Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung14. Juli 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Giftiges Quecksilber: EU-Kommission verbietet Verwendung von Zahn-Amalgam ab 2025

Zu sehen sind EU-Flaggen.
European Union 2018

Die Europäische Kommission hat die EU-Quecksilber-Verordnung überarbeitet, um EU-Bürger und Umwelt vor giftigem Quecksilber zu schützen. Damit wird unter anderem die Verwendung von Zahn-Amalgam, für das derzeit in der EU jährlich 40 Tonnen Quecksilber verbraucht werden, vollständig verboten.

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erinnerte daran, wie manche früher silbernen Quecksilberkugeln hinterherjagten, wenn ein mit Quecksilber gefülltes Thermometer zu Bruch ging. Dank der EU-Gesetzgebung seien diese gefährlichen Spiele nun Vergangenheit. „Quecksilber ist eine hochgiftige Chemikalie, die eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt darstellt. Es ist an der Zeit, dem ein Ende zu setzen!"

Wenn Quecksilber in die Umwelt freigesetzt wird, gelangt es in die Nahrungskette, wo es sich anreichert. Eine hohe Quecksilberbelastung kann das Gehirn, die Lunge, die Nieren und das Immunsystem schädigen.

Die überarbeitete Quecksilberverordnung sieht folgendes vor:

- keine Verwendung von Zahn-Amalgam mehr ab dem 1. Januar 2025. Es gibt praktikable quecksilberfreie Alternativen

- Verbot der Herstellung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU ab 1. Januar 2025;

- Verbot der Herstellung und Ausfuhr von sechs quecksilberhaltigen Lampen ab dem 1. Januar 2026 und 1. Januar 2028 (je nach Lampentyp).

Der delegierte Rechtsakt setzt internationale Beschlüsse in EU-Recht um

Der Vorschlag der Kommission wurde parallel zu einem delegierten Rechtsakt angenommen, mit dem die Überarbeitung der Quecksilberverordnung an die Beschlüsse der vierten Konferenz der Vertragsparteien (COP4) des Minamata-Übereinkommens angepasst wurde.

Mit dem im Rahmen der Quecksilberverordnung erlassenen delegierten Rechtsakt werden die auf der vierten Konferenz der Vertragsparteien (2022) des Minamata-Übereinkommens gefassten Beschlüsse in EU-Recht umgesetzt, indem ein Verbot der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von acht weiteren quecksilberhaltigen Produkten, einschließlich quecksilberhaltiger Lampen und nicht-elektrischer Geräte, eingeführt wird.

Das Minamata-Übereinkommen ist der wichtigste internationale Rechtsrahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber in Luft, Wasser und Boden. Wie die Quecksilberverordnung behandelt es den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber, vom primären Quecksilberabbau bis zur Entsorgung von Quecksilberabfällen.

Die nächsten Schritte

Die überarbeitete Quecksilberverordnung muss nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt werden. Der delegierte Rechtsakt wird dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt.

Hintergrund

Quecksilber ist eine hochgiftige Chemikalie, die sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt eine Bedrohung darstellt. Wenn es in die Umwelt freigesetzt wird, gelangt es in die Nahrungskette, wo es sich anreichert (hauptsächlich in Fischen). Eine hohe Quecksilberbelastung kann das Gehirn, die Lunge, die Nieren und das Immunsystem schädigen.

In der Vergangenheit wurde Quecksilber in zahlreichen Anwendungen verwendet, z. B. bei der Goldgewinnung, in Batterien, Leuchtstoffröhren, Thermometern und Barometern. In den letzten zwanzig Jahren hat die EU einen umfassenden Bestand an Rechtsvorschriften entwickelt, insbesondere die Quecksilberverordnung, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber schützt und dabei den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber vom primären Quecksilberabbau bis zur endgültigen Entsorgung von Quecksilberabfällen berücksichtigt. Dazu gehören auch Maßnahmen zum Handel mit quecksilberhaltigen Produkten und zur Quecksilberverschmutzung.

Das Minamata-Übereinkommen ist am 16. August 2017 in Kraft getreten und wurde bisher von der Europäischen Union und 143 Ländern, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, ratifiziert. Die fünfte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber (COP-5) wird vom 30. Oktober bis zum 3. November 2023 in Genf, Schweiz, stattfinden.

Weitere Informationen:

Daily News vom 14. Juli 2023

Die vollständige Pressemitteilung

Die überarbeitete Verordnung

Pressekontakte: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Juli 2023
Autor
Vertretung in Deutschland