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Vertretung in Deutschland
Presseartikel31. Januar 2020Vertretung in Deutschland

Handel: Export nimmt im ersten Jahr des EU-Japan-Abkommens auf beiden Seiten zu

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und Japan am 1. Februar 2019 zeigt sich, dass die Exporte der EU nach Japan in den ersten zehn Monaten nach Umsetzung des Abkommens im Vergleich zum Vorjahr um 6...

EU-Handelskommissar Phil Hogan erklärte dazu: „Das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan kommt Bürgern, Arbeitnehmern, Landwirten und Unternehmen in Europa und Japan zugute. Offenheit, Vertrauen und bewährte Regeln tragen zu einem nachhaltigen Handelswachstum bei. Die EU ist und bleibt der größte und dynamischste Handelsblock der Welt. Sie ist ein vertrauenswürdiger Partner für mehr als 70 Länder, mit denen wir zusammen das größte Handelsnetz der Welt bilden.“

In bestimmten Sektoren war im genannten Zeitraum ein besonders starkes Exportwachstum zu verzeichnen:

  • Die Ausfuhren von Fleisch stiegen um 12 Prozent – bei Schweinefleisch um 12,6 Prozent, und die Exporte von gefrorenem Rindfleisch haben sich mehr als verdreifacht.
  • Bei Milchprodukten gab es eine Zunahme der Ausfuhren um 10,4 Prozent (bei Butter sogar um 47 Prozent).
  • Die Ausfuhren von Getränken stiegen um 20 Prozent (bei Wein waren es 17,3 Prozent).
  • Die Exporte von Lederwaren und Bekleidung nahmen um 14 bzw. 9,5 Prozent zu.
  • Die Ausfuhren elektrischer Maschinen wie Telekommunikationsgeräte, Speichergeräte und elektronische Schaltkreise stiegen um 16,4 Prozent.

Beispiele von Sektoren und Unternehmen, die besonders von dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen profitieren sind hier zu finden.

Das WPA EU-Japan eröffnet EU-Unternehmen jeder Größe neue Möglichkeiten, nach Japan zu exportieren. Der weitaus größte Teil der Zölle in Höhe von 1 Mrd. Euro, die vor dem Abkommen jährlich auf Exporte aus der EU nach Japan erhoben wurden, entfällt. Wenn das Abkommen vollständig umgesetzt ist, wird Japan die Zölle auf 97 Prozent der aus der EU eingeführten Waren abgeschafft haben, und der jährliche Handel zwischen der EU und Japan könnte um fast 36 Mrd. Euro zunehmen.

Hintergrund

Das WPA schafft neue Möglichkeiten für europäische Landwirte und Lebensmittelhersteller und schützt zugleich umfassend die Interessen der EU. Dank dieses Abkommens können nun 211 hochwertige Nahrungsmittel- und Getränkespezialitäten aus der EU unter ihrer ursprünglichen Bezeichnung (sogenannte „geografische Angaben“) in Japan vermarktet werden und sind vor Nachahmung geschützt.

Darüber hinaus erhält die EU in Japan, einem der größten öffentlichen Beschaffungsmärkte der Welt, besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Das Abkommen bietet auch bessere Bedingungen für Dienstleister, eine größere Mobilität für Beschäftigte von Unternehmen und einen Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Die EU und Japan haben sich auch darauf geeinigt, ehrgeizige Standards für nachhaltige Entwicklung festzulegen, unter anderem erstmals ein ausdrückliches Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen.

Beispiele für die Zunahme der Exporte aus der EU nach Japan

Ware

Anstieg der Exporte nach Inkrafttreten des Abkommens*

Getränke

20 %

Wein

17,3 %

Apfelwein

31,5 %

Tee

39,8 %

Nudeln/Teigwaren

14,9 %

Sonnenblumenkerne

39,9 %

Fleisch

12 %

Schweinefleisch

12,6 %

Gefrorenes Rindfleisch

221,0 %

Milchprodukte

10 %

Milch und Rahm

120,7 %

Butter

47,8 %

Käse

7,0 %

Lederwaren

14 %

Bekleidung

9 %

Babybekleidung und Zubehör

108,3 %

Elektrische Maschinen

16,4 %

Telefongeräte und Telekommunikationsausrüstung

69 %

Platten, Bänder und Speichervorrichtungen

9,4 %

*Februar-November 2019 gegenüber Februar-November 2018

Weitere Informationen

Die vollständige Pressemitteilung (EN)

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan

Fragen und Antworten zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke ) , Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Januar 2020
Autor
Vertretung in Deutschland