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Vertretung in Deutschland
Presseartikel12. März 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

Kapitalmarktunion: Kommission will weitere Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen abbauen

Die Europäische Kommission hat heute (Montag) Vorschriften vorgeschlagen, mit denen alternative Finanzierungsquellen gefördert und Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen abgebaut werden sollen. Dies ist ein Meilenstein auf dem Weg zur...

Die Kapitalmarktunion zählt zu den Prioritäten der Juncker-Kommission, denn sie wird die europäische Wirtschaft stärken und Investitionen ankurbeln, durch die Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Kapitalmarktunion zielt darauf ab, Kapital für alle Unternehmen in der EU zu mobilisieren, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auf Mittel angewiesen sind, um expandieren und erfolgreich wirtschaften zu können.

Eine rasche Annahme der heutigen Vorschläge durch das Europäische Parlament und den Rat wird Unternehmen und Anleger in die Lage versetzen, die Möglichkeiten, die der Binnenmarkt bietet, in größerem Umfang auszuschöpfen. Die Kommission ruft die beiden gesetzgebenden Organe zu einer raschen Annahme der ausstehenden Schlüsselreformen für die Vollendung der Kapitalmarktunion auf; dabei geht es unter anderem um Vorschläge, die eine Stärkung der Kapitalmarktaufsicht und von Unternehmensumstrukturierungen sowie die Bereitstellung neuer Sparmöglichkeiten für die Verbraucher beinhalten. Von den 12 Vorschlägen, die die Kommission vorgelegt hat, um die Voraussetzungen für die Kapitalmarktunion zu schaffen, sind bislang nur drei von den gesetzgebenden Organen angenommen worden.

Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte dazu: „Die heutigen Vorschläge sind Teil einer umfassenderen Strategie, die darauf abzielt, die Kapitalmärkte zu stärken und Investitionen in der EU zu fördern. Wenn wir bis 2019 eine echte Kapitalmarktunion in Europa verwirklichen wollen, müssen wir in drei Bereichen Fortschritte erzielen: europäische Gütesiegel und Pässe für Finanzprodukte, Harmonisierung und Vereinfachung der Vorschriften im Hinblick auf eine Vertiefung der Kapitalmärkte sowie kohärentere und wirksamere Aufsicht.“

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Kommission Jyrki Katainen führte aus: „Wir wollen dafür sorgen, dass Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, leichter und zu günstigeren Konditionen Zugang zu den von ihnen benötigten Finanzmitteln erhalten. Ein vertiefter Binnenmarkt wird dazu beitragen und das Wachstum der Unternehmen begünstigen. Die Kommission hat ihr Versprechen eingelöst, die Voraussetzungen für die Kapitalmarktunion zu schaffen. Jetzt müssen das Europäische Parlament und der Rat ihren Beitrag leisten. Die Kommission ist bereit, mit den beiden Organen darauf hinzuarbeiten, dass alle Legislativvorschläge bis 2019 angenommen werden.“

Vera Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: „Die neuen Vorschriften werden KMU den Zugang zu Finanzierungsquellen erleichtern und grenzüberschreitende Investitionen fördern. Wir wollen Rechtssicherheit schaffen und rechtliche Risiken bei der grenzüberschreitenden Übertragung von Forderungen sowie bei Rechtsgeschäften, die für die KMU-Finanzierung wichtig sind, beseitigen.“

Die heutigen Vorschläge im Einzelnen

  • Europäische gedeckte Schuldverschreibungen

Die Kommission schlägt heute gemeinsame Vorschriften – eine Richtlinie und eine Verordnung – für gedeckte Schuldverschreibungen vor. Mit ausstehenden Beträgen in Höhe von 2,1 Billionen Euro zählt der Markt für gedeckte Schuldverschreibungen derzeit zu den größten Schuldverschreibungsmärkten in der EU. Die europäischen Banken sind weltweit führend auf diesem Markt, der in vielen EU-Mitgliedstaaten eine wichtige langfristige Finanzierungsquelle darstellt.

Gedeckte Schuldverschreibungen sind Finanzinstrumente, die durch einen Pool an Krediten besichert sind. Ihr Vorteil besteht nicht nur darin, dass sie eine kostengünstige Art der Finanzierung darstellen, sondern auch darin, dass sie besonders sicher sind. Der EU-Markt ist jedoch nach wie vor entlang der nationalen Grenzen fragmentiert, wobei es Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt.

Die vorgeschlagenen Vorschriften basieren auf hohen Qualitätsstandards und bewährten Verfahren zum Beispiel in Deutschland, wo der Pfandbrief bereits seit langem etabliert ist. Die Kommission zielt darauf ab, die Verwendung gedeckter Schuldverschreibungen als stabile und kostengünstige Finanzierungsquelle für Kreditinstitute auszubauen, insbesondere auf weniger entwickelten Märkten. Außerdem werden sie den Anlegern ein breiteres und sichereres Spektrum an Anlagemöglichkeiten bieten.

Gleichzeitig zielen die vorgeschlagenen Vorschriften darauf ab, die Fremdkapitalkosten für die Wirtschaft insgesamt zu senken. Nach Schätzungen der Kommission könnten sich die jährlichen Einsparungen für die Kreditnehmer in der EU auf insgesamt 1,5 bis 1,9 Mrd. Euro belaufen.

  • Grenzüberschreitender Vertrieb von Investmentfonds

Investmentfonds sind ein wichtiges Instrument, mit dem der Wirtschaft private Ersparnisse zugeleitet und die Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen erweitert werden können. Der EU-Markt für Investmentfonds hat ein Volumen von insgesamt 14,3 Billionen Euro. Sein Potenzial ist jedoch noch nicht voll ausgeschöpft. So sind nur knapp über ein Drittel (37 Prozent) der OGAW-Fonds und rund 3 Prozent der alternativen Investmentfonds (AIF) für den Vertrieb in mehr als drei Mitgliedstaaten registriert. Dies ist unter anderem auf regulatorische Hindernisse zurückzuführen, die den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds derzeit behindern.

Mit dem heutigen Vorschlag sollen diese Hindernisse für alle Arten von Investmentfonds ausgeräumt werden, sodass der grenzüberschreitende Vertrieb einfacher, schneller und kostengünstiger wird. Die so bewirkte Stärkung des Wettbewerbs wird für die Anleger eine größere Auswahl und bessere Angebote bedeuten. Dabei wird ein hohes Maß an Anlegerschutz gewährleistet werden.

  • Vorschriften für grenzüberschreitende Forderungs- und Wertpapiergeschäfte

Bei der Forderungsübertragung überträgt ein Gläubiger eine Forderung gegen Zahlung auf eine andere Person. Unternehmen nutzen diesen Mechanismus, um Liquidität und Zugang zu Krediten zu erhalten. Derzeit besteht keine Rechtssicherheit dahin gehend, nach welchem nationalen Recht in einem grenzüberschreitenden Fall festzustellen ist, wer Inhaber der übertragenen Forderung ist. Die heute vorgeschlagenen neuen Vorschriften stellen klar, nach welchem Recht solche Streitfälle beigelegt werden. Im Allgemeinen würde es sich um das Recht des Staates handeln, in dem der Gläubiger seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unabhängig von dem Mitgliedstaat, in dem sich das Gericht oder die Behörden befinden, das bzw. die den Fall prüfen. Durch die neuen Vorschriften werden grenzüberschreitende Investitionen und der Zugang zu günstigeren Krediten gefördert, während systemische Risiken vermieden werden.

Die Kommission hat ferner eine Mitteilung angenommen, mit der klargestellt werden soll, nach welchem nationalen Recht festzustellen ist, wer bei einem grenzüberschreitenden Geschäft Inhaber eines Wertpapiers ist. Eine verbesserte Rechtssicherheit wird grenzüberschreitende Investitionen, den Zugang zu günstigeren Krediten und die Marktintegration fördern.

Hintergrund:

Der von der Europäischen Kommission im Jahr 2015 auf den Weg gebrachte Aktionsplan für eine Kapitalmarktunion zielt auf die Schaffung eines echten EU-weiten Binnenmarkts für Kapital ab. Der Aktionsplan ist eine zentrale Säule der Investitionsoffensive für Europa, dem sogenannten „Juncker-Plan“. Ein Kapitalbinnenmarkt wird allen EU-Mitgliedstaaten zugutekommen. Vor allem aber wird er die Wirtschafts- und Währungsunion stärken, indem er die grenzüberschreitende private Risikoteilung im Euro-Währungsgebiet fördert. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um systemische wirtschaftliche Schocks abzufedern.

Der Aktionsplan stützt sich auf folgende Grundsätze:

  • Vertiefung der Finanzintegration und Stärkung des Wettbewerbs;
  • Schaffung von mehr Anlagemöglichkeiten;
  • bessere Verknüpfung von Finanzierung und Realwirtschaft durch die Förderung außerbanklicher Finanzierungsquellen;
  • Gewährleistung eines stärkeren und krisenfesteren Finanzsystems.

Im Rahmen der Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion wurde im Juni 2017 über die bei der Umsetzung des Aktionsplans bislang erzielten Fortschritte berichtet und der Zeitplan für weitere Maßnahmen festgelegt. Im Rahmen der Halbzeitbilanz hatte die Kommission angekündigt, dass sie im 1. Quartal 2018 mehrere Legislativvorschläge vorlegen würde, insbesondere in den Bereichen Investmentfonds, gedeckte Schuldverschreibungen und Streitbeilegung. Das heutige Paket enthält diese Vorschläge.

Weitere Informationen:

MEMO

Factsheet

Weitere Informationen zu dem Vorschlag

Fintech-Aktionsplan

Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. März 2018
Autor
Vertretung in Deutschland