Die EU-Kommission möchte klare und zugängliche EU-Vorschriften über KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI (GPAI)) entwickeln. Dafür bittet sie Interessenträger, ihre praktischen Erfahrungen bis zum 22. Mai 2025 in einer Konsultation zu teilen.
Die Leitlinien sollen nicht verbindlich sein, sondern klarstellen, wie die Kommission, die für die Überwachung und Durchsetzung der GPAI-Vorschriften zuständig ist, diese im Rahmen des KI-Gesetzes auslegen und anwenden wird. Sowohl die Leitlinien als auch der endgültige Verhaltenskodex werden voraussichtlich vor August 2025 veröffentlicht.
Definition zentraler Konzepte
Die künftigen Leitlinien werden Konzepte wie „Was ist ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck“, „welche Einrichtungen sind in verschiedenen Konstellationen Anbieter“ und „welche Handlungen stellen ein Inverkehrbringen dar“ detailliert erläutern. Sie werden außerdem darlegen, wie das Amt für künstliche Intelligenz das Einhalten der Vorschriften unterstützt und wie der Verhaltenskodex – sofern vom Amt für künstliche Intelligenz und vom Gremium genehmigt - den Verwaltungsaufwand der Anbieter verringern und als Maßstab für die Einhaltung der Rechtsvorschriften dienen kann.
Nächste Schritte
Im Rahmen ihrer Bemühungen, die Interessenträger bei der Umsetzung des KI-Gesetzes zu unterstützen, wird die Kommission in Kürze auch eine gezielte Konsultation zur „Einstufung von KI-Systemen als hochriskant“ einleiten.
Weitere Informationen
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. April 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland