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Vertretung in Deutschland
Presseartikel26. April 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 10 Min

Juncker-Kommission legt Vorschläge für ein sozialeres Europa vor

Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) umfassende Vorschläge für ein sozialeres Europa vorgelegt. In der so genannten „Sozialen Säule“ fasst die Kommission 20 Grundsätze zusammen, die für faire Arbeitsmärkte und gut funktionierende Wohlfahrtssysteme...

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(26.04.2017) - Die Säule sozialer Rechte ist als Kompass für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen in Europa angelegt. Sie richtet sich in erster Linie an den Euro-Raum, eignet sich jedoch zur Anwendung in allen teilnahmewilligen EU-Mitgliedstaaten. „Mitgliedstaaten, EU-Institutionen, Sozialpartner und Zivilgesellschaft tragen miteinander die Verantwortung. Ich hoffe darauf, dass die Säule vor Jahresende auf höchster politischer Ebene gebilligt wird“, sagte Juncker.

Durch die Säule werden in der EU bereits bestehende Rechte sowie der internationale rechtliche Besitzstand bestätigt und mit Blick auf neue Realitäten ergänzt. Die in der Säule festgeschriebenen Grundsätze und Rechte sind in drei Kategorien unterteilt: Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und soziale Inklusion.

Der Schwerpunkt liegt auf der Bewältigung neuer Entwicklungen in der Arbeitswelt und der Gesellschaft generell, um das in den EU-Verträgen verankerte Versprechen einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, einzulösen. Denn die EU ist nicht nur ein freier Markt, sondern auch eine Kraft, die die soziale Marktwirtschaft zukunftsfest macht.

Die Verwirklichung der in der europäischen Säule sozialer Rechte festgeschriebenen Grundsätze liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Mitgliedstaaten, EU-Institutionen, Sozialpartnern und sonstigen Akteuren. Die europäischen Institutionen leisten ihren Beitrag, indem sie den erforderlichen Rahmen abstecken und die Richtung zur Umsetzung der Säule vorgeben, wobei sie die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und die Traditionen des sozialen Dialogs in vollem Umfang wahren. Im Sinne der Wirksamkeit einiger in der Säule festgehaltene Grundsätze und Rechte werden weitere gesetzgeberische Initiativen notwendig sein. Gegebenenfalls wird bestehendes Unionsrecht aktualisiert, ergänzt und besser durchgesetzt.

Schon jetzt stellt die Europäische Kommission der europäischen Säule sozialer Rechte eine Reihe konkreter legislativer und nichtlegislativer Initiativen an die Seite, und zwar im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige, der Unterrichtung von Arbeitnehmern, dem Zugang zu Sozialschutz und der Arbeitszeit.

Zudem wird ein sozialpolitisches Scoreboard eingerichtet, mit dem Tendenzen und Leistungen der EU-Länder in zwölf Bereichen erfasst werden, um die Fortschritte der gesamten EU in Richtung des angestrebten sozialen „AAA-Ratings“ zu bewerten. Diese Analyse wird in das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik einfließen.

Nächste Schritte

Die Säule wird heute in zwei Rechtsformen mit identischem Inhalt vorgestellt: als ab heute geltende Empfehlung der Kommission und als Vorschlag für eine gemeinsame Proklamation des Parlaments, des Rates und der Kommission. Auf dieser Grundlage wird die Kommission nun Gespräche mit dem Europäischen Parlament und dem Rat aufnehmen, um auf eine breite politische Unterstützung sowie auf die Billigung der Säule auf höchster Ebene hinzuarbeiten.

Seit dieser Ankündigung arbeitet die Kommission engagiert und aktiv mit Mitgliedstaaten, EU-Institutionen, Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft und den Bürgerinnen und Bürgern am Inhalt und an der Rolle der Säule. Im März 2016 stellte die Kommission einen vorläufigen Entwurf der europäischen Säule sozialer Rechte vor und eröffnete eine breit angelegte öffentliche Konsultation zur Sammlung von Rückmeldungen, die im Januar 2017 mit einer hochrangigen Konferenz abgeschlossen wurde.

Begleitinitiativen zur europäischen Säule sozialer Rechte

Die meisten Instrumente für die Umsetzung der Säule befinden sich zwar in den Händen der Mitgliedstaaten, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft – die Europäischen Institutionen und insbesondere die Europäische Kommission können jedoch hierfür einen Rahmen vorgeben und eine Ausrichtung festlegen. Neben dem Vorschlag für die europäische Säule sozialer Rechte legt die Kommission heute einige weitere legislative und nichtlegislative Initiativen vor.

Zu diesen Initiativen unter der Federführung des Vizepräsidenten Dombrovskis und des Ersten Vizepräsidenten Timmermans zählt in erster Linie ein Vorschlag, der die Bedingungen für berufstätige Eltern und pflegende Angehörige verbessern soll, damit sie ihre berufliche Entwicklung und ihr Privatleben miteinander in Einklang bringen können.

Frans Timmermans erklärte dazu: „Wir leben im 21. Jahrhundert, und deshalb brauchen wir auch eine dem 21. Jahrhundert angemessene Einstellung zum Leben und Arbeiten, zu Frauen und Männern. Unsere Töchter und Söhne sollten nicht in die Rollenmuster unserer Großeltern gezwängt werden. Es gibt nicht die eine „richtige“ Lösung. Es geht darum, die Wahl zu haben, und es ist höchste Zeit, dass wir allen Menschen die Möglichkeit geben, wirklich darüber zu entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten, ihre Kinder aufziehen, ihre berufliche Entwicklung betreiben, ihre Angehörigen pflegen, ihr Leben leben wollen.“

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, kommentierte: „Die stärkere Teilhabe der Frauen am Arbeitsmarkt ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern bringt auch einen dreifachen Vorteil mit sich. Sie ist gut für berufstätige Eltern und pflegende Angehörige, die ihren Beruf und ihr Privatleben besser miteinander vereinbaren können, sie ist gut für die Unternehmen, die dadurch Fachkräfte anziehen und halten können, und gut für die Mitgliedstaaten, die durch das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle jährlich 370 Mrd. Euro verlieren.“

Im Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben werden einige neue oder höhere Mindeststandards für Eltern-, Vaterschafts- und Pflegeurlaub festgelegt. Dazu gehört das neue Recht für Väter, im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes mindestens zehn Arbeitstage Urlaub zu nehmen. Der Vorschlag sieht auch vor, dass der derzeit bestehende Anspruch auf vier Monate Elternurlaub für Kinder bis zwölf Jahren geltend gemacht werden kann, und ersetzt die bisherige nicht verbindliche Altersgrenze von acht Jahren. Der Elternurlaub wird ein individueller Anspruch für Mütter und Väter, und die vier Monate können nicht mehr auf den anderen Elternteil übertragen werden, was einen starken Anreiz für Väter schafft, diese Möglichkeit ebenfalls zu nutzen.

Erstmals wird ein Urlaub für pflegende Angehörige von fünf Tagen bei Erkrankung eines direkten Angehörigen eingeführt. All diese familienbezogenen Urlaubsregelungen werden zumindest in Höhe des Krankengelds vergütet. Der Vorschlag räumt außerdem Eltern von Kindern bis zwölf Jahren und pflegenden Angehörigen das Recht ein, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen, wie reduzierte oder flexible Arbeitszeiten oder Telearbeit. Er berücksichtigt die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen und soll sicherstellen, dass diese nicht übermäßig beeinträchtigt werden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen insbesondere Männern mehr Möglichkeiten geben, Eltern- und Pflegeverantwortung wahrzunehmen. Dies kommt den Kindern zugute und fördert die Erwerbsbeteiligung von Frauen, verringert dadurch den Unterschied zwischen Frauen und Männern bei der Beschäftigungsquote, der 2015 noch bei 11,6 Prozentpunkten und bei Familien mit kleinen Kindern unter sechs Jahren sogar bei 30 Prozentpunkten lag. Dies ist einer der Faktoren, der zur Lohnlücke (16,3 Prozent) und zum Rentengefälle (40 Prozent) zum Nachteil der Frauen führt. Die Mitgliedstaaten können die Sozialpartner mit der Umsetzung dieser Richtlinie beauftragen, solange die mit dieser Richtlinie angestrebten Ergebnisse gewährleistet sind.

Konsultationen mit den Sozialpartnern

Neben diesem Legislativvorschlag leitet die Kommission heute auch zwei Konsultationen der Sozialpartner ein, was zeigt, wie wichtig der Beitrag der Sozialpartner zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte ist, und der ihnen von den Verträgen zugewiesene Rolle entspricht.

Die erste Konsultation der Sozialpartner betrifft die Aktualisierung der Vorschriften für Arbeitsverträge. Die Richtlinie über schriftliche Erklärungen (91/533/EWG) verleiht Arbeitnehmern, die eine neue Beschäftigung aufnehmen, das Recht, schriftlich über die wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses unterrichtet zu werden. Dieses Recht ist nach wie vor sehr wichtig, muss jedoch an die neuen Gegebenheiten und Gepflogenheiten der Arbeitsmärkte angepasst werden, um in einer im Wandel befindlichen Arbeitswelt faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Die Kommission möchte daher eine Debatte über den Mindestschutz für alle Arbeitnehmer, auch solche in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, anstoßen. Die Kommission beabsichtigt, bis Ende des Jahres eine Überarbeitung der Richtlinie vorzuschlagen.

Die Kommission leitet ferner eine Konsultation der Sozialpartner hinsichtlich des Zugangs zum Sozialschutz ein, um mögliche neue Vorschriften in diesem Bereich zu definieren. Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Sozialschutz wurden im Lauf der Zeit hauptsächlich für Arbeitnehmer in Standardarbeitsverhältnissen entwickelt, wohingegen andere Beschäftigtengruppen, wie Selbstständige und Erwerbstätige in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, unzureichend erfasst wurden. Die heutigen flexibleren Arbeitsregelungen schaffen neue Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere für junge Menschen, können jedoch auch zu neuen prekären Arbeitsverhältnissen und zu Ungleichheiten führen. Die Kommission möchte diese Lücken schließen und Wege erkunden, wie alle Erwerbstätigen auf der Grundlage ihrer Beiträge Zugang zum Sozialschutz und zu Leistungen der Arbeitsverwaltung haben.

Die Kommission hat heute ferner eine Auslegungsmitteilung zur Arbeitszeitrichtlinie angenommen, in der Orientierungshilfe für die Auslegung verschiedener Aspekte dieser Richtlinie gemäß der immer umfangreicheren Rechtsprechung gegeben wird. Dies wird den Mitgliedstaaten helfen, den Besitzstand korrekt anzuwenden und weitere Vertragsverletzungen zu vermeiden.

Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas bis 2025

Die Kommission hat heute ebenfalls ein Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas bis zum Jahr 2025 vorgelegt. Damit soll eine Debatte mit den Bürgern, den Sozialpartnern, den EU-Institutionen und den Regierungen beginnen.

Im Reflexionspapier, das unter Federführung von Vizepräsident Dombrovskis und Sozialkommissarin Thyssen ausgearbeitet wurde, werden Fragen gestellt, die unsere Lebensweise und die Organisation der Gesellschaft betreffen: Wie können wir in der Gesellschaft und Arbeitswelt der Zukunft unseren Lebensstandard aufrechterhalten, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen, die Menschen mit den richtigen Kompetenzen ausstatten und einen größeren Zusammenhalt unserer Gesellschaft sicherstellen?

Es werden drei mögliche Optionen für die künftige Sozialpolitik der Europäischen Union beschrieben, die in der öffentlichen Diskussion häufig gebrauchte Argumente widerspiegeln:

  • Begrenzung der sozialen Dimension auf den freien Personenverkehr: Bei dieser Option würde die Union lediglich die Vorschriften zur Förderung des freien grenzüberschreitenden Personenverkehrs beibehalten, wie die Regeln über Sozialversicherungsrechte mobiler Bürger, die Entsendung von Arbeitnehmern, Gesundheitsleistungen im Ausland und die Anerkennung von Abschlüssen. Es gäbe jedoch keine EU-Mindestnormen mehr, z. B. für die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern, Arbeits- und Ruhezeiten oder Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub. Europa würde die Mitgliedstaaten nicht länger beim Erfahrungsaustausch in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Kultur und Sport unterstützen, und von der EU kofinanzierte soziale und regionale Umstellungsprogramme in den Mitgliedstaaten müssten eingestellt oder ausschließlich aus nationalen Geldern finanziert werden.
  • Wer mehr im sozialen Bereich tun will, tut mehr: Unterschiedliche Gruppen von Ländern könnten im sozialen Bereich mehr gemeinsam tun. Eine solche Gruppe könnten die Euro-Länder sein, die so Stärke und Stabilität des Euro-Raums erhalten und abrupte Anpassungen des Lebensstandards ihrer Bürger vermeiden wollen. Anders zusammengesetzte Ländergruppen könnten andere Schwerpunkte setzen.
  • Die EU-27 vertiefen die soziale Dimension Europas gemeinsam: Der Handlungsschwerpunkt im sozialen Bereich sollte und würde bei den nationalen und lokalen Behörden verbleiben, die EU würde jedoch Möglichkeiten der weiteren Unterstützung der Mitgliedstaaten prüfen und dabei alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen. Rechtsvorschriften würden nicht nur Mindeststandards festlegen, sie könnten auch in ausgewählten Bereichen die Bürgerrechte in der gesamten Union vollständig harmonisieren, insbesondere mit dem Ziel, Konvergenz bei den sozialpolitischen Ergebnissen zu erreichen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission präsentiert die europäische Säule sozialer Rechte

MEMO: Die europäische Säule sozialer Rechte – Fragen und Antworten

Factsheet: Europäische Säule sozialer Rechte

Mitteilung der Kommission zur europäischen Säule sozialer Rechte

Factsheet: Sozialpolitisches Scoreboard

Broschüre: Sozialpolitisches Scoreboard 2017

Sozialpolitisches Scoreboard - Onlinetool

Website zur europäischen Säule sozialer Rechte

Pressemitteilung: Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte

Diskussionspapier zur sozialen Dimension Europas

Pressemitteilung: Kommission leitet Reflexion über soziale Dimension Europas bis 2025 ein

Reflexionspapier zur sozialen Dimension der Zukunft Europas

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. April 2017
Autor
Vertretung in Deutschland