoch weiter wächst, forderten der Europäische Rat, das Europäische Parlament und die Regionen der EU die Kommission auf, neue Initiativen im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens vorzuschlagen, um die einschlägigen Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen.

FAST-CARE geht auf diese Forderungen ein, indem zusätzliche Flexibilität bei der Durchführung kohäsionspolitischer Investitionen eingeräumt wird. Dies trägt auch dazu bei, den Verzug bei der Durchführung von EU-finanzierten Projekten abzumildern, der auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie einerseits und die kriegsbedingt hohen Energiekosten und den Rohstoff- und Arbeitskräftemangel andererseits zurückzuführen ist.

Darüber hinaus hat die Kommission im Rahmen von REACT-EU eine Vorfinanzierung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ausgezahlt und die Mobilisierung von Mitteln durch die Einführung von Einheitskosten pro Person vereinfacht, um den unmittelbaren Bedarf der Flüchtlinge an Nahrungsmitteln, materieller Basisunterstützung, Unterbringung und Transport zu decken. Darüber hinaus können die REACT-EU-Mittel für 2022 in Höhe von 10 Milliarden Euro sofort verwendet werden, um diesen neuen Bedarf zu decken.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten: Stärkung der kohäsionspolitischen Unterstützung für die Bewältigung der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine durch „Flexible Unterstützung der Gebiete“

Website – Solidarität der EU mit der Ukraine

Ukraine: EU verstärkt Solidarität mit den Kriegsflüchtlingen

Mitteilung und Vorschlag für eine Verordnung über FAST-CARE

CARE – Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Juni 2022
Autor
Vertretung in Deutschland