
(08.03.2017) - Alle sechs Anbieter räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten dem Vergleich zu. Denso wurde die Geldbuße für drei der Kartelle erlassen, weil das Unternehmen die Kommission von den Kartellen in Kenntnis gesetzt hatte. Panasonic wurde die Geldbuße für eines der Kartelle erlassen, weil das Unternehmen die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte.
Die sechs Automobilzulieferer, an die sich der Beschluss richtet, haben im Hinblick auf die Lieferung von Klimatisierungs- und Motorkühlkomponenten an bestimmte Automobilhersteller im EWR Preise abgesprochen oder Märkte aufgeteilt und sensible Informationen ausgetauscht. Die Koordinierung erfolgte bei Treffen – im Falle eines der Kartelle vor allem trilateralen Treffen in Europa – und anderen kollusiven Kontakten in Europa und Japan im Rahmen bilateraler Treffen oder per E-Mail oder Telefon.
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8 März 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland