Mit dem Handelsabkommen beseitigt Singapur alle noch vorhandenen Zölle auf EU-Waren - und auch viel Bürokratie. Das Abkommen bietet Dienstleistern aus der EU neue Möglichkeiten, ihr Können anzubieten und an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, unter anderem für Telekommunikation, Umweltdienste, Ingenieurwesen, Informatik und Seeverkehr.
Es ist das erste bilaterale Handelsabkommen der EU mit einem südostasiatischen Land. Es verbindet Europa mit einer der dynamischsten Regionen der Welt. Singapur ist für europäische Unternehmen eine wichtige Drehscheibe für die gesamte Pazifikregion und Investitionsstandort Nummer eins in Asien. Schon jetzt beträgt der bilaterale Warenhandel jährlich 53 Mrd. Euro, bei Dienstleistungen sind es 51 Mrd. Euro. Damit ist Singapur der mit Abstand größte Handelspartner der EU in Südostasien.
Eingerechnet des Abkommens EU-Singapur hat die EU hat in den vergangenen fünf Jahren 16 Handelsabkommen geschlossen, sodass derzeit insgesamt 42 Handelsabkommen mit 73 Partnern bestehen. Auf diese Partner entfällt ein Drittel des gesamten Außenhandels der EU.
Nur die Europäische Union hat ein so weltumspannendes Netz an Handelsabkommen mit Partnern, die sich dem offenen, fairen und auf Regeln gestützten Handel verschrieben haben. Kein anderer Staat oder keine andere Region hat ein vergleichbares Netz an Abkommen. Die Abkommen der EU umfassen starke Klauseln zum Schutz der Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie der Umwelt.
Seit 2014 sind dank des Außenhandels fünf Millionen neue Arbeitsplätze in der EU entstanden. Heute hängen mehr als ein Drittel der Wirtschaftsleistung und 36 Millionen Arbeitsplätze in der EU vom Außenhandel ab. Das zeigt, welche Bedeutung unsere Handelspolitik für den Wohlstand in Europa hat.
Das Abkommen mit Singapur ermöglicht ferner den rechtlichen Schutz von 138 bekannten europäischen Lebensmitteln und Getränken, sogenannten geografischen Angaben. Singapur ist bereits das drittwichtigste Land für die Ausfuhr solcher europäischen Spezialitäten.
Singapur hat ferner zugesagt, nichttarifäre Handelshemmnisse in Schlüsselsektoren zu beseitigen, beispielsweise durch Anerkennung der EU-Sicherheitsprüfungen für Kraftfahrzeuge und zahlreiche Elektronikgeräte oder durch Anerkennung der von EU-Unternehmen verwendeten Textilkennzeichnungen.
Die EU und Singapur haben überdies ein Investitionsschutzabkommen geschlossen, das in Kraft treten kann, sobald es von allen EU-Mitgliedstaaten nach deren jeweiligen nationalen Verfahren ratifiziert wurde.
Weitere Informationen:
Factsheet: Die wichtigsten Elemente des Handels- und des Investitionsabkommens EU-Singapur
Übersichtskarte: EU-Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit Singapur unterhalten
Auswirkungen des Abkommens in den einzelnen Mitgliedstaaten: Belgien , Bulgarien , Dänemark , Deutschland , Estland , Finnland , Frankreich , Griechenland , Irland , Italien , Kroatien , Lettland , Litauen , Luxemburg , Malta , Niederlande , Österreich , Polen , Portugal , Rumänien , Schweden , Slowakei , Slowenien , Spanien , Tschechien , Ungarn , Vereinigtes Königreich , Zypern
Wortlaut des Handels- und des Investitionsabkommens
Weiteres Informationsmaterial zu den EU-Singapur-Abkommen
Website der EU-Delegation in Singapur
Beziehungen zwischen der EU und dem ASEAN
Pressekontakt: Laura Bethke, Tel.: +49 (30) 2280 2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 21. November 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland