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Vertretung in Deutschland
Presseartikel15. Januar 2015Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Keine Benachteiligung europäischer Kultur in CETA

Die Europäische Kommission hat die Behauptung des Deutschen Kulturrats, der europäische Kultur- und Medienbereich solle durch das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) benachteiligt werden, zurückgewiesen.

Europäische Kultur

Der Deutsche Kulturrat unterstellt der Kommission, dass in CETA der Kultur- und Medienbereich lediglich für Kanada größtenteils ausgenommen sei. Für den europäischen Kultur- und Medienbereich gelte jedoch nicht dieselbe Regelung. Dadurch würden kanadische Kultur- und Medienunternehmen beim Marktzugang nach Europa privilegiert. Dies ist aus Sicht der Kommission ein klares Missverständnis.

Die EU und Kanada haben immer in all ihren Handelsabkommen gewisse Ausnahmen im Kulturbereich ausgehandelt. Das ist schon seit 1995 so, seit der Kulturbereich zum ersten Mal im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) verhandelt wurde. Kanada und die EU haben in CETA lediglich vereinbart, die bestehenden Regeln nicht wieder neu zu verhandeln.

CETA bestärkt das Recht beider Seiten, die kulturelle Vielfalt zu schützen und zu fördern. Kanada und die EU versichern in dem Handelsabkommen, dass sie sich an das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen gebunden fühlen.

CETA wird in keiner Weise Regierungen an der Kulturförderung hindern. Im Übrigen ist der audiovisuelle Bereich aus dem Dienstleistungskapitel und teilweise aus dem Investitionskapitel ausgeklammert. Dies entspricht genau dem Mandat, das die Mitgliedstaaten der Kommission zum Aushandeln des Abkommens erteilt haben.

Mehr Informationen zum CETA-Abkommen finden Sie hier.

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Januar 2015
Autor
Vertretung in Deutschland