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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung12. Juli 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Fusionskontrolle: Kommission verhängt Geldbußen gegen Illumina und GRAIL

EU Flaggen.

Die Europäische Kommission hat gegen Illumina und GRAIL Geldbußen in Höhe von rund 432 Millionen Euro bzw. 1.000 Euro verhängt, weil sie ihren Zusammenschluss unter Verstoß gegen die EU-Fusionskontrollvorschriften vor Genehmigung durch die Kommission vollzogen hatten.

Illumina und GRAIL haben während der eingehenden Untersuchung der Kommission wissentlich und vorsätzlich gegen das Durchführungsverbot verstoßen. Es handelt sich um einen beispiellosen und sehr schwerwiegenden Verstoß, der das wirksame Funktionieren des EU-Fusionskontrollsystems beeinträchtigt.

Die Zuwiderhandlung

Nach den EU-Fusionskontrollvorschriften dürfen Unternehmen ihr Fusionsvorhaben bis zur Genehmigung durch die Kommission nicht vollziehen („Durchführungsverbot“). Diese Bestimmung ist ein Eckpfeiler des europäischen Fusionskontrollrechts, das es der Kommission ermöglicht, ihre Rolle wahrzunehmen, bevor sich strukturelle Veränderungen auf das Wettbewerbsumfeld auswirken.

Im Juli 2021 hatte die Kommission eine eingehende Untersuchung der Übernahme von GRAIL durch Illumina eingeleitet. Im September 2022 untersagte die Kommission den Zusammenschluss wegen ihrer Bedenken, dass er erhebliche wettbewerbswidrige Auswirkungen gehabt, die Innovation behindert und die Auswahl auf dem neu entstehenden Markt für blutbasierte Krebsfrüherkennungstests eingeschränkt hätte.

Im August 2021 gab Illumina jedoch öffentlich bekannt, die Übernahme von GRAIL vollzogen zu haben, obwohl die einschlägige Untersuchung der Kommission noch lief. Zu diesem Zeitpunkt stellten die Parteien alle für den Abschluss der Transaktion erforderlichen Unterlagen aus. Außerdem verschmolz GRAIL mit zwei 100-prozentigen Tochtergesellschaften von Illumina. Illumina zahlte auch den Aktionären von GRAIL für ihre Anteile. Im Juli 2022 übermittelte die Kommission Illumina und GRAIL eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, in der sie vorläufig feststellte, dass die Unternehmen gegen die EU-Fusionskontrollverordnung verstoßen hatten indem sie ihre Bindung vor Abschluss der eingehenden Untersuchung durch die Kommission umgesetzt hatten.

In ihrem heutigen Beschluss bestätigt die Kommission ihre vorläufige Auffassung, dass Illumina und GRAIL vorsätzlich gegen das Durchführungsverbot verstoßen hätten. Die Kommission stellte fest, dass Illumina durch den Vollzug des Zusammenschlusses in die Lage gelangt war, einen bestimmenden Einfluss auf GRAIL auszuüben, und dass sie ihn tatsächlich ausgeübt hat.

Die Geldbußen

Nach der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO) kann die Kommission Geldbußen von bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes der Unternehmen, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen Anmeldepflicht und Durchführungsverbot verstoßen haben, verhängen. Bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen berücksichtigt die Kommission die Schwere der Zuwiderhandlung sowie das Vorliegen mildernder oder erschwerender Umstände. Die Geldbuße muss auch eine hinreichend abschreckende Wirkung gewährleisten.

Illumina und GRAIL haben während der eingehenden Untersuchung der Kommission wissentlich und vorsätzlich gegen das Durchführungsverbot verstoßen. Es handelt sich um einen beispiellosen und sehr schwerwiegenden Verstoß, der das wirksame Funktionieren des EU-Fusionskontrollsystems beeinträchtigt. Insbesondere stellte die Kommission Folgendes fest:

  • Illumina hat zwischen dem Risiko einer Geldbuße, dem einer hohen Abfindung der Aktionäre bei Aufgabe des Fusionsvorhabens und den potentiellen Profiten bei einem Verstoß gegen das Durchführungsverbot – selbst wenn es später gezwungen würde, sich von GRAIL zu trennen – eine strategische Abwägung getroffen. Dann hat das Unternehmen vorsätzlich beschlossen, das Übernahmevorhaben fortzusetzen und den Zusammenschluss zu vollziehen, während die Kommission noch mit der letzten Endes in ein Verbot mündenden Prüfung des Falles befasst war. Dabei handelt es sich um eine sehr schwerwiegende Zuwiderhandlung, die eine angemessene Geldbuße mit abschreckender Wirkung erforderlich macht. Dabei hat die Kommission das vorsätzliche, strategische Vorgehen Illuminas ebenso berücksichtigt wie – als mildernden Umstand – seine Maßnahme, das übernommene Unternehmen bis auf Weiteres separat weiterzuführen. Allerdings musste die Kommission die vorgeschriebene Obergrenze von 10 Prozent des Umsatzes von Illumina, d. h. ungefähr 432 Millionen Euro, berücksichtigen und hat deswegen diesen Betrag als Geldbuße festgesetzt.
  • GRAIL war sich des Durchführungsverbots voll und ganz bewusst und spielte dennoch eine aktive Rolle bei der Zuwiderhandlung. So unternahm GRAIL rechtliche Schritte, um den Vollzug des Zusammenschlusses zu ermöglichen, obwohl es wusste, dass die eingehende Prüfung durch die Kommission noch nicht abgeschlossen war. Die Kommission hat jedoch beschlossen, gegen GRAIL nur eine symbolische Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro zu verhängen, da dies das erste Mal ist, dass sie gegen ein übernommenes Unternehmen eine Geldbuße wegen Zuwiderhandlung gegen das Durchführungsverbot verhängt.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung vom 12. Juli

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber). Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Juli 2023
Autor
Vertretung in Deutschland