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Vertretung in Deutschland
Presseartikel31. Oktober 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Gasmarkt: Kommission erleichtert Zugang zur OPAL-Gasleitung

Die Europäische Kommission will Energieunternehmen den Zugang zur OPAL-Gaspipeline erleichtern und hat die Ausnahmeregeln für die Nutzung der Gaspipeline mit einem am Freitag verabschiedeten Beschluss verschärft. Damit wird der Wettbewerb im...

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(28.10.1206) - Die OPAL-Pipeline verbindet die Gasfernleitung Nord Stream 1 in Norddeutschland mit der Gasinfrastruktur in der Tschechischen Republik. Seit ihrer Inbetriebnahme im Jahr 2011 war die OPAL-Gaspipeline zu 100 Prozent von den Regelungen des EU-Energiebinnenmarkts über den Netzzugang Dritter und die Entgeltregulierung ausgenommen. Nach der überarbeiteten Entscheidung ist nunmehr die Nutzung von nur 50 Prozent der OPAL-Kapazitäten von den Vorschriften über den Netzzugang Dritter freigestellt; der Betrieb der übrigen 50 Prozent der Leitungskapazität wird strengen EU-Marktvorschriften unterliegen.

Zuvor durften Energieunternehmen mit beherrschender Stellung auf einem der tschechischen Gasmärkte (dazu gehörten die Gazprom-Gruppe und die RWE-Gruppe) nur dann mehr als 50 Prozent der für die Tschechische Republik bestimmten Kapazität buchen, wenn sie ein „Gasfreigabeprogramm“ umsetzten, d. h. Gas zu von der Regulierungsbehörde festgelegten Bedingungen verkauften. Ein solches Programm wurde aber nie umgesetzt. Folglich blieb ein erheblicher Teil der Pipeline-Kapazität ungenutzt.

Die neuen Ausnahmeregelungen werden bis zum Jahr 2033 gelten. Danach unterliegt die OPAL-Pipeline in vollem Umfang den standardmäßigen Rechtsvorschriften. Der Beschluss ist für die deutsche Energieregulierungsbehörde mit sofortiger Wirkung verbindlich.

Die Kommission fordert in dem neuen Beschluss, dass eine erhebliche Menge der Pipeline-Kapazität den Wettbewerbern als zuverlässige, sogenannte „verbindliche“ Kapazität zur Verfügung gestellt werden muss. Unter bestimmten Umständen kann die Kommission diesen Schwellenwert sogar erhöhen. Darüber hinaus dürfen Unternehmen mit einer beherrschenden Stellung auf dem tschechischen Markt andere Pipeline-Nutzer hinsichtlich dieser Kapazität nicht überbieten, und zusätzliche Überwachungspflichten bieten weitere Garantien dafür, dass die Pipeline einen Beitrag zur Marktintegration und zum Wettbewerb leistet.

Die zusätzlichen Bedingungen, die in den Beschluss der Kommission aufgenommen wurden, ergeben sich aus den jüngsten Marktentwicklungen – Steigerung des grenzüberschreitenden Handels in Mitteleuropa und größere Liquidität auf den Märkten. Da durch ihn sichergestellt wird, dass alle Unternehmen Zugang zu der Pipeline haben, ermöglicht er eine Weiterentwicklung der wettbewerbsorientierten Gasmärkte zum Vorteil der europäischen Verbraucher. Der heutige Beschluss für eine effiziente Nutzung vorhandener Pipelines trägt zur Marktintegration bei, in diesem Fall insbesondere zur Integration des deutschen und des tschechischen Marktes. Dadurch, dass ein umfassenderer Zugang vom deutschen „Gaspool“-Hub zum tschechischen Markt ermöglicht wird, wird auch die Versorgungssicherheit verbessert.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission stärkt die Marktbedingungen in ihrem Beschluss zur Änderung der Ausnahme für die OPAL-Pipeline

Pressekontakt: Claudia Guske, +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Oktober 2016
Autor
Vertretung in Deutschland