Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung25. April 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Gesetz über digitale Dienste: EU-Kommission benennt erste Gruppe von sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises ist eine Person dargestellt, die beinahe den gesamten Kreis einnimmt. Den Kopf der Person umgibt eine Art Hülle/ Halbkreis, von diesem Halbkreis geht links ein Verbindung zu einer Weltkugel ab. Rechts verbindet sich dieser Halbkreis durch mehrere Linien mit einer Darstellung eines Datenstroms.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem besseren Internet: Die EU-Kommission hat heute die erste Gruppe von 17 sehr großen Online-Plattformen (Very Large Online Platforms - VLOPs) und zwei sehr großen Online-Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines - VLOSEs) benannt. Diese erreichen mindestens 45 Millionen monatlich aktive Nutzer und unterliegen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) speziellen Verpflichtungen, um Nutzerinnen und Nutzer zu schützen. 

Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der EU-Kommission, zuständig für ein Europa, das fit ist für das digitale Zeitalter, sagte: „Die ganze Logik unserer Vorschriften besteht darin, sicherzustellen, dass die Technologie den Menschen und der Gesellschaft, in der wir leben, dient - und nicht andersherum. Das Gesetz über digitale Dienste wird für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Plattformen und Suchmaschinen sorgen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Kontrolle über ihr Online-Leben geben. Die heutigen Benennungen sind ein großer Schritt nach vorn, um dies zu erreichen.“

EU-Binnenmarktkommissar, Thierry Breton, ergänzte: „Heute ist der D(SA)-Day für die digitale Regulierung. Der Countdown läuft für 19 sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, um die besonderen Verpflichtungen, die das Gesetz über digitale Dienste ihnen auferlegt, vollständig zu erfüllen.“

Folgende Plattformen wurden als VLOPs bzw. VLOSEs benannt:

Sehr große Online-Plattformen:

Alibaba AliExpress

Amazon-Store

Apple AppStore

Booking.com

Facebook

Google Play

Google Maps

Google Shopping

Instagram

LinkedIn

Pinterest

Snapchat

TikTok

Twitter

Wikipedia

YouTube

Zalando

Sehr große Online-Suchmaschinen:

Bing

Google Search

Die Plattformen wurden auf der Grundlage der Nutzerdaten benannt, die sie bis zum 17. Februar 2023 veröffentlichen mussten.

Nächste Schritte für benannte Plattformen und Suchmaschinen

Nach ihrer Benennung müssen die Unternehmen nun innerhalb von vier Monaten alle neuen Verpflichtungen des DSA erfüllen. Diese zielen auf die Stärkung und den Schutz von Online-Nutzern, einschließlich Minderjährigen, ab, indem sie von den benannten Diensten verlangen, ihre systemischen Risiken zu bewerten und abzuschwächen und robuste Tools zur Inhaltsmoderation bereitzustellen. Dies beinhaltet:

Hintergrund

Am 15. Dezember 2020 legte die Kommission den Vorschlag zum DSA zusammen mit dem Vorschlag zum Digital Markets Act (DMA) als umfassenden Rahmen vor, um einen sichereren, faireren digitalen Raum für alle zu gewährleisten. Nach der politischen Einigung, die die EU-Gesetzgeber vor einem Jahr, im April 2022, erzielten, trat der DSA am 16. November 2022 in Kraft.

Der DSA gilt für alle digitalen Dienste, die Verbraucher mit Waren, Dienstleistungen oder Inhalten verbinden. Sie schafft umfassende neue Verpflichtungen für Online-Plattformen zur Verringerung von Schäden und zur Bekämpfung von Risiken im Internet, führt einen starken Schutz für die Online-Nutzerrechte ein und unterstellt digitale Plattformen einem einzigartigen neuen Rahmen für Transparenz und Rechenschaftspflicht. Diese Vorschriften sind als einheitliches Regelwerk für die EU konzipiert und bieten den Nutzern neuen Schutz und den Unternehmen Rechtssicherheit im gesamten Binnenmarkt. Der DSA ist ein weltweit einzigartiges Regulierungsinstrumentarium und setzt einen internationalen Maßstab für einen Regulierungsansatz für Online-Vermittler.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Zentrale Website zum DSA mit der Übersicht zu Verpflichtungen

Text im EU-Amtsblatt zum DSA

Gesetz über digitale Diense Q&A

Faktenseite zum Gesetz über digitale Dienste

Das Paket zum Gesetz über digitale Dienste  

Fragen und Antworten zur Zählung der Nutzerzahlen

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. April 2023
Autor
Vertretung in Deutschland