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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung21. März 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Kartellrecht: EU-Kommission führt unangekündigte Inspektionen im Energydrink-Sektor durch

EU Flaggen.

Am 20. März 2023 hat die Europäische Kommission unangekündigte Inspektionen in den Räumlichkeiten eines Unternehmens eingeleitet, das in verschiedenen Mitgliedstaaten im Bereich Energydrinks tätig ist. Die Kommission hat Bedenken, dass das überprüfte Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbieten. Das überprüfte Unternehmen hat möglicherweise auch gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten.

Die Kommissionsbeamten wurden von ihren Kollegen der nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten begleitet, in denen die Nachprüfungen durchgeführt wurden.

Hintergrund zu Nachprüfungen

Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt in einer Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Praktiken. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet weder, dass sich das Unternehmen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig gemacht hat, noch greift sie dem Ergebnis der eigentlichen Untersuchung vor. Die Kommission respektiert die Verteidigungsrechte, insbesondere das Recht der Unternehmen, in Kartellverfahren gehört zu werden.

Es gibt keine gesetzliche Frist für den Abschluss von Untersuchungen über wettbewerbswidriges Verhalten. Ihre Dauer hängt von mehreren Faktoren ab, u. a. von der Komplexität des jeweiligen Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit der Kommission und dem Umfang der Ausübung der Verteidigungsrechte.

Im Rahmen des Kronzeugenprogramms der Kommission können Unternehmen, die an einem geheimen Kartell beteiligt waren, die Geldbuße erlassen oder erheblich ermäßigt werden, wenn sie das Verhalten melden und während der gesamten Untersuchung mit der Kommission zusammenarbeiten. Einzelpersonen und Unternehmen können Kartelle oder andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen anonym über das Whistleblower-Tool der Kommission melden.

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Vollständige Meldung vom 21. März

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber). Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. März 2023
Autor
Vertretung in Deutschland