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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 30. März 2021
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Kartellrecht: Kommission leitet Prüfverfahren zu mutmaßlich wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen der Strombörse EPEX Spot ein

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um festzustellen, ob die Strombörse EPEX Spot SE („EPEX Spot“) ihre marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hat, um die Tätigkeiten von Wettbewerbern auf dem...

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Ohne Strombörsen könnten die Strommärkte nicht effizient funktionieren. Die Bedeutung des Stromhandels für ein wirksames und sicheres Management der Stromnetze nimmt stetig zu. Er trägt dazu bei, dass Strom vom Ort seiner Erzeugung an den Ort fließt, an dem er am dringendsten benötigt wird. Die Wahrung eines gesunden Wettbewerbs zwischen Strombörsen sowie zwischen Händlern leistet einen Beitrag zu präzisen Preisen und Investitionssignalen für neue Energiequellen, die für die kosteneffiziente Integration von erneuerbaren Energien in den Strommix von zentraler Bedeutung sind.“

Die Intraday-Märkte sind die Märkte, auf denen Anbieter und Abnehmer in den letzten Stunden vor der Netzeinspeisung mit Strom handeln können. Sie spielen eine wesentliche Rolle – sowohl für die Sicherheit des Netzes als auch für die effiziente Nutzung umweltfreundlicher Energiequellen wie Sonne oder Wind, deren Leistung erst unmittelbar vor der Erzeugung präzise vorhergesagt werden kann.

Die Kommission befürchtet, dass EPEX Spot den Wettbewerb auf den Intraday-Märkten eingeschränkt haben könnte. Im Mittelpunkt der Untersuchung werden insbesondere Bedenken der Kommission stehen, dass EPEX Spot möglicherweise Maßnahmen ergriffen hat, um seine Wettbewerber durch Einschränkung des vollen Zugangs ihrer Kunden zur Liquidität des Intraday-Marktes vom Markt auszuschließen.

Sollte sich dies bestätigen, könnte es sich um eine Abschottungspraktik handeln, die gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, insbesondere gegen das nach Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geltende Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. So könnte die Verhaltensweise die Preise für Handelsdienstleistungen verfälschen und letztlich höhere Strompreise für die Verbraucher sowie eine Verlangsamung der Ökologisierung der Stromversorgung bewirken, da die kosteneffiziente Integration von erneuerbaren Energien in den Strommix verhindert würde.

Die Kommission wird diese eingehende Untersuchung vorrangig behandeln. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Hintergrund

Strom kann in unterschiedlichen Zeitfenstern gehandelt werden, die von mehreren Jahren vor seiner Erzeugung bis zu einigen Stunden oder Minuten vor seiner Einspeisung in das Netz reichen. Die Spotmärkte und insbesondere die Intraday-Märkte spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die Marktteilnehmer kurz vor der Stromlieferung mit Strom handeln und ihre Positionen ausgleichen können. Besonders wichtig sind sie für die nahtlose Integration erneuerbarer Energiequellen wie Sonne und Wind, deren Leistung bis wenige Stunden vor der Netzeinspeisung schwer vorherzusagen ist. Strombörsen wie EPEX Spot sind Intermediäre, die Transaktionen zwischen Stromanbietern und -abnehmern auf diesen Märkten vermitteln.

EPEX Spot ist in mehreren EU-Mitgliedstaaten die größte Strombörse. Der Stromhandelsmarkt weist ein jährliches Volumen im zweistelligen Milliarden-Euro-Bereich auf. Ohne Strombörsen könnten die Strommärkte nicht effizient funktionieren. Die Wahrung eines gesunden Wettbewerbs zwischen Strombörsen sowie zwischen Händlern trägt zu einem optimalen Funktionieren der Strommärkte bei. Angesichts der zentralen Rolle, die der Stromhandel für den Elektrizitätsbinnenmarkt spielt, hat die Kommission in den vergangenen Jahren – sowohl hinsichtlich der Durchsetzung des Kartellrechts als auch mit dem Erlass der Elektrizitätsverordnung – Schritte unternommen, um diesbezügliche Hemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen und den Wettbewerb zwischen den Strombörsen zu fördern.

Weitere Informationen:

Die ausführliche Pressemitteilung

Die EU- Kartellverordnung

Pressekontakt: Reinhard [dot] HOENIGHAUSatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. März 2021
Autor
Vertretung in Deutschland