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Vertretung in Deutschland
Presseartikel11. April 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme der Hamburg Süd durch Maersk Line unter Auflagen

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der deutschen Containerreederei Hamburg Südamerikanische Dampfschifffahrts-Gesellschaft (HSDG) durch die dänische Maersk Line im Rahmen der EU-Fusionskontrollverordnung unter Auflagen genehmigt...

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(11.04.2017) - Die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Wettbewerbsfähige Seeverkehrsdienste sind für die europäischen Unternehmen und die EU-Wirtschaft insgesamt von grundlegender Bedeutung. Die Zusagen von Maersk Line und HSDG werden für die vielen Unternehmen aus der EU, die auf die Containerschiffahrt angewiesen sind, auch weiterhin einen gesunden Wettbewerb gewährleisten.“

Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission

Durch den geplanten Zusammenschluss würden zwei führende Containerlinienschiffsgesellschaften miteinander verschmelzen. Maersk Line ist die weltweit größte Containerschiffsreederei, während die HSDG den 9. Platz auf der Weltrangliste einnimmt. Wie andere Unternehmen der Branche greifen auch Maersk Line und HSDG für ihre Dienste auf Handelsrouten auf Kooperationen mit anderen Schiffahrtsunternehmen zurück. Die dadurch entstehenden „Konsortien“ oder „Allianzen“ beruhen auf Vereinbarungen zur gemeinsamen Schiffsnutzung, bei denen die Vertragsparteien gemeinsam die Kapazitäten, die Zeitplanung und die Zielhäfen bestimmen – allesamt wichtige Parameter für den Wettbewerb.

Die Kommission hat für 17 Handelsrouten, die Europa mit Amerika, Asien, dem Nahen Osten, Afrika und Australien/Neuseeland verbinden, untersucht, wie sich der Zusammenschluss auf den Wettbewerb bei der Containerlinienschiffahrt auswirken würde.

Sie ist dabei zu dem Schluss gelangt, dass der Zusammenschluss in seiner ursprünglich angemeldeten Form neue, bislang nicht bestehende Verbindungen zwischen Maersk Line und fünf der Konsortien, denen HSDG angehört (Eurosal 1/SAWC, Eurosal 2/SAWC, EPIC 2, CCWM/MEDANDES und MESA), geschaffen hätte.

Dies hätte sich der Kommissionsuntersuchung zufolge auf den entsprechenden fünf Handelsrouten (Nordeuropa-Zentralamerika/Karibik, Nordeuropa-Westküste Südamerikas, Nordeuropa-Naher Osten, Mittelmeer-Westküste Südamerikas, Mittelmeer-Ostküste Südamerikas) nachteilig auf den Wettbewerb ausgewirkt. So hätten diese Verbindungen es dem aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmen insbesondere ermöglichen können, auf einem sehr großen Teil dieser Märkte zentrale Wettbewerbsparameter, z. B. Kapazitäten, zu beeinflussen, was zulasten ihrer gewerblichen Kunden und damit letztlich auch der Verbraucher gegangen wäre.

Darüber hinaus würde der geplante Zusammenschluss a) beim Kurzstreckenseeverkehr und bei den sogenannten „Trampdiensten“ (nicht regelmäßige, auf Anfrage durchgeführte Seetransporte) begrenzte Verbindungen zwischen Maersk Line und HSDG schaffen sowie b) bei den Tätigkeiten der beiden Unternehmen, in denen Maersk Line oder andere Unternehmen der Maersk-Gruppe aktiv sind (Containerlinienschifffahrt und Containerterminaldienste, Hafenschleppdienste, Speditionsdienste, Containerherstellung und Inlandtransportdienste), begrenzte Verbindungen nach sich ziehen.

Allerdings hat die Kommission – zumal auf den genannten Märkten mehrere andere Anbieter tätig sind – in keinem dieser Bereiche eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs festgestellt.

Die Zusagen des Unternehmens

Zur Ausräumung der wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hat Maersk angeboten, dass sich die HSDG aus den fünf Konsortien Eurosal 1/SAWC, Eurosal 2/SAWC, EPIC 2, CCWM/MEDANDES und MESA zurückzieht. Die problematischen Verbindungen, die durch den Zusammenschluss zwischen Maersk Line und den Konsortien der HSDG entstanden wären, würden damit zur Gänze entfallen.

Um ein geordnetes Ausscheiden aus diesen Konsortien zu gewährleisten, wird die HSDG während der Kündigungsfrist auch weiterhin im Rahmen der fünf Konsortien tätig sein. Ein Überwachungstreuhänder wird allerdings sicherstellen, dass in diesem Zeitraum zwischen den fünf Konsortien und dem fusionierten Unternehmen keine wettbewerbsbeeinträchtigenden Informationen ausgetauscht werden.

Angesichts dieser Zusagen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass der geplante Zusammenschluss in der geänderten Form keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken mehr aufwirft. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Unternehmen ihre Zusagen uneingeschränkt einhalten.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. April 2017
Autor
Vertretung in Deutschland