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Vertretung in Deutschland
Presseartikel10. Januar 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Kommission legt Grenzwerte für sieben krebserregende Chemikalien vor

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) Initiativen zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer verabschiedet. Dazu gehört die Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten für sieben krebserregende chemische Stoffe. Krebs ist...

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(10.01.2017) – Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige Kommissarin Marianne Thyssen erklärte dazu: „Heute legen wir einen klaren Aktionsplan für einen soliden und zeitgemäßen Arbeitsschutz mit eindeutigen, aktuellen und wirksamen Regeln vor. Außerdem kommen wir unserer Verpflichtung zur Bekämpfung arbeitsbedingter Krebserkrankungen nach, indem wir Arbeitsplatzgrenzwerte für sieben weitere krebserregende Chemikalien festlegen. Dadurch werden etwa 4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa besser geschützt. Wir arbeiten mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern zusammen, um ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld für alle zu schaffen.“

Investitionen in den Arbeitsschutz verbessern das Leben der Menschen, da damit Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden können. Die neue Initiative der Kommission baut auf den bisherigen Arbeiten in diesem Bereich auf und zielt darauf ab, Arbeitnehmer besser vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen zu schützen, Unternehmen – insbesondere KMU und Kleinstunternehmen – bei ihren Bemühungen zur Einhaltung des bestehenden Rechtsrahmens zu unterstützen und die Verfahren ergebnisorientierter und weniger bürokratisch zu gestalten.

Vor 25 Jahren wurde die erste EU-Richtlinie in diesem Bereich angenommen – seitdem hat die EU mit hohen Standards beim Schutz der Arbeitnehmer vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz stets eine Vorreiterrolle gespielt. Seit 2008 ging die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle um nahezu ein Viertel zurück, und der Anteil der Arbeitnehmer in der EU mit mindestens einem gesundheitlichen Problem, das durch ihre Arbeit verursacht oder verschlimmert wurde, sank um fast 10 Prozent.

Dennoch gibt es weiterhin große Herausforderungen: Schätzungsweise 160 000 Menschen sterben in Europa jedes Jahr an arbeitsbedingten Krankheiten. Es gehört zu den obersten Prioritäten, die hohen europäischen Standards zu wahren und zu aktualisieren und so die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Die Kommission hat sich dazu verpflichtet, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern, und wird folgende Schlüsselmaßnahmen ergreifen:

  • Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten oder anderer Maßnahmen für weitere sieben krebserregende chemische Stoffe. Dieser Vorschlag wird sich nicht nur positiv auf die Gesundheit der Arbeitnehmer auswirken, sondern mit ihm wird für Arbeitgeber und Durchsetzungsbehörden auch das klare Ziel vorgegeben, eine Exposition gegenüber diesen Stoffen zu vermeiden.
  • Unterstützung von Unternehmen, insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen, bei ihren Bemühungen zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Untersuchungen zeigen, dass mehr als 30 Prozent der Kleinstunternehmen keine Bewertung der Risiken am Arbeitsplatz durchführen. Deshalb wurde heute für Arbeitgeber ein Leitfaden mit praktischen Tipps veröffentlicht, die die Risikobewertung erleichtern und effizienter machen sollen. Er enthält Ratschläge zum Umgang mit rasch zunehmenden Risiken für den Arbeitsschutz, wie etwa psychosoziale, ergonomische und altersbedingte Risiken. Zudem soll die Verfügbarkeit kostenloser Online-Tools verbessert werden, die Klein- und Kleinstunternehmen bei der Durchführung von Risikobewertungen helfen.
  • Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern darauf hinarbeiten, veraltete Vorschriften innerhalb der nächsten zwei Jahre zu streichen oder zu aktualisieren. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen bzw. zu verringern und gleichzeitig den Schutz der Arbeitnehmer zu wahren. Mit dieser Modernisierung dürfte auch eine bessere praktische Durchsetzung der Bestimmungen unterstützt werden.

Die Überarbeitung der EU-Arbeitsschutzvorschriften und die Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene fügen sich in die laufenden Arbeiten der Kommission zur Errichtung einer europäischen Säule sozialer Rechte ein, die darauf abzielen, das EU-Recht an sich ändernde Beschäftigungsmodelle und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. Die Konsultationen und Diskussionen über die europäische Säule sozialer Rechte haben bestätigt, dass der Arbeitsschutz ein Eckpfeiler des EU-Besitzstands ist, und sie haben sich vorrangig mit Fragen der Vorbeugung und Durchsetzung beschäftigt.

Die heute angenommene Mitteilung folgt auf die breit angelegte Bewertung des Besitzstands im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT), das zum Ziel hat, die EU-Rechtsvorschriften einfacher, relevanter und wirksamer zu gestalten. Die Vorschläge und Änderungen wurden in enger Absprache mit den Interessenträgern auf allen Ebenen ausgearbeitet, vor allem mit den Sozialpartnern.

Hintergrund

Im Jahr 2012 leitete die Kommission eine umfassende Bewertung der EU-Rechtsvorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ein (Rahmenrichtlinie und 23 verbundene Richtlinien). Diese Bewertung war Teil des Kommissionsprogramms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) und stellte darauf ab, die EU-Rechtsvorschriften einfacher, relevanter und wirksamer zu machen.

Eine besondere Priorität der Kommission im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Kampf gegen Krebs als häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU. Die Kommission geht dieses Problem als vorrangige Herausforderung an: Am 13. Mai 2016 hat sie im Wege von Vorschlägen zur Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (2004/37/EG) Maßnahmen zur Verringerung der Exposition europäischer Arbeitnehmer gegenüber 13 krebserregenden chemischen Stoffen vorgelegt. Heute kommt die Kommission ihrer politischen Verpflichtung mit einem zweiten Vorschlag mit Arbeitsplatzgrenzwerten für sieben weitere als vorrangig eingestufte Chemikalien nach. Die Kommission wird auch andere Karzinogene untersuchen, um weiterhin die Arbeitnehmer zu schützen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU zu verbessern.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission startet neue Initiative zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer

Häufig gestellte Fragen zum Schutz der Arbeitnehmer vor krebserregenden Chemikalien

Häufig gestellte Fragen zur neuen Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Ex-post-Bewertung der Richtlinie über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Ein praktischer Leitfaden für Arbeitgeber

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Januar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland