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Vertretung in Deutschland
Presseartikel3. Juli 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Kein Defizitverfahren gegen Italien zum jetzigen Zeitpunkt

Die Kommission hat heute (Mittwoch) eine Bestandsaufnahme der von der italienischen Regierung in dieser Woche angekündigten zusätzlichen Konsolidierungsanstrengungen vorgenommen. Sie hält diese für wesentlich genug, um zum jetzigen Zeitpunkt von der...

Dazu sagte Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog, außerdem zuständig für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion: „ Ich begrüße die Maßnahmen der italienischen Regierung, die das Haushaltsergebnis 2019 verbessern sollen. Solide öffentliche Finanzen sind Grundvoraussetzung für Vertrauen und Wachstum. Nun wird es darauf ankommen, die Zusage einzuhalten und für 2020 einen den EU-Haushaltsregeln entsprechenden Haushaltsplan zu erstellen, damit weitere Unsicherheit vermieden wird.”

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte: „Mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt soll niemand bestraft oder zur Ordnung gerufen werden; er soll gewährleisten, dass Regierungen sich um solide öffentliche Finanzen bemühen und Probleme zügig in Angriff nehmen. Ich stelle erfreut fest, dass dies heute der Fall ist. Die italienische Regierung hat auf das Signal der Kommission vor einem Monat, als ein Defizitverfahren angezeigt schien, reagiert und ein solides Maßnahmenpaket beschlossen, das die weitgehende Einhaltung des Pakts sicherstellt. Wir werden die Umsetzung dieser Maßnahmen in der zweiten Jahreshälfte genauestens verfolgen. Auch sind wir gerne dabei behilflich, dass der in diesem Herbst vorzulegende Haushaltsentwurf 2020 mit dem Pakt in Einklang steht. Ich bin sicher, dass die nächste Kommission in dieser Hinsicht Kontinuität gewährleisten wird.”

Am 5. Juni 2019 hatte die Kommission in ihrem Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV die Faktoren bewertet, derentwegen Italien den Richtwert für den Schuldenabbau 2018 nicht eingehalten hat. In diesem Bericht wurden das Haushaltsergebnis Italiens für 2018 und die Haushaltsprognosen für 2019 und 2020 untersucht und daraus der Schluss gezogen, dass ein Defizitverfahren gerechtfertigt sei. Dieser Schlussfolgerung schloss sich der Wirtschafts- und Finanzausschuss in seiner Stellungnahme vom 11. Juni 2019 an. Die Mitgliedstaaten forderten Italien außerdem auf „die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit zu gewährleisten,“ und fügten hinzu, dass „weitere Elemente, die Italien vorlegen könnte, von der Kommission und vom Ausschuss berücksichtigt werden könnten“.

Am 1. Juli 2019 hat die italienische Regierung ihren Haushalt zur Jahresmitte und ein Gesetzesdekret angenommen, die für 2019 eine Haushaltskorrektur von nominal 7,6 Mrd. Euro bzw. 0,42 Prozent des BIP bewirken. Dadurch wird das Gesamtdefizit Italiens 2019 voraussichtlich 2,04 Prozent des BIP betragen (gegenüber 2,5 Prozent in der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission) und dem vom italienischen Parlament beschlossenen Haushaltsziel 2019 entsprechen. Strukturell fällt die Korrektur mit 8,2 Mrd. Euro bzw. 0,45 Prozent des BIP etwas höher aus und bringt eine Verbesserung des strukturellen Saldos um etwa 0,2 Prozent des BIP mit sich (während in der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission von einer Verschlechterung um 0,2 Prozent ausgegangen worden war). Die Differenz zum nominalen Wert ist auf unerwartet niedrige einmalige Einnahmen aus der Steueramnestie von rund 0,6 Mrd. EUR zurückzuführen, wodurch sich das Haushaltsziel nominal, aber nicht strukturell verschlechtert. In diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt ist eine Abweichung im Umfang von 0,18 Prozent des BIP, die Italien bis auf Weiteres aufgrund „außergewöhnlicher Ereignisse“, d. h. dem Einsturz der Morandi-Brücke und hydrogeologischen Risiken, zugestanden worden war und erst noch anhand der Ist-Daten für 2019 bestätigt werden muss.

Mit Blick auf die am 1. Juli verabschiedeten Bestimmungen wird nun erwartet, dass Italien die im Rahmen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts geforderten Konsolidierungsanstrengungen weitgehend erfüllt und die in der Frühjahrsprognose 2019 geschätzte Lücke von 0,3 Prozent des BIP überbrückt. Außerdem macht es die von der Regierung im Jahr 2019 unternommene zusätzliche Konsolidierungsanstrengung möglich, dass auch die im Jahr 2018 verzeichnete Verschlechterung des strukturellen Saldos dadurch teilweise kompensiert wird.

Für 2020 schließlich hat die italienische Regierung erneut zugesichert, sie werde insbesondere durch eine erneute Ausgabenüberprüfung sowie eine Überprüfung der Steuervergünstigungen eine den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechende strukturelle Verbesserung herbeiführen und verbesserte Projektionen vorlegen, die auf der Annahme einer unveränderten Politik und auf den 2019 bislang verzeichneten günstigen Trends beruhen. All dies wurde der Kommission in einem Schreiben von Premierminister Giuseppe Conte und Wirtschafts- und Finanzminister Giovanni Tria vom 2. Juli mitgeteilt.

Die nächsten Schritte

Die Kommission wird die effektive Umsetzung dieses Pakets überwachen: Sie wird die Ausführung des Haushaltsplans 2019 genauestens im Auge behalten und die Übereinstimmung des Haushaltsplanentwurfs 2020 mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt analysieren. Darüber hinaus werden Fortschritte ortschritte bei den im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen angeregten Strukturreformen entscheidend sein, um ein höheres Wachstum sicherzustellen und so zu einem Rückgang der Schuldenquote beizutragen. Die Kommission wird die Umsetzung dieser Reformen im Rahmen des europäischen Semesters bewerten.

Hintergrund

Das Defizitverfahren ist die „korrektive Komponente” des Stabilitäts- und Wachstumspakts und soll die Einhaltung der im AEUV festgelegten Anforderung gewährleisten, wonach die Mitgliedstaaten übermäßige Defizite und einen übermäßigen Schuldenstand zu vermeiden haben.

Eingeleitet wird ein Defizitverfahren, wenn das gesamtstaatliche Defizit über 3 Prozent des BIP hinausgeht und/oder der Schuldenstand 60 Prozent des BIP überschreitet und nicht hinreichend rückläufig ist. Nachdem das Defizitverfahren gegen Spanien im Juni 2019 eingestellt wurde, unterliegt nun kein Mitgliedstaat mehr der korrektiven Komponente des Pakts.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission hält Defizitverfahren für Italien akutell für nicht angezeigt

Mitteilung „Der Frühjahrszyklus 2019 der haushaltspolitischen Überwachung - Italien”

Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 über Italien (5. Juni 2019)

Pressemitteilung: Frühjahrsprognose 2019

Pressemitteilung: Europäisches Semester – Frühjahrspaket 2019

Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV)

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt

Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Juli 2019
Autor
Vertretung in Deutschland