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Vertretung in Deutschland
Presseartikel18. Februar 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Illegaler Holzhandel: EU-Staaten und Privatsektor müssen mehr tun

Im Kampf gegen den Handel mit illegal geschlagenem Holz müssen EU-Staaten und der Privatsektor mehr tun, um die geltende EU-Vorgaben umzusetzen.

Holzstämme

Zu diesem Ergebnis kommt ein heute (Donnerstag) veröffentlichter Bericht der Europäischen Kommission zur Umsetzung der EU-Holzverordnung, die seit März 2013 gilt. Mehr Unternehmen in der EU stellen zwar inzwischen sicher, dass sie nur legale Holzprodukte beziehen, und auch unter den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern gibt es ein gestiegenes Problembewusstsein zum Thema. Jedoch sind die Fortschritte insgesamt schleppend.

Ein Hauptgrund für die mangelhafte Umsetzung sind die unzureichenden Ressourcen, die den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, um die geltenden Regeln umzusetzen, so der Bericht. Zudem sind die Strafen bei Verstößen in den verschiedenen Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich. Während einige Staaten Verstöße gegen bestimmte Bestimmungen der Holverordnung als Ordnungswidrigkeit einordnen, sehen andere sie als Straftat.

Die Holz-Verordnung untersagt das Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Holzeinschlag auf dem europäischen Markt, sowohl für importiertes als auch für im Inland erzeugtes Holz und hergestellte Holzerzeugnisse. Sie umfasst breite Palette von Erzeugnissen, die von Papier und Zellstoff bis zu Massivholz und Holzfußböden reicht. Ziel ist die Einführung von Verfahren, durch die das Risiko, dass Holz aus illegalem Einschlag gehandelt wird, weitestgehend begrenzt wird. Wer ein Produkt erstmalig auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, muss "alle gebotene Sorgfalt" walten lassen, um zu gewährleisten, dass das gehandelte Holz aus legalem Einschlag stammt. Händler, die bereits in Verkehr gebrachtes Holz kaufen oder verkaufen, sind gehalten, angemessene Aufzeichnungen zu führen, damit das von ihnen gehandelte Holz leicht zurückverfolgt werden kann.

Gegen vier Mitgliedstaaten (Griechenland, Ungarn, Rumänien und Spanien) laufen derzeit Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtanwendung der EU-Vorgaben.

Mehr Informationen hier.

Den Bericht, eine Zusammenfassung und weiterführende Informationen gibt es hier.

Pressekontakt: Claudia

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Februar 2016
Autor
Vertretung in Deutschland