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Vertretung in Deutschland
Presseartikel21. März 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Instrument für technische Hilfe: Mitgliedstaaten können Unterstützung für Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine und beim Ausstieg aus fossilen Brennstoffen beantragen

Collection of donations in Brussels to help the Ukrainian population 

Die EU-Kommission will die EU-Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine unterstützen. Dazu hat sie heute (Montag) einen Aufruf im Rahmen des Instruments für technische Hilfe (TSI) veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten können ihren Antrag auf diese spezifische Unterstützung bei der EU-Kommission bis zum 8. April 2022 stellen. Der Aufruf umfasst zudem Hilfe beim Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. Dafür können die Anträge bis zum 24. März 2022 gestellt werden.

„Die EU hat auf den Einmarsch Russlands in der Ukraine schnell, geschlossen und entschlossen reagiert. Das Instrument für technische Unterstützung ist ein flexibles Instrument, das sich an unterschiedliche politische Gegebenheiten anpassen kann. Jetzt steht es bereit, um den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, aufzunehmen und zu integrieren und ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, auch von solchen aus Russland, zu verringern, indem sie in saubere Energiequellen und energieeffiziente Technologien investieren“, sagte EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen, Elisa Ferreira.

Ein flexibles Instrument zur Unterstützung in Notfällen

Nach dieser Aufforderung können die Mitgliedstaaten sofort Anträge auf technische Unterstützung in folgenden Bereichen an die Kommission richten:

  • Aufbau der institutionellen und operativen Kapazitäten zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Damit sollen u. a. die nationalen Behörden dabei unterstützt werden, den Zugang zu lebenswichtigen Dienstleistungen wie Wohnraum, Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung im Rahmen des vorübergehenden Schutzes anzupassen und zu beschleunigen. Die Mitgliedstaaten können der Kommission Anträge für diese spezifische Unterstützung bis zum 8. April 2022 übermitteln.
  • Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration der Flüchtlinge aus der Ukraine. Beim Zugang zum Arbeitsmarkt wird die Kommission die Mitgliedstaaten beispielsweise dabei unterstützen, einen standardisierten Mechanismus für die Anerkennung der akademischen Qualifikationen der Flüchtlinge einzurichten Die Mitgliedstaaten können der Kommission Anträge für diese spezifische Unterstützung bis zum 8. April 2022 übermitteln.
  • Bestmöglicher Einsatz der verfügbaren EU-Mittel für die Unterbringung von Familien oder unbegleiteten Kindern. Die Mitgliedstaaten können der Kommission Anträge für diese spezifische Unterstützung bis zum 8. April 2022 übermitteln.
  • Schrittweise Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland. Darunter fällt die Ermittlung der geeignetsten Reformen und Investitionen auf nationaler, regionaler und grenzübergreifender Ebene im Einklang mit dem Plan „RePowerEU“ der Kommission. Unterstützt wird die Diversifizierung der Energieversorgung, der schnellere Übergang zu erneuerbaren Energieträgern und die Verbesserung der Energieeffizienz. Die Mitgliedstaaten können der Kommission Anträge für diese spezifische Unterstützung bis zum 24. März 2022 übermitteln.

Nächste Schritte

Die Mitgliedstaaten können der Kommission über ihre Koordinierungsbehörde Anträge für diese spezifische Unterstützung übermitteln. Die Unterstützung wird die Unterstützung nach Genehmigung der Anträge auszahlen.

Hintergrund

Das Instrument für technische Unterstützung ist das wichtigste Hilfsmittel der Kommission zur technischen Unterstützung von Reformen in der EU; die Unterstützung erfolgt auf Antrag der nationalen Regierungen. Das Instrument ist Teil des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 und des Aufbauplans für Europa. Es stützt sich auf den Erfolg des Vorgängerprogramms, des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen, mit dem seit 2017 mehr als 1400 Projekte zur technischen Unterstützung in allen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden.

Am 9. März 2022 hat die Kommission 225 Projekte im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung 2022 genehmigt, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung, Ausarbeitung und Durchführung von Reformen hin zu modernen und belastbaren öffentlichen Verwaltungen, Strategien für nachhaltiges Wachstum und krisenfesten Volkswirtschaften unterstützt werden. Viele Unterstützungsprojekte tragen zur Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne bei.

Spezifische Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung können veröffentlicht werden, wenn sich ein spezifischer neuer Bedarf ergibt. Dies war im Juni 2021 im Zusammenhang mit der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne der Fall, die den Zugang zur Aufbau- und Resilienzfazilität ermöglichen, und das gilt nun auch als Reaktion auf die Invasion der Ukraine durch Russland.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Website Unterstützung von Reformen

Instrument für technische Unterstützung

Länder-Informationsblätter zu den Reformprojekten der Mitgliedstaaten

Arbeitsprogramm des Instruments für technische Unterstützung für das Jahr 2022

Vollständige Liste der Projekte im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung

Fragen und Antworten zum Instrument für technische Unterstützung 2022

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. März 2022
Autor
Vertretung in Deutschland