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Vertretung in Deutschland
Presseartikel27. Februar 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Handelsabkommen geben Wachstumsimpulse für EU-Agrarwirtschaft

Die Handelsabkommen der Europäischen Union mit Mexiko, der Schweiz und Südkorea haben dazu beigetragen, die Ausfuhren von EU-Agrarerzeugnissen zu fördern. Damit haben die Abkommen auch Arbeitsplätze in der Agrar- und Ernährungswirtschaft gesichert...

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(27.02.2017) – Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, erklärte: „Allein durch diese drei Abkommen wurde das Ausfuhrvolumen des EU-Agrar- und -Ernährungssektors um mehr als 1 Mrd. Euro und die Wertschöpfung in dem Sektor um 600 Mio. Euro gesteigert. Ein ebenso wichtiges Ergebnis ist die Feststellung, dass dieser Anstieg der Ausfuhren EU-weit zur Sicherung Tausender von Arbeitsplätzen zumeist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft einschließlich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung beigetragen hat. Diese Zahlen belegen eindeutig, dass sich ehrgeizige und ausgewogene Handelsabkommen positiv auf die Lebensmittelerzeugung und Landwirtschaft in der EU auswirken.“

Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Handel, ergänzte: „Sachgerecht gestaltete Handelsabkommen sind für unsere Landwirte und Nahrungsmittelerzeuger eine gute Sache. Diese Studie enthält auch gute Anregungen dafür, wie wir im Verlauf unserer Handelsverhandlungen unnötigen Verwaltungsaufwand und Handelshemmnisse weiter abbauen können.“

In der Studie wird aufgezeigt, dass die Abkommen in beiden Richtungen zu mehr Handel beigetragen haben, also mehr aus der EU exportiert und mehr aus diesen drei Ländern importiert wurde, wodurch sich die Angebotspalette bei Lebensmitteln für die Verbraucher und Unternehmen in der EU vergrößert hat.

Laut der Studie hat dieser Importzuwachs kaum Auswirkungen auf die Erzeugung innerhalb der EU. Vielmehr werden hierdurch hauptsächlich Einfuhren aus anderen Drittländern ersetzt oder ein Anstieg des Verbrauchs in der EU gedeckt.

Insbesondere wird in der Studie zu den drei Abkommen Folgendes aufgezeigt:

  • Mit dem Abkommen zwischen der EU und Mexiko konnte das EU-Ausfuhrvolumen an Lebensmitteln im Jahr 2013, drei Jahre nach Beseitigung aller Handelsschranken, um 105 Mio. Euro gesteigert werden. Bei den Erzeugnissen handelte es sich in den meisten Fällen um verarbeitete Lebensmittel und um Getränke, bei den zusätzlichen Einfuhren im Wert von 316 Mio. Euro größtenteils um Primärerzeugnisse. Außerdem werden in der Studie Möglichkeiten zum weiteren Abbau von Zöllen und Handelsschranken in der EU-Ernährungswirtschaft aufgezeigt. Diese werden jetzt bei den Verhandlungen zur Aktualisierung des Handelsabkommens zwischen der EU und Mexiko angegangen.
  • Mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea konnten die EU-Ausfuhren an Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen (zumeist Primärerzeugnisse und Grundstoffe) im Jahr 2015 bereits um 439 Mio. Euro gesteigert werden, obwohl dieses Abkommen noch nicht vollständig umgesetzt war. Die zusätzlichen Einfuhren im Wert von 116 Mio. Euro im selben Jahr setzten sich hauptsächlich aus verarbeiteten Lebensmitteln und Getränken zusammen.
  • Die Handelsabkommen über unverarbeitete und verarbeitete Agrarerzeugnisse zwischen der EU und der Schweiz trugen im Jahr 2010, drei Jahre nach ihrer vollständigen Umsetzung, mit insgesamt 532 Mio. Euro zum Ausfuhrvolumen der EU in diesem Sektor bei. Der größte Teil dieser Ausfuhren entfiel auf verarbeitete Lebensmittel und Getränke und bei den zusätzlichen Einfuhren im Wert von 1,17 Mio. Euro auf Primärerzeugnisse.

In der Studie wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Handelsverhandlungen der wichtigsten EU-Wettbewerber aufmerksam zu beobachten, damit die EU bei den Zugangsbedingungen für die wichtigsten Absatzmärkte im Ernährungsbereich nicht ins Hintertreffen gerät. Ebenso zeigt sich, dass unlängst ehrgeizigere Abkommen wie das 2011 in Kraft getretene Handelsabkommen zwischen der EU und Korea stärkere positive Auswirkungen hatten als solche, die länger zurückliegen und weniger umfassend waren, wie z. B. das Abkommen von 2000 zwischen der EU und Mexiko. Dies ist ein Zeichen dafür, dass sich die Qualität und Wirksamkeit der EU-Handelsabkommen in Bezug auf die Beseitigung von Handelsschranken verbessert haben und der Sektor wettbewerbsfähiger geworden ist.

Die Kommission hat ihre Mittelausstattung für Absatzförderungsmaßnahmen erheblich aufgestockt. EU-Kommissar Phil Hogan hat bereits sechs Ländern (Kolumbien, Mexiko, China, Japan, Vietnam und Indonesien) Besuche auf hoher Ebene abgestattet, um für Lebensmittel aus der EU zu werben und Unternehmen und Organisationen aus der EU die Möglichkeit zu geben, in diesen Ländern neue Betätigungsfelder zu erschließen. Im Mai ist ein Besuch in Kanada geplant, mit dem die EU gerade ein Freihandelsabkommen geschlossen hat. EU-Handelskommissarin Malmström wird im März ebenfalls nach Kanada sowie nach Singapur reisen und anschließend im Laufe des Frühjahrs Mexiko besuchen.

Die drei Handelsabkommen haben außerdem dazu beigetragen,dass das Jahr 2016 bei den Ausfuhren an Agrar- und Nahrungsgütern ein Rekordjahr wurde. Das Ausfuhrvolumen belief sich auf insgesamt 130,7 Mrd. Euro - ein Anstieg von 1,7 Mrd. Euro gegenüber 2015.

Die heute vorgestellte Studie wurde im Namen der Kommission von der unabhängigen Beratungsfirma Copenhagen Economics durchgeführt.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten

Vollständige Fassung der Studie: Impacts of EU trade agreements on the agricultural sector (Auswirkungen von EU-Handelsabkommen auf den Agrarsektor)

Weitere Informationen über das Handelsabkommen zwischen der EU und Mexiko

Weitere Informationen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea

Weitere Informationen über das Handelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz

Pressekontakte: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske) Tel.: +49 (30) 2280-2190, margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina )Tel.: +49 (30) 2280-2340,

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. Februar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland