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Vertretung in Deutschland
Presseartikel30. Oktober 2020Vertretung in Deutschland

Kaum Zugang zu Asylverfahren: Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein

Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, da Ungarn den Zugang zu Asylverfahren nach Auffassung der Kommission unzulässig beschränkt. Demnach verstoßen neue Asylverfahren, die in...

Nach Auffassung der Kommission stellt diese Vorschrift eine unzulässige Beschränkung des Zugangs zum Asylverfahren dar, die im Widerspruch zur Asylverfahrensrichtlinie im Licht der Charta der Grundrechte steht, da sie Personen, die sich im Hoheitsgebiet Ungarns, auch an der Grenze, aufhalten, daran hindert, dort internationalen Schutz zu beantragen. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Argumente zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Weitere Informationen:

Daily News vom 30. Oktober

Memo mit den wichtigsten Entscheidungen im Oktober (deutsche Übersetzung folgt)

Informationen zum Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Oktober 2020
Autor
Vertretung in Deutschland