Für Blei gelten die neuen Grenzwerte ab dem 30. August, für Cadmium ab dem 31. August. Die neuen Höchstgehalte für Cadmium, das in Lebensmitteln wie Obst, Gemüse, Getreide und Ölsaaten enthalten sein kann, legt die neue Verordnung (EU) 2021/1323 fest. Verordnung (EU) 2021/1317 verschärft die Höchstwerte für Blei in vielen Lebensmitteln, darunter in solchen für Säuglinge und Kleinkinder, sowie für Waldpilze, Gewürze und Salz.
Die Entscheidungen sind das Ergebnis jahrelanger Arbeit der Kommission, der Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie von Konsultationen mit wichtigen Interessengruppen.
Cadmium ist ein giftiges Schwermetall, das in der Umwelt sowohl natürlich als auch durch landwirtschaftliche und industrielle Tätigkeiten vorkommt. Die Hauptquelle der Cadmiumexposition für Nichtraucher sind Lebensmittel. Blei ist ein natürlich vorkommender Schadstoff in der Umwelt. Lebensmittel sind die Hauptquelle für die Exposition des Menschen.
Weitere Informationen
Verordnung (EU) 2021/1323 mit Grenzwerten für Cadmium
Website: Informationen zu Cadmium
Verordnung (EU) 2021/1317 mit Grenzwerten für Blei
Website: Informationen zu Blei
Website zu Europas Plan gegen den Krebs
Pressekontakt: Claudia Guske. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 11. August 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland