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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 12. Juli 2016
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Glyphosat: EU-Staaten schränken Beistoffe und Nutzung ein

Die EU-Mitgliedstaaten haben einem Kommissionsvorschlag zugestimmt, den Unkrautvernichter Glyphosat bis zur endgültigen Prüfung durch die EU-Chemikalienagentur ECHA nur mit bestimmten Einschränkungen zu verwenden. Zudem werden bestimmte Beistoffe...

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(12.07.2016) - Bis 2017 soll die EU-Chemikalienagentur ECHA in einem neuen Gutachten mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen von Glyphosat klären. Die gestern angenommenen Kommissionsempfehlungen gelten ab dem 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die für die kommenden Tage erwartet wird, und umfassen neben einem Verbot gefährlicher Beistoffe (POE-Tallowamine) auch die Minimierung des Einsatzes beispielsweise in öffentlichen Parks und auf Spielplätzen sowie die verstärkte Prüfung bei der Verwendung von Glyphosat vor der Ernte.

Schon bisher stand es den EU-Staaten frei, den Einsatz von Glyphosat-basierten Pflanzenschutzmitteln auf ihrem Gebiet einzuschränken. Die Länder können den Einsatz von Glyphosat auf ihrem Gebiet auch ganz verbieten, selbst wenn der Wirkstoff EU-weit zugelassen ist. Bei einem EU-weiten Verbot von Glyphosat darf das Mittel aber in der gesamten EU nicht mehr angewandt werden.

Mehr Informationen:

Pressestatement von EU-Kommissionssprecher Enrico Brivio zum Thema

Fragen und Antworten zu Glyphosat und Hintergründe (von Mitte Juni)

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Juli 2016
Autor
Vertretung in Deutschland