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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung5. April 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Justizielle Zusammenarbeit: EU-Kommission will einheitlichen Rahmen zur Übertragung von Strafverfahren zwischen den Mitgliedstaaten

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises befinden sich Darstellungen zum Thema Justiz und Recht. Auf der linken Seite oben sieht man einen Gerichtshammer, parallel dazu auf der rechten Seite die Darstellung einer Waage, die von einer Hand gehalten wird (Justizsymbol). Der untere Teil des Kreises zeigt einge Hand, die eine kleinere Hand in ihrer hält.

Infolge der zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität häufen sich die Fälle, in denen mehrere Mitgliedstaaten für die Strafverfolgung in ein und demselben Fall zuständig sind. Die EU-Kommission hat deshalb eine Verordnung vorgeschlagen, die Mehrfachverfahren vermeiden soll. EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Kriminelle Aktivitäten ändern sich und passen sich an neue Gegebenheiten an, daher müssen auch unsere Instrumente zur Bekämpfung der Kriminalität angepasst werden. Diese Verordnung wird Zeit sparen, mehrfache Strafverfolgungen verhindern und Straflosigkeit in grenzüberschreitenden Fällen vermeiden.

Parallele oder mehrfache Strafverfolgungen können ineffizient und unwirksam sein, aber möglicherweise auch die Rechte der betroffenen Personen beeinträchtigen, da eine Person wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft werden darf. Darüber hinaus soll durch den Vorschlag gewährleistet werden, dass ein Strafverfahren in dem Mitgliedstaat durchgeführt wird, der am besten dafür geeignet ist, z. B. in dem Staat, in dem der Hauptteil der Straftat begangen wurde. Die gemeinsamen Regeln werden Folgendes umfassen:

  • eine Liste gemeinsamer Kriterien für die Übertragung von Verfahren sowie der Gründe für die Ablehnung der Übertragung;
  • eine Frist für die Entscheidung über die Übertragung eines Verfahrens;
  • Vorschriften zu den Übersetzungskosten und den Auswirkungen der Übertragung von Verfahren;
  • Pflichten hinsichtlich der Wahrung der Rechte der Verdächtigen und beschuldigten Personen sowie der Opfer;
  • Vorschriften für die Nutzung grenzüberschreitender digitaler Kanäle für die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden.

Um die Effizienz des Übertragungsverfahrens zu verbessern, regelt die vorgeschlagene Verordnung auch die Zuständigkeit in bestimmten Fällen. Dadurch soll die Gesamtkohärenz der Rechtsvorschriften gewährleistet, mehr Rechtssicherheit geschaffen und schließlich die Zahl der erfolgreich übertragenen Strafverfahren erhöht werden.

Nächste Schritte

Bevor die vorgeschlagene Verordnung in Kraft treten kann, muss sie vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert und beschlossen werden.     

Hintergrund

Die EU-Mitgliedstaaten übertragen derzeit Strafverfahren untereinander, wobei eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsinstrumente anstelle eines EU-weit einheitlichen Rechtsrahmens zur Anwendung kommt. So haben beispielsweise lediglich 13 Mitgliedstaaten das Europäische Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung vom 15. Mai 1972 ratifiziert und wenden es an. Die meisten Mitgliedstaaten berufen sich auf Artikel 21 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen aus dem Jahr 1959, wonach die Übertragung weitgehend ungeregelt ist und sich auf nationales Recht stützt. Die Mitgliedstaaten unterzeichneten bereits 1990 ein Übereinkommen über die Übertragung von Strafverfahren, das jedoch nicht in Kraft getreten ist.

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, der die Art und Weise geändert hat, wie EU-Vorschriften im Bereich des Strafrechts vorgelegt und angenommen werden, wird über eine Maßnahme zur Übertragung von Verfahren beraten. Mit diesem Vorschlag werden die Ziele der EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität erreicht, in der betont wird, dass die Übertragung von Strafverfahren ein wichtiges Instrument zur Verstärkung des Kampfes gegen organisierte kriminelle Gruppen, die in allen EU-Mitgliedstaaten tätig sind, darstellt.

Da der Vorschlag grenzüberschreitende Verfahren betrifft, für die einheitliche Vorschriften erforderlich sind, legt die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vor, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt und in allen ihren Teilen verbindlich ist. Die Verordnung stellt sicher, dass die Vorschriften in der gesamten Union einheitlich angewandt werden und gleichzeitig in Kraft treten. Sie gewährleistet Rechtssicherheit, da unterschiedliche Auslegungen in den Mitgliedstaaten vermieden werden, sodass die Gesamtkohärenz der Rechtsvorschriften gewährleistet ist. Der Vorschlag der Kommission wird zu einer effizienten und ordnungsgemäßen Strafrechtspflege in den Mitgliedstaaten beitragen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Vorschlag für eine Verordnung über die Übertragung von Strafverfahren

Übertragung von Strafverfahren

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. April 2023
Autor
Vertretung in Deutschland