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Vertretung in Deutschland
Presseartikel2. Mai 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Juncker nach Brexit-Sondergipfel: Technische Schwierigkeiten nicht unterschätzen

Der Europäische Rat hat bei einem Sondertreffen am Samstag in Brüssel die Leitlinien für die Brexit-Verhandlungen beschlossen. Ratspräsident Tusk und Kommissionspräsident Juncker verwiesen nach dem Treffen auf die herausragende Einigkeit der Staats-...

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(02.05.2017) – In den Leitlinien führt der Europäische Rat aus, dass die EU-27 während der Verhandlungen ihre Einheit wahren und mit einer Stimme sprechen wird. Die Staats- und Regierungschefs

  • bekräftigen ihren Wunsch, dass das Vereinigte Königreich ein enger Partner sein möge,
  • bekräftigen zudem, dass jede künftige Einigung auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten beruhen muss, wobei faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen sind,
  • betonen, dass die Integrität des Binnenmarkts gewahrt werden muss, was bedeutet, dass die vier Freiheiten unteilbar sind und es kein „Rosinenpicken“ geben kann
    und
  • machen geltend, dass ein Nicht-Mitgliedstaat nicht dieselben Rechte haben und dieselben Vorteile genießen kann wie ein Mitgliedstaat.

Ansatz mit mehreren Phasen

Die Staats- und Regierungschefs waren sich darin einig, dass es in der ersten Verhandlungsphase darum gehen sollte,

  • für möglichst große Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen
    und
  • die Herauslösung des Vereinigten Königreichs aus der EU zu regeln.

Der Europäische Rat wird die Fortschritte aufmerksam verfolgen und entscheiden, wann die Verhandlungen so weit gediehen sind, dass zur nächsten Phase übergegangen werden kann.

Eine Übereinkunft über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich kann erst geschlossen werden, wenn das Vereinigte Königreich ein Drittstaat geworden ist. Die Staats- und Regierungschefs erklären sich jedoch bereit, in der zweiten Verhandlungsphase mit ersten vorbereitenden Gesprächen über den Rahmen für diese künftigen Beziehungen zu beginnen.

Die Frist von zwei Jahren nach Artikel 50 endet am 29. März 2019.

Ein geordneter Austritt

„Bürgerinnen und Bürger, die ihr Leben auf den aus der EU-Mitgliedschaft Großbritanniens erwachsenden Rechten aufgebaut haben, müssen nun damit rechnen, diese Rechte einzubüßen. (...) Vor diesem Hintergrund müssen wir einen phasenweisen Ansatz verfolgen und in erster Linie dafür sorgen, dass der Austritt geordnet erfolgt“, heißt es in den Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) für die Brexit-Verhandlungen.

Der Europäische Rat betonte, wie wichtig es ist, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren, die vom Brexit betroffen sind. Die Staats- und Regierungschefs hoben hervor, dass die Entstehung eines Rechtsvakuums für die Wirtschaft vermieden werden muss, und wiesen auf eine einheitliche Finanzregelung hin, mit der sichergestellt werden soll, dass die EU und das Vereinigte Königreich ihren Verpflichtungen nachkommen.

In Anbetracht der einmaligen Gegebenheiten auf der irischen Insel unterstrich der Europäische Rat die Notwendigkeit, das Karfreitagsabkommen und den Friedensprozess in Nordirland zu unterstützen.

„Flexible und einfallsreiche Lösungen werden erforderlich sein, unter anderem mit dem Ziel, eine harte Grenze zu vermeiden; dabei ist die Integrität der Rechtsordnung der Union zu achten“, heißt es dazu in den Leitlinien.

Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit

Bis das Vereinigte Königreich die Union verlässt, bleibt es Vollmitglied der EU mit allen Rechten und Pflichten gemäß den Verträgen und dem EU-Recht. Alle laufenden EU-Geschäfte müssen weiterhin möglichst reibungslos mit 28 fortgeführt werden und die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich werden getrennt von den laufenden Unionsgeschäften geführt und dürfen deren Fortgang nicht beeinträchtigen.

Die nächsten Schritte

Nach der Annahme der Leitlinien durch den Europäischen Rat wird der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission am 22. Mai 2017 voraussichtlich

  • die Aufnahme von Verhandlungen genehmigen,
  • die Kommission als EU‑Verhandlungsführer benennen
    und
  • Verhandlungsrichtlinien (detailliertes Mandat für die Kommission) annehmen.

Den Entwurf für das detaillierte Mandat für die Kommission wird EU-Chefverhandler Michel Barnier morgen (Mittwoch) gegen 11 Uhr vorstellen. Die Pressekonferenz kann live auf EbS verfolgt werden.

Weitere Informationen:

Sondertagung des Europäischen Rates (Artikel 50), 29.04.2017

Leitlinien für die Brexit-Verhandlungen

Mitschnitt der Pressekonferenz mit den Präsidenten Juncker und Tusk nach dem EU-Sondergipfel am 29.04.2017

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Mai 2017
Autor
Vertretung in Deutschland