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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 2. Dezember 2015
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 5 Min

Fragen und Antworten zur verschärften Kontrolle von Feuerwaffen in der EU

Angesichts der jüngsten Terroranschläge in Paris hat die Europäische Kommission nicht nur den Schwarzmarkt für Waffen im Blick. Bereits am 18. November hat sie ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das den Erwerb von Feuerwaffnen in der Europäischen Union...

Symbolbild

Was genau beinhaltet das Maßnahmenpaket?

Der Kommissionsvorschlag sieht vor, Privatpersonen den Erwerb besonders gefährlicher halbautomatischer Waffen zu untersagen. Der Besitz von halbautomatischen Waffen für die Jagd oder den Schießsport sollen Privatpersonen weiterhin mit Genehmigung erlaubt sein.

Neben den Maßnahmen zur besseren Kontrolle von Feuerwaffen arbeitet die Kommission an einem Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels.

Die Vorschläge waren Teil der im April 2015 angenommenen Europäischen Sicherheitsagenda und werden angesichts der jüngsten Terroranschläge in Paris jetzt früher als geplant vorgelegt.

Ab wann sollen die verschärften Regeln gelten?

Die Kommissionsvorschläge zur Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie müssen noch vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat befürwortet werden. Erst dann können die neuen Regeln in Kraft treten. Die Feuerwaffen-Richtlinie regelt den Erwerb und Besitz von Waffen durch Privatpersonen sowie die Verbringung von Waffen in ein anderes EU-Land.

Die Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen wurde nach einer Zustimmung durch die Mitgliedstaaten von der EU-Kommission formal erlassen. Die Verordnung wird unverzüglich im Amtsblatt veröffentlicht und nach drei Monaten in Kraft treten. In dieser Verordnung werden gemeinsame strenge Kriterien dafür festgelegt, wie Waffen von den Mitgliedstaaten zu deaktivieren sind, damit sie für eine weitere Verwendung unbrauchbar werden. Der Besitz der gefährlichsten Feuerwaffen wird nicht mehr gestattet sein, auch wenn die Waffen deaktiviert sind.

Warum sind deaktivierte Feuerwaffen ein Problem und was genau schlägt die Kommission vor?

Bisher waren deaktivierte Feuerwaffen nach dem Gesetz keine Waffen mehr, sondern wurden als Metallstücke betrachtet. Sie können damit im Binnenmarkt frei zirkulieren. Außerdem werden sie aus dem amtlichen Register gestrichen, so dass ihr aktueller oder ursprünglicher Besitzer nicht mehr ermittelt werden kann.

Es ist jedoch erwiesen, dass deaktivierte Waffen wieder schussfertig gemacht oder Teile davon wieder zu neuen Waffen zusammenmontiert werden. Um das zu verhindern, unternehmen wir dreierlei:

  • Wir führen einheitliche strenge Regeln ein, nach denen die Mitgliedstaaten Waffen deaktivieren, d. h. unbrauchbar machen müssen. Hieran fehlte es bisher.
  • Selbst die strengsten Regeln können nicht zu 100 Prozent garantieren, dass eine deaktivierte Waffe nie wieder gebrauchsfertig gemacht werden kann. Im Interesse der Sicherheit unserer Bürger soll daher der Besitz besonders gefährlicher Feuerwaffen – auch wenn sie deaktiviert sind – künftig nicht mehr möglich sein. Sich eine Kalaschnikow zur Dekoration über den Kamin zu hängen, was bisher möglich war, wenn sie deaktiviert war, wird künftig unzulässig sein. Die Durchsetzung des Verbots ist Sache der Mitgliedstaaten, die die Mittel dazu haben inklusive der Zerstörung von in illegalem Besitz befindlichen Waffen.
  • Die Kategorie A der „besonders gefährlichen Waffen“ wurde von militärischen Waffen auf bestimmte Arten von halbautomatischen Feuerwaffen erweitert.

Betreffen die verschärften Regeln auch Jäger und Sportschützen?

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Nur die gefährlichsten halbautomatischen Waffen werden verboten. Die übrigen halbautomatischen Feuerwaffen, die zum Jagen und für den Schießsport verwendet werden, dürfen von Privatpersonen, die eine Genehmigung haben, nach wie vor genutzt werden.

Welche Feuerwaffen sollen künftig strenger kontrolliert werden?

Die Europäische Kommission schlägt vor, dass nur die gefährlichsten halbautomatischen Feuerwaffen (halbautomatische Feuerwaffen mit automatischen Mechanismen) aus der bestehenden Kategorie B7 in Zukunft in die Kategorie A eingeordnet werden. Waffen der Kategorie A sind unter keinen Umständen für den privaten Besitz zugelassen, auch wenn sie dauerhaft deaktiviert wurden.

Die verbleibenden halbautomatischen Feuerwaffen unter Kategorie B, die für die Jagd oder Sportschießen verwendet werden, können von Privatpersonen erworben werden, aber nur, wenn die notwendige Zulassung vorliegt:

  1. halbautomatische oder kurze Repetier-Feuerwaffen;
  2. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung;
  3. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von weniger als 28 cm;
  4. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen;
  5. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager zusammen nicht mehr als drei Patronen aufnehmen, deren Magazin auswechselbar ist oder die mit einfachen Werkzeugen in eine Waffe umgewandelt werden können, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann;
  6. Repetier-Feuerwaffen und halbautomatische Lang-Feuerwaffen mit glattem Lauf von maximal 60 cm Länge;

Warum werden auch Sammler in die Richtlinie einbezogen? Ist das nicht unverhältnismäßig und schränkt das Recht auf Eigentum von Sammlern ein?

Sammler können immer noch Feuerwaffen erwerben, aber sie brauchen dafür künftig dieselbe Genehmigung wie Privatpersonen, was nur recht und billig ist. Es kann nicht sein, dass Personen, nur weil sie Sammler sind, Feuerwaffen ohne jegliche Kontrolle kaufen können. Das ist ein großes Schlupfloch in unseren bisherigen gesetzlichen Bestimmungen.

Warum handelt die Kommission erst jetzt?

Wir haben Fakten zur Umsetzung der Feuerwaffen-Richtlinie zusammengetragen und reagieren jetzt darauf. Unsere heutigen Vorschläge waren schon Teil der im April 2015 angenommenen Europäischen Sicherheitsagenda. Die technischen Standards in Bezug auf die Deaktivierung wurden mit den Mitgliedstaaten über Monate erörtert, und nach den jüngsten Ereignissen ist die Arbeit daran jetzt deutlich beschleunigt worden.

Gab es eine Folgenabschätzung?

Es gibt für diesen Vorschlag keine neue Folgenabschätzung, aber der Bericht über die Umsetzung der Feuerwaffen-Richtlinie sowie zwei vorbereitende Studien bestätigen, dass es ernsthafte Probleme gibt. Die jüngsten Ereignisse und die augenblickliche Lage verlangen von uns rasches Handeln. Wir tun dies nicht aus technokratischen, sondern aus politischen Erwägungen heraus. Es gibt allen Anlass, jetzt entschieden zu handeln.

Ist es nicht unverhältnismäßig, den Internet-Handel mit Waffen so einzuschränken? Geht das nicht gegen den Trend?

Die Evaluierung der Feuerwaffen-Richtlinie und andere vorbereitende Studien haben gezeigt, dass Waffen immer häufiger im Internet gehandelt werden. Der Online-Handel mit Waffen ist schwer zu kontrollieren und bietet auch eine Plattform für den illegalen Handel, was Sicherheitsprobleme nach sich zieht. Diesen Verkaufskanal bei der Regulierung außen vor zu lassen wäre höchst riskant. Die Kommission schlägt vor, dass nur zugelassene Händler und Agenten Waffen und Waffenteile über das Internet kaufen und verkaufen dürfen. Wir wenden uns also nicht gegen den Online-Handel, wir möchten den Handel mit Feuerwaffen nur kontrollieren. Auch künftig wird es möglich sein, zugelassene Feuerwaffen über zugelassene Händler und Agenten zu kaufen.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung zu den Kommissionsvorschlägen für verschärfte Kontrollen von Feuerwaffen.

Fragen und Antworten zu den Kommissionsvorschlägen für verschärfte Kontrollen von Feuerwaffen (auf Englisch).

Zur bestehenden Feuerwaffen-Richtlinie gelangen Sie hier.

Alle zugehörigen Dokumente des Maßnahmenpakets (Entwurf der überarbeiteten Feuerwaffen-Richtlinie, Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen (mit Anhängen) und den Evaluierungsbericht zur Umsetzung der bestehenden Feuerwaffen-Richtlinie) finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Europäischen Sicherheitsagenda finden Sie hier und hier.

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Dezember 2015
Autor
Vertretung in Deutschland