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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung14. Dezember 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Gesetz über digitale Dienste: EU-Kommission sendet Auskunftsersuchen an Apple und Google

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises ist eine Person dargestellt, die beinahe den gesamten Kreis einnimmt. Den Kopf der Person umgibt eine Art Hülle/ Halbkreis, von diesem Halbkreis geht links ein Verbindung zu einer Weltkugel ab. Rechts verbindet sich dieser Halbkreis durch mehrere Linien mit einer Darstellung eines Datenstroms.

Die Europäische Kommission hat förmliche Auskunftsersuchen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) an Apple und Google gerichtet. Die Kommission fordert die Anbieter dieser Dienste auf, mehr Informationen darüber vorzulegen, wie sie etwaige systemische Risiken in Bezug auf den App Store und Google Play ermittelt haben. Um mehr Sicherheit für die Nutzer zu gewährleisten, verlangt die Kommission von App Store und Google Play auch mehr Informationen über die Einhaltung der Vorschriften für Online-Marktplätze und die Transparenz in Bezug auf Empfehlungssysteme und Online-Werbung.

Zeitplan

Die angeforderten Informationen über den App Store und Google Play müssen der Kommission bis zum 15. Januar 2024 vorgelegt werden. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 66 des DSA bedeuten.

Geldbußen

Gemäß Artikel 74 Absatz 2 des DSA kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder entstellte Angaben in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Falls Apple und Google nicht antworten, kann die Kommission beschließen, die Informationen per Entscheidung anzufordern. In diesem Fall könnte die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Pflichten für Google Play" und App Store"

Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen sind „Google Play" von Google und der „App Store" von Apple verpflichtet, den DSA einzuhalten, einschließlich der sorgfältigen Bewertung und Abmilderung aller systemischen Risiken, die für ihre Dienste relevant sind. Dazu zählen insbesondere die Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte, der negativen Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte sowie der negativen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Gesundheit und Minderjährige.

Weitere Informationen:

Daily News vom 14. Dezember 2023

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John). Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Dezember 2023
Autor
Vertretung in Deutschland