
Das neue, durch Beschwerden der europäischen Stahlbranche ausgelöste Verfahren ist ein Mechanismus, der eingeleitet werden kann, ohne die Beweise einer tatsächlichen Schädigung abwarten zu müssen. Diese außergewöhnliche Vorgehensweise erlaubt ein sofortiges Einschreiten, wenn infolge unlauterer Praktiken einer Branche ernsthafter Schaden zugefügt wird. Die Kommission nutzt damit die ihr zur Verfügung stehenden handelspolitischen Schutzinstrumente, um für Chancengleichheit in der Stahlbranche zu sorgen.
Neben den bestehenden 37 Antidumping- und Antisubventions-Untersuchungen kommen weitere zehn Untersuchungen im Bereich Handelsschutz hinzu, die die Kommission angestoßen hat.
Weitere Informationen im Amtsblatt der Europäischen Union
Verfahren von Schutzmaßnahmen in der EU-Handelspolitik
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. Mai 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland