
Die Europäische Kommission hat nach gründlicher Prüfung eine neue Sorte von gentechnisch veränderten Raps zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen und eine entsprechend Zulassung für genetisch veränderte Sojabohnen verlängert. Beide Genehmigungen umfassen nicht den Anbau in der EU. Alle Produkte, die aus den beiden Pflanzen hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.
Die Zulassungen gelten für 10 Jahre. Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Mitgliedstaaten hatten weder im zuständigen Ständigen Ausschuss noch im Berufungsausschuss eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Genehmigung erreicht.
Die EU importiert erhebliche Mengen von GV-Futtermitteln, jedoch nur wenige GV-Lebensmittel. Nicht nur für den GVO-Anbau, sondern auch für das Inverkehrbringen von GVO (gentechnisch veränderte Organismen) und die Verwendung daraus gewonnener Produkte in der Lebens- und Futtermittelkette ist eine EU-Zulassung erforderlich. Damit sie erteilt wird, muss eine Voraussetzung erfüllt sein: der Nachweis (durch eine gründliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten), dass kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt besteht.
Weitere Informationen:
Das Zulassungsverfahren für GVOs
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Februar 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland