Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften ein wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse („Important Project of Common European Interest“ – „IPCEI“) genehmigt. Das Vorhaben mit dem Titel „IPCEI Hy2Tech“ fördert die Forschung und Innovation sowie die erste gewerbliche Nutzung in der Wertschöpfungskette der Wasserstofftechnologie. Es wurde von fünfzehn Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – gemeinsam vorbereitet und bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Die Mitgliedstaaten werden bis zu 5,4 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln bereitstellen. Dadurch dürften zusätzliche private Investitionen im Umfang von 8,8 Milliarden Euro mobilisiert werden. Im Rahmen dieses IPCEI werden 35 Unternehmen, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, an 41 Vorhaben teilnehmen. Unter den Unternehmen finden sich auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-up-Unternehmen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, hob das enorme Zukunftspotenzial von Wasserstoff hervor: „Er ist für die Diversifizierung der Energiequellen und den ökologischen Wandel unverzichtbar. Investitionen in solche innovativen Technologien können jedoch für einen Mitgliedstaat oder ein Unternehmen allein riskant sein. Hier haben die Vorschriften über staatliche Beihilfen für IPCEI eine Rolle zu spielen. Das heute genehmigte Vorhaben ist ein Beispiel für eine wirklich ehrgeizige europäische Zusammenarbeit für ein zentrales gemeinsames Ziel. Es zeigt auch, wie die Wettbewerbspolitik bahnbrechende Innovationen unterstützt.“
Das IPCEI wird einen großen Teil der Wertschöpfungskette der Wasserstofftechnologie abdecken: i) Wasserstofferzeugung, ii) Brennstoffzellen, iii) Speicherung, Transport und Verteilung von Wasserstoff und iv) Anwendungen für Endverbraucher, insbesondere im Mobilitätssektor. Es soll den Weg für wichtige technologische Durchbrüche bereiten, die beispielsweise mit Blick auf neue hocheffiziente Materialien für Elektroden, leistungsfähigere Brennstoffzellen und innovative Verkehrstechnologien angestrebt werden. Unter anderem soll es erstmals den Einsatz von auf Wasserstoff gestützte Verkehrstechnologien ermöglichen. Durch das IPCEI sollen rund 20.000 direkte Arbeitsplätze geschaffen werden.
Prüfung durch die Kommission
Die Kommission hat das geplante Vorhaben nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach ihrer Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse.
Wenn es wegen der signifikanten Risiken solcher Vorhaben an privaten Initiativen zur Förderung bahnbrechender Innovationen fehlt, können die Mitgliedstaaten laut der IPCEI-Mitteilung diesem Marktversagen begegnen, indem sie die Finanzierungslücke gemeinsam schließen. Gleichzeitig stellen die Vorgaben sicher, dass die EU-Wirtschaft insgesamt von den Investitionen profitiert und mögliche Wettbewerbsverzerrungen begrenzt werden.
Die Kommission ist insbesondere aus folgenden Gründen zu dem Ergebnis gekommen, dass das IPCEI Hy2Tech alle in der Mitteilung festgelegten Voraussetzungen erfüllt:
- Das Vorhaben trägt zu einem gemeinsamen Ziel bei, da es auf eine strategische Wertschöpfungskette ausgerichtet ist, die für die Zukunft Europas und die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen (wie des Grünen Deals, der EU-Wasserstoffstrategie und von REPowerEU) von entscheidender Bedeutung ist.
- Alle 41 Vorhaben im Rahmen des IPCEI sind sehr ehrgeizig. Ihr Ziel besteht darin, Technologien und Verfahren zu entwickeln, die über den derzeit auf dem Markt verfügbaren Stand hinausgehen. Sie werden große Verbesserungen hinsichtlich Leistung, Sicherheit und Umweltschutz ermöglichen.
- Da das IPCEI auch erhebliche technologische und finanzielle Risiken birgt, ist eine öffentliche Förderung erforderlich, um Investitionsanreize für Unternehmen zu schaffen.
- Beihilfen für einzelne Unternehmen sind auf das erforderliche und angemessene Maß beschränkt. Sie bewirken daher keine übermäßige Verfälschung des Wettbewerbs. Die Kommission hat sich insbesondere vergewissert, dass die geplanten Beihilfehöchstbeträge mit den beihilfefähigen Kosten der Vorhaben und den Finanzierungslücken im Einklang stehen. Außerdem gibt es einen Rückforderungsmechanismus, da die Unternehmen einen Teil der erhaltenen Steuergelder an die betreffenden Mitgliedstaaten zurückzahlen werden, wenn große Vorhaben im Rahmen des IPCEI sehr erfolgreich sind und zusätzliche Nettoerträge abwerfen.
- Die Ergebnisse des Vorhabens werden von den beteiligten Unternehmen, die die öffentliche Förderung erhalten, an die europäische Wissenschaftsgemeinschaft und viele andere Unternehmen auch aus anderen Ländern weitergegeben. Auf diese Weise werden in ganz Europa positive Spillover-Effekte erzielt.
Daher ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben mit den EU‑Beihilfevorschriften vereinbar ist.
Finanzierung, Empfänger und Beträge
Das IPCEI umfasst 41 Vorhaben von 35 Unternehmen, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten tätig sind. Dazu zählen auch 8 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Neugründungen. Die direkten Teilnehmer werden untereinander und mit über 300 externen Partnern aus Europa (z. B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU) in zahlreichen geplanten Vorhaben eng zusammenarbeiten.
Für dieses IPCEI gelten unterschiedliche zeitliche Vorgaben nach Maßgabe der einzelnen Vorhaben und der beteiligten Unternehmen.
Das nachstehende Schaubild gibt einen Überblick über die direkten Teilnehmer, die Mitgliedstaaten, die sie unterstützen, und die verschiedenen Technologiefelder.
Weitere Informationen über die Höhe der Beihilfen für die einzelnen Teilnehmer werden in der öffentlich zugänglichen Fassung des Kommissionsbeschlusses veröffentlicht – sobald die Kommission mit den Mitgliedstaaten und Dritten Einvernehmen über etwaige vertrauliche Geschäftsgeheimnisse erzielt hat, die aus der öffentlichen Fassung entfernt werden müssen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung dieses Beschlusses unter den Nummern der Wettbewerbssachen im Beihilferegister auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht: SA.64625 (Österreich), SA.64651 (Griechenland), SA.64642 (Belgien), SA.64644 (Italien), SA.64640 (Tschechien), SA.64649 (Niederlande), SA.64633 (Dänemark), SA.64626 (Polen), SA.64646 (Estland), SA.64753 (Portugal), SA.64632 (Finnland), SA.64635 (Slowakei), SA.64671 (Frankreich), SA.64624 (Spanien) und SA.64647 (Deutschland). Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
Weitere Information:
Vollständige Pressemitteilung vom 15. Juli
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 15. Juli 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland