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Presseartikel10. Mai 2017Vertretung in Deutschland

Geschäftspraktiken im elektronischen Handel: Abschlussbericht zeigt weite Verbreitung von Geoblocking und selektiven Vertriebssystemen

Die Europäische Kommission zeigt in ihrem heute (Mittwoch) vorgelegten Abschlussbericht über die Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel Geschäftspraktiken auf, die den Wettbewerb einschränken könnten. Zu den wichtigen Erkenntnissen des Berichts...

Geoblocking

(10.05.2017) - Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Bestimmte Geschäftspraktiken im elektronischen Handel könnten den Wettbewerb beeinträchtigen, da sie unverhältnismäßig stark einschränken, wie Waren in der EU vertrieben werden. Unser Bericht bestätigt dies. Diese Einschränkungen könnten die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher begrenzen und niedrigere Preise im elektronischen Handel verhindern. Gleichzeitig müssen die Interessen der Online-Händler und der herkömmlichen Einzelhändler ausgewogen berücksichtigt werden. All das soll den Verbrauchern zugutekommen. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung ermöglichen uns eine zielgerichtete Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts im elektronischen Handel.“

Der Bericht ermöglicht eine bessere Durchsetzung des EU-Kartellrechts im elektronischen Handel und hat bereits einige Unternehmen dazu veranlasst, ihre Praktiken zu überprüfen. So ist der Kommission ist bekannt, dass Unternehmen aus der Bekleidungsindustrie — Mango (Punto Fa), die beiden zum Inditex-Konzern gehörenden Unternehmen Oysho und Pull & Bear sowie die beiden zu Arcadia gehörenden Unternehmen Dorothy Perkins und Topman — und aus anderen Einzelhandelssektoren (der Kaffeemaschinenhersteller De’Longhi sowie der Hersteller von Fotozubehör Manfrotto) ihre Praktiken bereits angepasst haben, und sie begrüßt dies.

Wichtigste Ergebnisse

Verbrauchsgüter

Die Zunahme des elektronischen Handels über die letzten zehn Jahre und insbesondere die Erhöhung der Preistransparenz und des Preiswettbewerbs haben die Vertriebsstrategien der Unternehmen und das Verhalten der Verbraucher erheblich beeinflusst.

  • Viele Hersteller haben sich in den letzten zehn Jahren dazu entschlossen, ihre Produkte in eigenen Online-Shops direkt an die Verbraucher zu verkaufen, und stehen damit zunehmend in Konkurrenz mit ihren Vertriebshändlern.
  • Durch den verstärkten Rückgriff auf selektive Vertriebssysteme, bei denen nur vorab ausgewählte, zugelassene Händler die Produkte verkaufen dürfen, können die Hersteller ihre Vertriebsnetze, insbesondere in Bezug auf die Qualität des Vertriebs, aber auch auf die Preise, stärker kontrollieren.
  • Immer häufiger werden vertragliche Beschränkungen genutzt, um die Kontrolle über den Vertrieb zu erhöhen. Je nach Geschäftsmodell und -strategie können solche Beschränkungen unterschiedliche Formen haben. So gibt es beispielsweise preisbezogene Beschränkungen, Marktplatzverbote (Plattformverbote), Beschränkung der Nutzung von Preisvergleichsinstrumenten oder den Ausschluss reiner Online-Unternehmen vom Vertriebsnetz.

Einige dieser Praktiken sind zum Beispiel dadurch zu vertreten, dass sie die Qualität des Produktvertriebs verbessern. Andere hingegen könnten eine größere Auswahl und niedrigere Preise im elektronischen Handel, die Verbrauchern zugutekommen würden, verhindern und rechtfertigen ein Einschreiten der Kommission zur Durchsetzung der EU-Wettbewerbsvorschriften.

Digitale Inhalte

Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung bestätigen, dass es für Anbieter digitaler Inhalte entscheidend ist, Lizenzen von Urheberrechtsinhabern für solche Inhalte zu erhalten, und dass die Verfügbarkeit von Lizenzen ein wichtiger Wettbewerbsfaktor ist.

In dem Bericht wird auf bestimmte Lizenzierungsverfahren verwiesen, die neuen Online-Geschäftsmodellen und -Dienstleistungen Steine in den Weg legen könnten. Bei einer Bewertung solcher Verfahren nach den EU-Wettbewerbsvorschriften müssen jedoch immer die Besonderheiten dieser Branche berücksichtigt werden.

Eine wichtige Erkenntnis aus der Sektoruntersuchung ist, dass fast 60 Prozent der teilnehmenden Anbieter digitaler Inhalte mit den Rechteinhabern vertraglich Geoblocking vereinbart haben. Anbieter digitaler Inhalte können Geblocking aus objektiv gerechtfertigten Gründen vornehmen, beispielsweise um keine Probleme im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer zu haben oder Vorschriften zum Schutz des Gemeinwohls Rechnung zu tragen.

Die Kommission hat bereits Legislativvorschläge gemacht, um zu gewährleisten, dass Verbraucher, die Güter oder Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat über das Internet oder vor Ort erwerben möchten, nicht durch unterschiedliche Preise, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen diskriminiert werden, sofern dies nicht aus objektiven und nachprüfbaren Gründen gerechtfertigt ist. Die Kommission hat auch Vorschläge zur Modernisierung der EU-Urheberrechtsvorschriften vorgelegt, um den länderübergreifenden Zugang zu audiovisuellen Inhalten im Internet deutlich zu verbessern. Dabei wird die tragende Rolle der territorialen Verwertung von audiovisuellen Inhalten beim Finanzierungsmodell des audiovisuellen Sektors in Europa berücksichtigt. Über die Vorschläge wird im Moment mit dem Europäischen Parlament und dem Rat verhandelt.

Maßnahmen zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in Bezug auf Geoblocking erfordern grundsätzlich eine Prüfung im Einzelfall, bei der auch mögliche Rechtfertigungsgründe für Beschränkungen geprüft werden.

Eines der Hauptziele der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt der Kommission ist es, Verbrauchern und Unternehmen besseren Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu verschaffen. Die Sektoruntersuchung ergänzt die Legislativvorschläge der Kommission in diesem Bereich. Im Rahmen der Untersuchung ermittelte die Kommission, ob im elektronischen Handel in Europa Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken besteht.

Dank der Erkenntnisse aus der Sektoruntersuchung wird die Kommission das EU-Kartellrecht auf europäischen Märkten des elektronischen Handels zielgerichtet durchsetzen können. Zu diesem Zweck wird sie weitere kartellrechtliche Untersuchungen einleiten. Im Februar 2017 hat die Kommission bereits drei getrennte Untersuchungen zu Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Hotelpreisen, dem Vertrieb von PC-Videospielen bzw. den Preisen für Verbraucherelektronik eingeleitet, da diese möglicherweise den Wettbewerb einschränken.

Weitere Informationen

Pressemitteilung: Kartellrecht: Kommission veröffentlicht Abschlussbericht über Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel

Der vollständige Bericht

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Mai 2017
Autor
Vertretung in Deutschland