Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel12. Juni 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Juncker pocht auf Abschluss des neuen Rahmenabkommens zwischen der EU und der Schweiz

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker dringt auf eine rasche Unterzeichnung des bereits 2018 fertig ausgehandelten Rahmenabkommens zwischen der EU und der Schweiz. Präsident Juncker signalisierte gestern (Dienstag) auf Bitten des Schweizer...

Präsident Juncker reagierte auf ein Schreiben des Schweizer Bundesrates vom 7. Juni. Juncker wertete die Bitte aus Bern um Klarstellungen als positiven Schritt, der es erlauben könne, „diesen wichtigen Rahmenvertrag sobald wie möglich gemeinsam zu unterzeichnen.“

Das derzeitige System der über 120 bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz hat schon lange seine Grenzen erreicht, weil es komplex und unvollständig ist. Auf der Grundlage dieser bilateralen Abkommen unterhält die EU zur Schweiz engere Beziehungen als zu jedem anderen Land außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die Schweiz nimmt an mehreren Politikbereichen der EU teil, unter anderem:

• dem EU-Binnenmarkt,
• dem Schengen-Raum zum Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen,
• dem Dublin-System zur Bestimmung der Zuständigkeit bei Asylanträgen sowie
• den Forschungs- und Mobilitätsprogrammen der EU.

2014 haben die EU und die Schweiz Verhandlungen über einen gemeinsamen institutionellen Rahmen für bestehende und künftige Abkommen aufgenommen. Nach über vier Jahren haben die Juncker-Kommission und die Schweizer Partner die Verhandlungen Ende 2018 zum Abschluss gebracht.

Die Verhandlungsführer haben faire Lösungen gefunden, auf welche Weise EU-Recht durch die Schweiz übernommen wird und wie Streitigkeiten durch eine unabhängige Schlichtung beigelegt werden können.

Präsident Juncker hat mehr Zeit in die Verhandlungen mit der Schweiz investiert als in Gespräche mit jedem anderen Drittland. Juncker sprach 23 Mal persönlich mit vier Schweizer Präsidenten; 32 technische Verhandlungsrunden fanden statt.

Die EU-Mitgliedstaaten haben zuletzt im Februar 2019 noch einmal bekräftigt, dass die Schweiz durch eine Teilnahme an wesentlichen Teilen des EU-Binnenmarktes und der EU-Politik nicht nur eine bilaterale Beziehung eingeht, sondern sich an einem gemeinsamen Wirtschaftsraum beteiligt. Das setzt voraus, gemeinsame Regeln zu akzeptieren und durchzusetzen.

In diesem Zusammenhang steht bis Ende Juni eine Entscheidung zur sogenannten „Börsenäquivalenz“ an. Laut einer noch bis Ende Juni 2019 gültigen Gleichwertigkeitsregelung können die in der Finanzmarktrichtlinie und -verordnung vorgesehenen Handelspflichten für Aktien in der EU auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn ihnen an Handelsplätzen in der Schweiz nachgekommen wird. Bei ihrem Vorschlag zur jüngsten Verlängerung der Gleichwertigkeit Schweizer Handelsplätze im Dezember 2018 hatte die Kommission das Verhandlungsergebnis für das Abkommen über einen institutionellen Rahmen berücksichtigt.

Weitere Informationen:

Schreiben von Präsident Juncker an den Schweizer Bundesrat vom 11. Juni 2019

Schreiben des Schweizer Bundesrates an Präsident Juncker vom 7. Juni 2019

Schlussfolgerungen des Rates zu den Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 19. Februar 2019

Pressekontakt: Reinhard [dot] HOENIGHAUSatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus) , Tel.: +49 (30) 2280-2300 und margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Juni 2019
Autor
Vertretung in Deutschland