(31.05.2017) – Bei Verbriefungen werden Vermögenswerte (z. B. Autokredite oder Darlehen an KMU) , in aller Regel durch einen Kreditgeber wie z. B. eine Bank, gebündelt und als Finanzinstrument aufgelegt, das dann von Anlegern erworben werden kann. Auf diese Weise kann eine größere Zahl von Anlegern erreicht werden, wodurch die Liquidität steigt und Kapital der Banken für neue Kredite freigesetzt wird. Die Kommission hatte im September 2015 einen neuen Rechtsrahmen für Verbriefungen vorgeschlagen, die einfach, transparent und standardisiert sind und einer angemessenen Aufsicht unterliegen. Würden die Verbriefungsemissionen in der EU wieder das Volumen erreichen, das sie vor der Krise im Durchschnitt aufwiesen, so würde dies nach den Schätzungen der Kommission zwischen 100 und 150 Mrd. Euro zusätzliche Finanzmittel für die Wirtschaft frei machen.
Nicht an der Börse notierte kleine und mittlere Unternehmen haben häufig Probleme, herkömmliche Bankkredite zu erhalten, und können sich Kapital auch nicht über die Aktienmärkte beschaffen. Alternativen wie Risikokapitalfonds können ihnen helfen, zu expandieren und sich weiterzuentwickeln. Mit der EuVECA- und der EuSEF-Verordnung wurden im bestehenden EU-Recht zwei Arten von Investmentfonds geschaffen, die es für private Sparer einfacher und attraktiver machen, in nicht börsennotierte KMU zu investieren. Die nun beschlossenen gezielten Änderungen an diesen Verordnungen sollen die Nutzung dieser Investmentfonds fördern.
Weitere Informationen:
Capital Markets Union: EU agrees to more support for venture capital and social enterprises
Capital Markets Union: EU reaches agreement on reviving securitisation market
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 31. Mai 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland