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Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. Juli 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Hin zu einer CO2-armen Wirtschaft: Kommission macht Vorschläge zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens

Die Europäische Kommission stellt die Weichen für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und den Übergang zu einer modernen, CO2-armen Wirtschaft in Europa. Sie hat heute (Mittwoch) folgende Vorschläge vorgelegt: zwei Legislativvorschläge zu 1)...

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(20.07.2016) - Die Vorschläge seien ein weiteres Kernstück bei der Modernisierung der europäischen Wirtschaft und die Stärkung des Binnenmarktes, erklärte EU-Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen. „Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass unsere Industrie wettbewerbsfähiger wird und in der Lage ist, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen.“

Der für die Energieunion zuständige Vizepräsident Maroš Šefčovič erklärte: „Mit der Reform des Emissionshandelssystems im vergangenen Jahr und dem heutigen Vorschlag zu den Zielen für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch die Mitgliedstaaten verankern wir den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 in der Gesetzgebung.“

Nationale Emissionsminderungsziele: „Lastenteilung“

Die EU-Staaten haben sich 2014 darauf geeinigt, bis 2030 gemeinsam die Treibhausgasemissionen in allen Sektoren der Wirtschaft um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern. Die heute unterbreiteten Vorschläge enthalten verbindliche nationale Jahresziele für alle EU-Staaten. Für Deutschland schlägt die Kommission als verbindliches Ziel vor, dass die Treibhausgasemissionen in den nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftssektoren (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfälle) bis 2030 38 Prozent unter den Emissionen von 2005 liegen sollen.

Dazu erklärte Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimaschutz und Energie: „Die verbindlichen nationalen Ziele, die wir heute vorschlagen, sind gerecht, flexibel und realistisch. Sie setzen die richtigen Anreize, um Investitionen in Sektoren wie Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude und Abfallwirtschaft anzuschieben.“

Einbeziehung der Landnutzung in die EU-Klimapolitik bis 2030

Der Vorschlag betrifft CO2 aus der Land- und Forstwirtschaft. Gemäß dem Vorschlag muss jeder Mitgliedstaat sicherstellen, dass die verbuchten CO2-Emissionen aus der Landnutzung durch Maßnahmen im selben Sektor vollständig ausgeglichen werden, indem eine entsprechende Menge CO2 aus der Luft entfernt wird. Die Verpflichtung wird als die „No-Debit“-Regel (Verbot der Minusbilanz) bezeichnet. Das bedeutet im Wesentlichen, dass ein Mitgliedstaat, der Wald abholzt (Entwaldung), die daraus entstehenden Emissionen durch die Anpflanzung von neuem Wald (Aufforstung) oder durch die nachhaltige Bewirtschaftung seiner bestehenden Wälder, Acker- und Grünlandflächen ausgleichen muss.

Emissionsarme Mobilität

In der Strategie für emissionsarme Mobilität werden die von der Kommission in den kommenden Jahren geplanten Initiativen spezifiziert und die Gebiete aufgezeigt, in denen verschiedene Handlungsoptionen untersucht werden. Die wichtigsten Elemente der Strategie sind die Steigerung der Effizienz des Verkehrssystems, die raschere Einführung emissionsarmer alternativer Energieträger im Verkehrssektor und der Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen. Darunter fallen auch verstärkte Maßnahmen für Lkw, Stadtbusse und Fernbusse, zu denen die Kommission heute auch eine öffentliche Konsultation gestartet hat.

Die für den Verkehrsbereich zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc sagte: „Der Verkehr verursacht ein Viertel der Treibhausgasemissionen in Europa und ist eine der Hauptursachen für die Luftverschmutzung. Der Übergang zu einer emissionsarmen Mobilität ist daher eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung der ehrgeizigen Klimaziele der EU und die Verbesserung der Lebensqualität in unseren Städten.“

Hintergrund

Im Oktober 2014 haben die Staats- und Regierungschefs der EU das verbindliche Ziel aufgestellt, die in der Union verursachten Emissionen bis 2030 in der gesamten Wirtschaft um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Zur Verwirklichung dieser Emissionsminderung sollten alle Wirtschaftsbranchen einen Beitrag leisten. Um dies auf so kosteneffiziente Weise wie möglich zu erreichen, müssen die Industrie- und Stromsektoren, die unter das Emissionshandelssystem (EHS) fallen, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber dem Niveau von 2005 um 43 Prozent reduzieren. Sonstige Wirtschaftszweige wie Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall, Landnutzung und Forstwirtschaft müssen ihre Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 30 Prozent senken.

Zusammen mit dem im vergangenen Jahr vorgelegten Vorschlag für die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) geben die heutigen Legislativvorschläge zur Klimapolitik den Kurs für Europas Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft vor. Gleichzeitig werden die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingegangenen Verpflichtungen aus dem Klimaübereinkommen von Paris umgesetzt. Die Kommission wird ihre Arbeit mit dem Aktionsplan für emissionsarme Mobilität beginnen, damit sie die übrigen Initiativen zeitnah vorlegen kann. Bis Ende des Jahres beabsichtigt die Kommission, weitere Initiativen auf den Tisch zu legen, bei denen es um die Themen erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie den Energiebinnenmarkt gehen wird, die Bestandteile der Strategie für die Energieunion sind.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Energieunion und Klimapolitik: Weichenstellung für den Übergang Europas zu einer CO2-armen Wirtschaft

Factsheet zu dem Vorschlag der Kommission zur Festlegung verbindlicher nationaler Ziele für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen (2021-2030)

Fragen und Antworten: Vorschlag für die Einbeziehung der Landnutzung in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030

Fragen und Antworten: Eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Juli 2016
Autor
Vertretung in Deutschland