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Vertretung in Deutschland
Presseartikel11. Juni 2019Vertretung in Deutschland

Fusionskontrolle: Kommission untersagt geplanten Zusammenschluss zwischen Tata Steel und ThyssenKrupp

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Tata Steel und ThyssenKrupp nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt. Der Zusammenschluss hätte eine Einschränkung des Wettbewerbs und einen...

„Stahl ist ein wichtiger Ausgangsstoff für viele Dinge des täglichen Gebrauchs wie Lebensmittelkonserven und Autos. Millionen von Menschen in Europa arbeiten in den einschlägigen Sektoren und die dort tätigen Unternehmen sind auf wettbewerbsfähige Stahlpreise angewiesen, um ihre Erzeugnisse weltweit absetzen zu können. Da keine Abhilfemaßnahmen angeboten wurden, die geeignet gewesen wären, unsere schwerwiegenden Wettbewerbsbedenken zu zerstreuen, hätte der Zusammenschluss zwischen Tata Steel und ThyssenKrupp zu einem Anstieg der Preise geführt", so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Daher haben wir den Zusammenschluss untersagt, um ernsthaften Schaden von europäischen Industriekunden und Verbrauchern abzuwenden.“

Die Kommission hat den heutigen Beschluss auf der Grundlage einer eingehenden Prüfung des geplanten Gemeinschaftsunternehmens erlassen, in dem die Kohlenstoff-Flachstahl- und die Elektrostahlsparte von ThyssenKrupp und Tata Steel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hätten zusammengeführt werden sollen. ThyssenKrupp ist der zweitgrößte Hersteller von Kohlenstoff-Flachstahl im EWR, Tata Steel der drittgrößte. Beide Unternehmen sind bedeutende Hersteller von metallbeschichteten und laminierten Verpackungsstahl-Erzeugnissen sowie von verzinktem Kohlenstoff-Flachstahl für die Automobilindustrie.

Der europäische Stahlsektor ist eine Schlüsselindustrie im EWR, in der rund 360 000 Menschen an mehr als 500 Produktionsstätten in 23 EU-Mitgliedstaaten beschäftigt sind. Durch den heutigen Beschluss werden der wirksame Wettbewerb auf den europäischen Stahlmärkten und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gewahrt. Ferner wird durch den Beschluss gewährleistet, dass wichtige Abnehmerbranchen wie die europäische Automobilindustrie und die Verpackungsindustrie auch in Zukunft Zugang zu wichtigen Rohstoffen zu wettbewerbsfähigen Bedingungen haben. Folglich können sich die europäischen Verbraucher darauf verlassen, dass Lebensmittelkonserven erschwinglich bleiben, dass die europäische Automobilindustrie Stahl zu wettbewerbsfähigen Preisen aus dem EWR beziehen kann und dass die Stahlindustrie weiterhin innovative Produkte hervorbringt, um den Übergang zu einer klimafreundlicheren und nachhaltigeren Mobilität zu ermöglichen.

Während der Prüfung hat die Kommission Rückmeldungen von zahlreichen Abnehmern aus der Verpackungs- und der Automobilbranche erhalten. Die in diesen Branchen tätigen Unternehmen sind auf wettbewerbsfähige Stahlpreise angewiesen, um ihre Erzeugnisse zu konkurrenzfähigen Preisen anbieten zu können. Viele von ihnen äußerten Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss zu einem Anstieg der Preise führen würde.

Die Bedenken der Kommission

Die Kommission hatte ernsthafte Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss in der angemeldeten Form zu einem Rückgang der Zahl der Anbieter und bei folgenden Erzeugnissen zu einem Anstieg der Preise für die europäischen Abnehmer führen könnte:

• metallbeschichtete und laminierte Verpackungsstahl-Erzeugnisse (Weißblech, elektrolytisch verchromter und laminierter Stahl) – hier wäre durch den geplanten Zusammenschluss in einer stark konzentrierten Branche ein Marktführer entstanden, insbesondere im Bereich Weißblech, dem Verpackungsstahlprodukt, das im EWR das größte Volumen ausmacht.

• Feuerverzinkte Stahlerzeugnisse für die Automobilindustrie – hier hätte der geplante Zusammenschluss bewirkt, dass auf einem Markt, auf dem nur wenige Anbieter erhebliche Mengen dieses Stahls liefern können, ein wichtiger Wettbewerber wegfällt.

Die Kommission hat ferner eingehend geprüft, welche Rolle Einfuhren aus Drittländern in diesem Zusammenhang spielen. Sie kam zu dem Schluss, dass Abnehmer der einschlägigen Erzeugnisse nicht auf Einfuhren zurückgreifen können, um die durch den geplanten Zusammenschluss möglicherweise verursachten Preissteigerungen zu umgehen. Die Abnehmer nannten hierfür mehrere Gründe, darunter die Anforderungen an die Qualität dieser speziellen Stahlsorten, die höher sind als bei Grundstahl, und die Einhaltung der für ihre Lieferketten erforderlichen kurzen Lieferzeiten.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Wettbewerbsdruck durch die verbleibenden Marktteilnehmer und die Einfuhren aus Drittländern auf dem Markt für metallbeschichtete und laminierte Verpackungsstahl-Erzeugnisse und auf dem Markt für feuerverzinkten Stahl für die Automobilindustrie nicht ausgereicht hätte, um einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten.

Folglich hätten sich die Abnehmer im Anschluss an den geplanten Zusammenschluss einer verringerten Zahl von Anbietern und höheren Preisen gegenüber gesehen. Zu den Abnehmern gehören viele europäische Unternehmen, von Großkonzernen bis hin zu zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Von den Unternehmen angebotene Abhilfemaßnahmen

Die von an einem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen müssen die Wettbewerbsbedenken der Kommission vollständig und dauerhaft ausräumen.

Ist der Grund für die Bedenken der Verlust des unmittelbaren Wettbewerbs zwischen den beteiligten Unternehmen, sind Abhilfemaßnahmen, die eine angemessene strukturelle Veräußerung von Unternehmensteilen beinhalten, anderen Arten von Abhilfemaßnahmen in der Regel vorzuziehen, weil hierdurch der durch den Zusammenschluss verringerte Wettbewerbsdruck unmittelbar wiederhergestellt wird. Diese Art struktureller Lösungen wurden bei früheren Zusammenschlüssen in der Stahlindustrie, beispielsweise bei der Übernahme von Ilva durch ArcelorMittal, und in anderen Branchen, etwa bei der Übernahme der Nylonsparte von Solvay durch BASF, der Übernahme von Gemalto durch Thales, dem Zusammenschluss von Praxair und Linde, der Übernahme der Stromerzeugungs- und -übertragungsanlagen von Alstom durch GE oder der Übernahme von Lafarge durch Holcim, von den jeweils beteiligten Unternehmen vorgeschlagen und von der Kommission akzeptiert.

Im vorliegenden Fall allerdings waren die von den beteiligten Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen aus folgenden Gründen nicht geeignet, die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen:

• Im Bereich metallbeschichtete und laminierte Verpackungsstahl-Erzeugnisse hätte die angebotene Veräußerung nur einen kleinen Teil der Überschneidungen bei den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen abgedeckt. Dies war insbesondere der Fall im Bereich Weißblech, der wichtigsten Verpackungsstahlsorte im EWR. Vor allem aber umfassten die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen keine Produktionsanlagen, die für die Herstellung dieser Erzeugnisse erforderlich sind.

• Bei feuerverzinkten Stahlerzeugnissen für die Automobilindustrie umfasste die angebotene Veräußerung keine geeigneten Veredelungsanlagen, die die Abnehmer in den geografischen Gebieten bedienen könnten, in denen die beiden an dem geplanten Zusammenschluss beteiligten Unternehmen vorrangig miteinander im Wettbewerb stehen. Außerdem erstreckte sich die Abhilfemaßnahme nicht auf Anlagen zur Produktion des Stahls, der für die Herstellung von Erzeugnisse aus verzinktem Stahl für die Automobilindustrie benötigt wird.

Die Kommission hat die Stellungnahmen der Marktteilnehmer zu den angebotenen Abhilfemaßnahmen eingeholt. Die Rückmeldungen waren in Bezug auf beide Bereiche negativ.

Dies bestätigte die Auffassung der Kommission, dass die von Tata Steel und ThyssenKrupp angebotenen Abhilfemaßnahmen nicht ausreichten, um die erheblichen Wettbewerbsbedenken auszuräumen und einen Preisanstieg sowie die Verringerung der Auswahl für Stahlabnehmer zu verhindern.

Folglich hat die Kommission den geplanten Zusammenschluss untersagt.

Handelsmaßnahmen der EU zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen

Die Juncker-Kommission setzt sich sehr für die europäische Industrie und ihre Arbeitnehmer, insbesondere im Stahlsektor, ein. So ergreift die EU Maßnahmen und schöpft das volle Potenzial der ihr zur Verfügung stehenden Handelsschutzinstrumente aus, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Stahlindustrie in der EU zu gewährleisten und so die Arbeitsplätze in der Branche zu erhalten.

Die Kommission reagiert auf unfaire Einfuhren mit der Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszöllen und berücksichtigt dabei die Bedenken der EU-Stahlindustrie sowie der zahlreichen kleinen und großen europäischen Unternehmen, die auf den Rohstoff Stahl angewiesen sind. Seit 2014 wurden mehr Handelsschutzmaßnahmen auf die Einfuhr von Stahlerzeugnissen ergriffen als je zuvor. Diese Maßnahmen führten zu einem deutlichen Rückgang gedumpter und subventionierter Einfuhren. Derzeit bestehen 52 Handelsschutzmaßnahmen für Eisen- und Stahlerzeugnisse, die ihren Ursprung in China, Russland, Indien und verschiedenen anderen Ländern haben.

Außerdem haben sich die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten Anfang des Jahres auf Schutzmaßnahmen in Bezug auf eine Reihe von Stahlerzeugnissen geeinigt. Die Kommission reagierte damit unter anderem auf die Marktstörungen infolge der von den USA kürzlich eingeführten Einfuhrbeschränkungen für Stahl und das Risiko einer Umleitung von ursprünglich für den US-Markt bestimmten Einfuhren aus anderen Ländern in die EU. Durch die bis zu drei Jahren geltenden Schutzmaßnahmen bleibt die gewöhnliche Einfuhrmenge unverändert. Zugleich werden die 216 000 Arbeitsplätze in der EU-Stahlindustrie geschützt.

Ferner nimmt die Kommission am Globalen Forum zu Stahlüberkapazitäten teil, um die Ursachen der weltweiten Überkapazitäten im Stahlsektor anzugehen und konkrete langfristige politische Lösungen zu entwickeln.

Unternehmen und Erzeugnisse

Tata Steel mit Hauptsitz in Indien ist ein diversifizierter Stahlhersteller, der weltweit in der gesamten Wertschöpfungskette für Kohlenstoffstahl und Elektrostahl tätig ist. Das Unternehmen verfügt über mehrere Produktionsstätten im EWR. Seine größten Werke liegen im Vereinigten Königreich (Port Talbot) und in den Niederlanden (IJmuiden).

Das deutsche Unternehmen ThyssenKrupp ist ein diversifizierter Industriekonzern, der in verschiedenen Wirtschaftszweigen, u. a. in der Herstellung und Lieferung von Erzeugnissen aus Kohlenstoff-Flachstahl und Elektrostahl, tätig ist. Seine größten Produktionsstandorte für diese Erzeugnisse befinden sich in Deutschland.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Das Vorhaben wurde am 25. September 2018 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Am 30. Oktober 2018 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein.

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie ein Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

In den vergangenen zehn Jahren hat die Kommission mehr als 3000 Zusammenschlüsse genehmigt. Dies ist erst der zehnte Zusammenschluss im selben Zeitraum, den die Kommission untersagt.

Derzeit laufen vier eingehende Prüfverfahren (Phase II). Sie betreffen die geplante Übernahme von Bonnier Broadcasting durch Telia Company, die geplante Übernahme von Aleris durch Novelis,die geplante Übernahme von Innogy durch E.ON und die geplante Übernahme der Unternehmenstätigkeiten von Liberty Global in Tschechien, Deutschland, Ungarn und Rumänien durch Vodafone.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission untersagt geplanten Zusammenschluss zwischen Tata Steel und ThyssenKrupp

Website der GD Wettbewerb

Öffentlich zugängliches Register der Kommission unter der Nummer der Wettbewerbssache M.8713

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280 2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA frageaterlebnis-europa [dot] eu (per E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Juni 2019
Autor
Vertretung in Deutschland