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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung24. Januar 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Kampf gegen den Menschenhandel: EU einigt sich auf strengere Vorschriften

Zu sehen sind EU-Flaggen

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf strengere Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels geeinigt. Die neuen Regeln werden den Strafverfolgungs- und Justizbehörden bessere Instrumente zur Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung neuer Formen der Ausbeutung – einschließlich jener über das Internet – an die Hand geben.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson begrüßte die Entscheidung: „Mit der politischen Einigung nähert sich die EU stärker harmonisierten Vorschriften an, um Menschenhandel zu verhüten und zu bekämpfen. Unsere gemeinsamen Anstrengungen können zum Schutz der Opfer beitragen. Mit diesen neuen Rechtsvorschriften wird es in allen Mitgliedstaaten verpflichtend sein, diejenigen zu bestrafen, die wissentlich Dienste von Opfern des Menschenhandels nutzen.“

Verbrechen an den Verwundbarsten

Jedes Jahr werden mehr als 7.000 Menschen in der EU Opfer von Menschenhandel. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Opfer nicht erfasst werden. Menschenhandel ist ein abscheuliches Verbrechen an den verwundbarsten Menschen in unserer Gesellschaft. Menschliche Tragödien werden ausgenutzt, um auf skrupellose Weise Profit zu machen. Die jährlichen Kosten des Menschenhandels in der EU werden auf bis zu 2,7 Milliarden Euro geschätzt.

Zunehmend Ausbeutung auch online

Die Formen der Ausbeutung haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, wobei bei dieser Kriminalität zunehmend eine Online-Dimension zu beobachten ist und sich ihre Methoden und illegalen Gewinne diversifizieren. Um diesen beträchtlichen Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf den starken Zuwachs technologischer Entwicklungen, zu begegnen, sind aktualisierte Vorschriften erforderlich. Daher hat die Kommission beschlossen, die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels von 2011 zu aktualisieren und zu überarbeiten. Der Schwerpunkt liegt sowohl darauf, den Menschenhandel zu verhüten, als auch darauf, seine Bekämpfung durchzusetzen.

Die politische Einigung zielt insbesondere auf strengere Vorschriften in folgenden Bereichen ab:

  • Ausbeutung von Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegaler Adoption, die ausdrücklich unter die Definition Menschenhandel fallen werden. Dadurch werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, derartige Handlungen in ihrem nationalen Strafrecht als Formen der Ausbeutung in Zusammenhang mit Menschenhandel unter Strafe zu stellen.
  • Menschenhandel, der durch Informations- und Kommunikationstechnologien einschließlich des Internets und der sozialen Medien begangen oder vereinfacht wird. Im Falle sexueller Ausbeutung wird dies zu einem erschwerenden Umstand, der mit höheren Strafen geahndet wird.
  • Formelle Verweismechanismen werden in allen Mitgliedstaaten verbindlich. Dies wird die frühzeitige Erkennung von Opfern und die Vermittlung von Unterstützungs- und Hilfsangeboten verbessern; dadurch wird die Grundlage für einen europäischen Verweismechanismus geschaffen, für den einzige nationale Kontaktstellen benannt werden.
  • Die wissentliche Inanspruchnahme von Diensten, die von Opfern des Menschenhandels erbracht werden, wird zu einer Straftat. Dies ist eine wichtige Maßnahme, um die Nachfrage stärker zu senken.
  • Verbindliche nationale Aktionspläne für die Mitgliedstaaten und eine verbesserte Verwaltungsstruktur mit nationalen Koordinatoren für die Bekämpfung des Menschenhandels und der Möglichkeit, unabhängigen Stellen zu benennen. Beide Änderungen stellen im Vergleich zu den früheren Rechtsvorschriften eine Neuerung dar und werden zu einer Harmonisierung auf EU-Ebene führen.
  • Verpflichtende EU-weite jährliche Datenerhebung zum Menschenhandel auf der Grundlage vereinbarter Indikatoren, die von Eurostat veröffentlicht wird. Im vorherigen Rechtsrahmen war dies nicht verpflichtend und fand nur jedes zweite Jahr statt.

Nächste Schritte 

Die Richtlinie muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Hintergrund 

Seit 2011 ist die Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels das Kernelement der Bemühungen der EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels. Dennoch erforderte die Entwicklung der Art und Weise Menschenhandels eine Aktualisierung der Vorschriften, um dieses Verbrechen wirksamer zu bekämpfen. Menschenhandel ist grausam, und die meisten der Opfer sind Frauen und Mädchen; allerdings ist der Anteil männlicher Opfer ebenfalls gestiegen, insbesondere im Rahmen der Ausbeutung der Arbeitskraft.

Im April 2021 hat die Kommission die EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2021-2025) vorgelegt, die darauf abzielt, diese Straftat zu verhüten, Menschenhändler zur Rechenschaft zu ziehen und Opfer zu schützen und zu stärken. Eine der wichtigsten Maßnahmen in der Strategie war die Bewertung und mögliche Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels, damit diese auch weiterhin ihren Zweck erfüllt. Die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 und Russlands ungerechtfertigter Aggression gegen die Ukraine haben die Schutzbedürftigkeit eines bedeutenden Teils der Bevölkerung in der EU erhöht. Die Kommission hat daher im Dezember 2022 den Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vorgelegt, um sie an die aktuellen Bedingungen anzupassen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer

Ein gemeinsamer Plan gegen Menschenhandel – potenzielle Opfer unter den Geflüchteten aus der Ukraine

Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels (vierter Bericht)

Website zur Bekämpfung des Menschenhandels

Beendigung des Menschenhandels. Unsichtbare Ketten sprengen

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Januar 2024
Autor
Vertretung in Deutschland