In einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs über die Unabhängigkeit der neuen Disziplinarkammer vom 19. November 2019 und dem anschließenden Urteil vom 5. Dezember stellte der Oberste Polnische Gerichtshof fest, dass die Disziplinarkammer nicht die Anforderungen des EU-Rechts an die richterliche Unabhängigkeit erfüllt und daher kein unabhängiges Gericht im Sinne des EU-Rechts und des nationalen Rechts darstellt.
Trotz dieser Entscheidung bleibt die Disziplinarkammer weiterhin tätig, wodurch die Gefahr eines irreparablen Schadens für die polnischen Richter besteht und die abschreckende Wirkung auf die polnische Justiz verstärkt wird.
Daher hat die Kommission gestern beschlossen, den Gerichtshof um die Anordnung einstweiliger Maßnahmen zu ersuchen. Dieses Ersuchen steht nicht im Zusammenhang mit dem neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte, des Gesetzes über den Obersten Gerichtshof und einiger anderer Rechtsakte, die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befinden und deren Entwicklung die Kommission aufmerksam verfolgt.
Die Kommission steht weiterhin bereit, mit den polnischen Behörden einen konstruktiven, auf Fairness und Respekt basierenden Dialog zu führen, um die anstehenden Probleme zu lösen.
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Daily News vom 14. Januar 2020
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 15. Januar 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland