Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel13. April 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Folgen des Krieges in der Ukraine: Kommission schlägt zweites Paket zur Unterstützung des Fischerei- und Aquakultursektors vor

Das Bild zeigt ein Boot.
European Communities 2002

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) weitere Maßnahmen vorgeschlagen, um die Folgen der russischen Invasion in der Ukraine auf den europäischen Fischerei- und Aquakultursektor abzufedern. Konkret legte die Kommission eine legislative Änderung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds 2014–2020 (EMFF) vor, die finanzielle Entschädigungen für zusätzliche Kosten, für Einkommensverluste und für die Lagerung von Erzeugnissen sowie für die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit ermöglichen würde.

Der für die Fischerei zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: „Der Fischerei- und Aquakultursektor ist stark vom Krieg in der Ukraine betroffen. Im Rahmen des EMFF stehen noch Finanzmittel zur Verfügung. Mit diesem Vorschlag erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sie auf spezifische Maßnahmen umzuschichten, um die sozioökonomischen Auswirkungen der Krise abzufedern.“

Verwendung der verbleibenden Mittel für den Zeitraum 2014–2020 für die Krisenhilfe

Der militärische Angriff Russlands gegen die Ukraine hat die Preise für Energie und Rohstoffe in die Höhe getrieben, was sehr umfangreiche zusätzliche Betriebskosten verursacht und die Gewinnspannen in den Bereichen Fischerei, Aquakultur und Fischverarbeitung deutlich verringert hat. Der Krieg hat auch zu einer vorsorglichen Unterbrechung der Fangtätigkeiten in bestimmten Gebieten geführt. Sobald der heutige Vorschlag angenommen ist, werden die Mitgliedstaaten rasch finanzielle Unterstützung für die zusätzlichen Kosten und wirtschaftlichen Verluste infolge der Krise gewähren können, insbesondere

  • finanzielle Entschädigung für die vorübergehende Einstellung von Fangtätigkeiten, wenn der militärische Angriff Russlands gegen die Ukraine die Sicherheit der Fangeinsätze gefährdet. Diese Entschädigung unterliegt nicht der finanziellen Obergrenze und der Höchstdauer für andere Fälle der vorübergehenden Einstellung;
  • finanzielle Entschädigung für Erzeugerorganisationen, die Fischerei- oder Aquakulturerzeugnisse lagern, gemäß dem Lagerhaltungsmechanismus der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 (gemeinsame Marktorganisation);
  • finanzielle Entschädigung für Marktteilnehmer im Fischerei- und Aquakultursektor (einschließlich des Verarbeitungssektors) für ihre Einkommensverluste sowie für zusätzliche Kosten, die ihnen aufgrund der Marktstörungen infolge des militärischen Angriffs Russlands gegen die Ukraine und ihrer Auswirkungen auf die Lieferkette von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen entstanden sind.

Mit dem Vorschlag werden diese Entschädigungsregelungen in bestehende EMFF-Maßnahmen aufgenommen, um ihre rasche Umsetzung zu erleichtern.

Mit dem Vorschlag werden auch Flexibilitätsmechanismen eingeführt, damit diese neuen Maßnahmen schnell umgesetzt werden können:

  • ein vereinfachtes Verfahren zur Änderung der operationellen Programme der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Einführung dieser Maßnahmen, einschließlich der Umschichtung von Finanzmitteln;
  • rückwirkende Förderfähigkeit von Ausgaben für diese Maßnahmen ab dem 24. Februar 2022;
  • Möglichkeit, die ursprünglich für bestimmte EMFF-Maßnahmen vorgesehenen Beträge (z. B. Kontrolle und Durchführung, Datenerhebung) auf die neuen Maßnahmen umzuschichten.

Der heutige Vorschlag ergänzt das erste Paket von Krisenmaßnahmen, das am 25. März im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) angenommen wurde.

Nächste Schritte

Bevor dieser Legislativvorschlag wirksam werden kann, muss er zunächst vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten im Rat angenommen werden.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Pressekontakte: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. April 2022
Autor
Vertretung in Deutschland