Sobald alle 16 westafrikanischen Partner, einschließlich Nigeria und Mauretanien, das Abkommen unterzeichnet haben, muss das Abkommen vom Europäischen Parlament ratifiziert werden.
Inzwischen haben sich die Elfenbeinküste und Ghana bereits für Interimsabkommen entschieden, die künftig durch das regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Westafrika ersetzt werden.
Am 26. Oktober 2018 findet in Brüssel ein gemeinsamer EU-Asien-Karibik-Pazifik-Ministerausschuss für Handel statt, der den Stand der sieben Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks erörtern wird.
Die EU ist der weltweit offenste Markt für afrikanische Ausfuhren. Die AKP-Staaten, die ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der EU geschlossen haben, können ihre Waren zoll- und kontingentfrei, also ohne jede Beschränkung, in die Europäische Union ausführen. Die Abkommen beinhalten zudem einen entwicklungspolitischen Ansatz. Die EU unterstützt die Länder dabei, ihre Industrialisierung und Warenhandelskapazitäten voranzutreiben und so dauerhaft auf eigenen Füßen zu stehen und international wettbewerbsfähiger zu werden. Regeln und Schutzmaßnahmen aber auch der Abbau von Handelshemmnissen, die mit den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen verbunden sind, unterstützen die Politik der Partnerländer, wenn es um den Ausbau von Infrastruktur und den Schutz von Umwelt- und Sozialstandards zu geht. Die EU fördert diese Entwicklung zudem mit finanziellen Mitteln.
Weitere Informationen
Ein Faktenblatt zum EU-Handel mit afrikanischen Staaten
Die EU-Handelsbeziehungen mit Westafrika
Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika
Zehn Vorteile von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA)
Pressekontakt: Margot Tuzina, Tel.: +49 (30) 2280 2340
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9 August 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland