Die Europäische Kommission plant mit einer delegierten Verordnung die Kriterien zur Berechnung der im Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) vorgesehenen Aufsichtsgebühren festzulegen. Die Kommission hat dazu eine öffentliche Konsultation gestartet. Interessierte können bis zum 19. Januar 2023 online ihre Meinung zu dem Entwurf abgeben. Die Rückmeldungen werden bei der Fertigstellung der delegierten Verordnung berücksichtigt.
Mit der delegierten Verordnung werden insbesondere die Methodik und das Verfahren für die Ermittlung der geschätzten Kosten und die Berechnung der einzelnen Gebühren detailliert festgelegt.
Der DSA ist am 16. November 2022 in Kraft getreten. Die Verpflichtungen für Diensteanbieter, die als sehr große Online-Plattformen oder sehr große Suchmaschinen eingestuft werden, treten vier Monate nach ihrer förmlichen Einstufung in Kraft. Die Dienste werden aufgrund ihrer Nutzerzahlen eingestuft, die sie bis zum 17. Februar 2023 veröffentlicht müssen. Die Kommission erwartet, dass die Verpflichtungen im Herbst 2023 in Kraft treten.
Weitere Informationen:
Die Daily News vom 22. Dezember 2022
Das Gesetz über digitale Dienste
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Dezember 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland