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Presseartikel31. August 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Halogenlampen verschwinden ab 1.9. vom Markt: Fragen und Antworten zu den neuen Ökodesign-Vorschriften für Leuchtmittel

Ab dem 1. September 2018 sparen die Europäerinnen und Europäer Geld und Energie: dann dürfen ineffiziente Halogenlampen der Klasse „D“ oder schlechter nicht mehr hergestellt und auf den Markt gebracht werden. Bereits 2009 hatten die EU-Staaten und...

LED-Lampen brauchen meist wesentlich weniger Energie – oft weniger als 10 Prozent – als das Halogen-Äquivalent, und sie haben in der Regel eine Lebensdauer von zehn bis 20 Jahren, während Halogenlampen in der Regel alle drei bis vier Jahre ausgewechselt werden müssen. Und: Noch vor wenigen Jahren waren LED-Lampen vier- bis fünfmal teurer als Halogenlampen; die Preise sind seitdem jedoch erheblich gesunken.

Das Produktionsverbot für die ineffizienten Halogenglühlampen ist Teil der EU-Vorschriften zum Ökodesign und zur Energieeffizienzkennzeichnung für Haushalts- und Bürogeräte. Dank dieser Vorgaben sparen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur Energie und Geld, und die Vorgaben leisten einen wichtigen Beitrag dazu, die Klima- und Energieziele der EU zu erreichen.

Halogenlampen verschwinden ab 1.9. vom Markt: Fragen und Antworten zu den neuen Ökodesign-Vorschriften für Leuchtmittel

Welche Produkte sind betroffen?

Die Entscheidung betrifft Netzspannungs-Halogenglühlampen mit ungebündeltem Licht. Nicht betroffen sind Halogenglühlampen, wie sie häufig in Schreibtischlampen und Flutlicht-Scheinwerfern verwendet werden (z. B. Lampen der Klassen R7, G9 und G4); für diese gelten Ausnahmeregelungen. Auch Niederspannungs-Halogenglühlampen wie die beliebten „Spots“ sind nicht betroffen.

Welche potenziellen Einsparungen gibt es für den Verbraucher?

Energieverbrauch: LED-Lampen brauchen meist wesentlich weniger Energie – oft weniger als 10 Prozent – als das Halogen-Äquivalent. Da die meisten Haushalte über mehrere solcher Lampen verfügen, können erhebliche Einsparungen beim Energieverbrauch erzielt werden. Viele Verbraucher sind bei der Beleuchtung zumindest zum Teil sowieso schon auf LED-Lampen umgestiegen.

Lebensdauer: LED-Lampen haben in der Regel eine Lebensdauer von zehn bis 20 Jahren, während ihre Halogen-Äquivalente in der Regel alle drei bis vier Jahre ausgewechselt werden müssen.

Recycling: Im Prinzip können die meisten der von der Änderung der Vorschriften betroffenen Halogen- und LED-Lampen recycelt werden. Die längere Lebensdauer von LEDs bedeutet jedoch, dass EU-weit insgesamt wesentlich weniger Leuchtmittel recycelt werden müssen.

Einzelhandelspreise: Noch vor wenigen Jahren waren LED-Lampen deutlich (vier- bis fünfmal) teurer als Halogenlampen (auch wenn sie sich langfristig trotzdem rechneten). Die Preise sind jedoch erheblich gesunken, da sich die Technologie entwickelt hat und größere Stückzahlen produziert werden. Das ist zum Teil auch auf die Entscheidung der EU zurückzuführen, die Halogenlampen nach einer Übergangsfrist langfristig zu verbieten. Dadurch sind die Unterschiede bei den Einzelhandelspreisen deutlich zurückgegangen, insbesondere für Leuchtmittel, die in Privathaushalten verwendet werden.

Welche potenziellen kumulativen Einsparungen sind EU-weit zu erwarten?

Energieverbrauch: Laut einer Studie aus dem Jahr 2013 über die Auswirkungen der geplanten Änderungen sind erhebliche Einsparungen beim jährlichen Stromverbrauch in den 28 EU-Ländern zu erwarten. Sobald die Bestimmungen vollständig umgesetzt sind (d. h., wenn alle Haushalte alle betroffenen Lampen von Halogen auf LED umgestellt haben), werden EU-weit auf 9,4 TWh pro Jahr eingespart. Das entspricht dem jährlichen Energieverbrauch Estlands.

Treibhausgasemissionen: Die Folgenabschätzung von 2015 geht davon aus, dass durch die geänderten Bestimmungen, sobald sie vollständig umgesetzt sind, pro Jahr 3,4 Mio. Tonnen CO2-Emissionen eingespart werden können – das Doppelte der gesamten jährlichen CO2-Emissionen Maltas.

Mehr zu Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung

Die Europäische Kommission bemüht sich seit vielen Jahren um die Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Haushaltsgeräten. Die EU-Vorschriften für Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung haben sich diesbezüglich als besonders nützlich erwiesen und zu erheblich weniger Emissionen, weniger Abfall und geringerer Energieabhängigkeit geführt. So wurden beispielsweise 2015 als neue Energieeffizienzmaßnahmen Energieetiketten für Kochgeräte und online verkaufte Produkte sowie eine obligatorische automatische Stand-by-Funktion zum Beispiel für Kaffeemaschinen eingeführt.

Bis 2020 sollen alle Ökodesign-Maßnahmen zusammen jährliche Ersparnisse von bis zu 500 Euro bei den Energiekosten der Haushalte bewirken, und die jährlichen Energieeinsparungen in der gesamten EU sollen sich auf 175 Mio. Tonnen Rohöleinheiten belaufen – dies entspricht dem jährlichen Energieverbrauch Italiens.

Die Energielabel haben sogar eine so erhebliche Leistungssteigerung bewirkt (55 Prozent der Waschmaschinen sind inzwischen in Klasse A+++ eingestuft), dass die Kennzeichnung ab 2021 neu skaliert werden muss. Diese Neuskalierung – für Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Fernsehgeräte und Lampen – bedeutet, dass Geräte, die derzeit als Klasse A+++ eingestuft sind, in Klasse B eingestuft werden.

Reicht es damit jetzt mit den Änderungen bei Leuchtmitteln?

Diese ursprünglich bereits 2009 vereinbarten Änderungen waren Teil der Umsetzung des ersten und zweiten Ökodesign-Arbeitsprogramms. Im Rahmen des dritten Ökodesign-Arbeitsprogramm (2016-2019) führt die Kommission eine permanente Überprüfung von Beleuchtungs- und anderen Haushaltsprodukten durch, um dem raschen technologischen Wandel in diesen Sektoren und der wachsenden Bedeutung der Ressourceneffizienz Rechnung zu tragen. Wie auch bei früheren Entscheidungen werden jegliche Änderungen nur nach eingehenden Konsultationen durchgeführt. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, ob den Verbraucherinnen und Verbrauchern erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen und welche sozioökonomischen Auswirkungen die Regelungen haben könnten. Außerdem ist eine ausreichende Übergangszeit wichtig.

Sicher ist, dass die bisherigen Errungenschaften nicht in Frage gestellt werden: Leuchtmittel, die nicht mehr hergestellt werden dürfen, bleiben verboten. Das gilt auch für die Halogenlampen, die ab dem 1. September 2018 nicht mehr produziert werden.

Mehr Informationen:

New lightbulb rules will enable household energy savings and help reduce greenhouse gas emissions

Website zu den EU-Regeln zu Ökodesign und Energieeffizienzkennzeichnung

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190 und laura [dot] bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), +49 (30) 2280-2270

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. August 2018
Autor
Vertretung in Deutschland