(12.07.2016) - Bis 2017 soll die EU-Chemikalienagentur ECHA in einem neuen Gutachten mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen von Glyphosat klären. Die gestern angenommenen Kommissionsempfehlungen gelten ab dem 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die für die kommenden Tage erwartet wird, und umfassen neben einem Verbot gefährlicher Beistoffe (POE-Tallowamine) auch die Minimierung des Einsatzes beispielsweise in öffentlichen Parks und auf Spielplätzen sowie die verstärkte Prüfung bei der Verwendung von Glyphosat vor der Ernte.
Schon bisher stand es den EU-Staaten frei, den Einsatz von Glyphosat-basierten Pflanzenschutzmitteln auf ihrem Gebiet einzuschränken. Die Länder können den Einsatz von Glyphosat auf ihrem Gebiet auch ganz verbieten, selbst wenn der Wirkstoff EU-weit zugelassen ist. Bei einem EU-weiten Verbot von Glyphosat darf das Mittel aber in der gesamten EU nicht mehr angewandt werden.
Mehr Informationen:
Pressestatement von EU-Kommissionssprecher Enrico Brivio zum Thema
Fragen und Antworten zu Glyphosat und Hintergründe (von Mitte Juni)
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. Juli 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland