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Vertretung in Deutschland
Presseartikel9. Juni 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Kartellrecht: Ab jetzt mehr Transparenz bei Kartenzahlungen

Die Europäische Kommission begrüßt die ab heute (Donnerstag) geltenden neuen Vorschriften, mit denen Einzelhändler und Verbraucher durch eine transparentere Gestaltung der Kosten für Zahlungen mit Debit- oder Kreditkarten in die Lage versetzt werden...

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(09.06.2016) – Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Viele Verbraucher benutzen Zahlungskarten tagtäglich, um in Geschäften oder online einzukaufen. Über viele Jahre bestand wenig Klarheit über die Entgelte, die die Banken für diese Kartenzahlungen berechneten, obgleich letztlich die Verbraucher die Kosten zu tragen hatten. Die Verordnung über Interbankenentgelte sieht eine Begrenzung der Entgelte und eine transparentere Gestaltung von Kartenzahlungen vor. Das bedeutet für Millionen europäischer Verbraucher und Einzelhändler geringere Kosten.“

Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill fügte hinzu: „Es ist gut, dass die verbleibenden Bestimmungen der Verordnung über Interbankenentgelte nun in Kraft getreten sind. Sie werden sowohl den Verbrauchern als auch den Zahlungsdienstleistern zugutekommen, denn die Grundregeln für den EU-Kartenzahlungsmarkt werden transparenter und klarer. Im letzten Jahr wurden mit der Verordnung über Interbankenentgelte Obergrenzen festgesetzt für die wichtigste Komponente der Entgelte, die die Händler für die Annahme von Kartenzahlungen entrichten. Kartenzahlungen sind für die Einzelhändler nun mit erheblich geringeren Kosten verbunden, und auch die Akzeptanz von Karten in der EU dürfte steigen. Auf der Grundlage der Vorschriften können zusätzliche Entgelte auf von Verbrauchern geleistete Kartenzahlungen nahezu abgeschafft werden. Daher bringt diese Verordnung den europäischen Verbrauchern unmittelbare Vorteile.“

Bezahlt ein Kunde mit einer Kredit- oder Debitkarte, so muss die Bank des Einzelhändlers („Acquirer“) ein Entgelt an die Bank entrichten, die die Zahlungskarte an den Kunden ausgegeben hat („Emittent“). Von dem Endbetrag, den der Einzelhändler vom Acquirer für den Zahlungsvorgang erhält, wird dann das sogenannte Interbankenentgelt abgezogen.

Um das Problem der sehr unterschiedlichen und überhöhten Interbankenentgelte anzugehen, nahm die EU im Jahr 2015 die Verordnung über Interbankenentgelte an. Mit den ersten Vorschriften, die seit dem 9. Dezember 2015 gelten, wurden Obergrenzen für Interbankenentgelte bei Debit- und Kreditkarten eingeführt. Die heute in Kraft tretenden Vorschriften zielen auf ein effizienteres Funktionieren des Zahlungskartenmarktes ab. Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Freie Wahl der bevorzugten Zahlungsart – Viele Zahlungskarten sind mit mehreren Akzeptanzmarken ausgestattet (sogenanntes „Co-badging“). So bietet ein und dieselbe Zahlungskarte in Belgien häufig die Zahlungsmöglichkeiten Bancontact und Maestro, während es in Italien üblich ist, eine Karte mit Bancomat/PagoBancomat und Maestro auszustatten; in Dänemark wiederum findet sich häufig die Kombination Visa/Dankort. Die neuen Bestimmungen bieten den Verbrauchern die Möglichkeit, die kostengünstigste Marke zu wählen, und versetzen die Einzelhändler in die Lage, diese Marke zu begünstigen, um die Kosten möglichst gering zu halten. Die Einzelhändler werden auf ihren Zahlungsterminals eine bevorzugte Marke installieren können. Das letzte Wort haben dann die Verbraucher, wenn sie die Zahlung tätigen. Bislang wurde die bevorzugte Marke in der Regel von Emittenten oder Kartenzahlungssystemen ausgewählt, die ein Interesse daran hatten, die Marke zu wählen, die ihnen das höchste Interbankenentgelt einbringt.
  • Eine Karte für alles – Die Möglichkeit, die bevorzugte Zahlungsart zu wählen, wird noch wichtiger werden: Zurzeit benötigen die Verbraucher häufig mehrere Karten für verschiedene Kartenprodukte ihrer Banken. In Zukunft werden die Verbraucher bei ihrer Bank beantragen können, eine einzige Karte (bzw. in Zukunft ihr Mobiltelefon) mit allen Kartenprodukten auszustatten, die sie für den Verbraucher ausgeben (z. B. Visa, MasterCard, Maestro oder American Express). Die Bank bleibt jedoch befugt, einem Kunden ein bestimmtes Kartenprodukt (z. B. eine Premium-Karte) zu verweigern.
  • Bessere Information der Verbraucher – Alle Einzelhändler müssen am Geschäftseingang und an der Kasse klar und deutlich anzeigen, welche Karten sie akzeptieren. Bei Online-Verkäufen müssen diese Informationen auf der Website bzw. einem anderen elektronischen oder mobilen Medium angezeigt werden.
  • Wissen, wofür man bezahlt – Interbankenentgelte werden indirekt von den Einzelhändlern gezahlt, die sie anschließend über höhere Preise an alle Verbraucher weitergeben. Bisher bestand über die Interbankenentgelte wenig Klarheit. In der Regel haben die Banken den Einzelhändlern eine einzige „gebündelte“ Gebühr für Zahlungsvorgänge mit verschiedenen Marken berechnet, wenngleich die Einzelhändler unter Umständen unterschiedlich hohe Interbankenentgelte entrichtet haben. Die neuen Vorschriften werden mehr Transparenz bieten: Die Banken müssen dem Einzelhändler fortan das Entgelt für jeden Zahlungsvorgang mitteilen, es sei denn, der Einzelhändler hat ausdrücklich um eine Bündelung der Entgelte gebeten.

Weitere Informationen in diesem Factsheet.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. Juni 2016
Autor
Vertretung in Deutschland