Die Anbieter müssten folglich ihre Aktivitäten einstellen, sofern die Mitgliedstaaten keine spezifischen nationalen Maßnahmen ergreifen. Der heutige Vorschlag wird es den Online-Kommunikationsdiensten ermöglichen, ihre Aktivitäten zur Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet fortzusetzen. Die vorgeschlagene Verordnung bietet gleichzeitig Garantien zur Wahrung der Privatsphäre und zum Schutz personenbezogener Daten.
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte: „Der Online-Austausch von Material, das Kindesmissbrauch darstellt, setzt eine Kette von Straftaten in Gang. Der heutige Vorschlag stellt sicher, dass die derzeitigen freiwilligen Bemühungen der Anbieter von Online-Kommunikation, verantwortungsbewusst zu berichten, fortgesetzt werden können.“
Diese freiwilligen Aktivitäten spielen eine wichtige Rolle, um die Identifizierung und Rettung von Opfern zu ermöglichen, die weitere Verbreitung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern einzudämmen und zur Identifizierung und Untersuchung von Tätern sowie zur Prävention von Straftaten beizutragen.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Vorschlag noch annehmen. Nach Annahme werden die Regeln bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft bleiben.
Weitere Informationen:
Daily News vom 10. September 2020
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10 September 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland