Am 1. November 2022 tritt ein neues Zollabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau in Kraft, das in Anbetracht des russischen Krieges gegen die Ukraine und den Auswirkungen für den Handel und die Region wichtiger ist denn je. Mit dem Abkommen gelten zum Beispiel vereinfachte Zollverfahren und eine vorrangige Behandlung bei der Zollabfertigung für beide Seiten. Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Moldau, da der Handel intensiviert werden wird, ohne die hohen Sicherheitsstandards zu gefährden.
EU ist der größte Handelspartner der Republik Moldau
Mit einem Anteil von 52,2 Prozent am Gesamthandel ist die EU bereits jetzt der größte Handelspartner Moldaus. In einer Zeit, in der Unternehmen jede Unterstützung benötigen, wird das Abkommen den Handel für Händler aus der EU und Moldau einfacher und kostengünstiger machen. Die Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau richten sich nach dem Assoziierungsabkommen, einschließlich vertiefter und umfassender Freihandelszonen (DCFTA).
Die neue Regelung bedeutet, dass sowohl die EU als auch Moldau die Programme für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) gegenseitig anerkennen. Unternehmen können den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beantragen. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen sicherheitsrelevanter Zollkontrollen und Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.
Weitere Informationen:
Die ausführliche Pressemitteilung
Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. Oktober 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland