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Vertretung in Deutschland
Presseartikel25. Januar 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Keine Reisebeschränkungen für Inhaber des digitalen COVID-Zertifikats in der EU - Kommission begrüßt Beschluss der Mitgliedstaaten

EU Digital COVID Certificate - Scanning system at the airport

Die Ministerinnen und Minister der EU haben heute (Dienstag) die Vorschriften für den freien Personenverkehr in der EU während der COVID-19-Pandemie aktualisiert. Damit soll es grundsätzlich keine zusätzlichen Reisebeschränkungen für Inhaberinnen und Inhaber des digitalen COVID-Zertifikats der EU geben. Das digitale COVID-Zertifikat soll für die erste Impfserie 270 Tage gültig sein. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides und EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßten die Annahme: „Heute haben die Mitgliedstaaten erneut bestätigt, dass der Besitz eines gültigen digitalen COVID-Zertifikats der EU grundsätzlich ausreichen sollte, um während der Pandemie reisen zu können. Mit dieser Einigung wird das digitale COVID-Zertifikat der EU das Kernstück unseres koordinierten Vorgehens. Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten Folgemaßnahmen zur Einigung ergreifen und die vereinbarten Vorschriften unverzüglich umsetzen.“

„Jeder Mitgliedstaat trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage seiner jeweiligen Umstände. Aber die Omikron-Variante hat sich inzwischen in ganz Europa verbreitet, und es ist an der Zeit, die Aufhebung der zusätzlichen reisebezogenen Maßnahmen zu prüfen, die manche Mitgliedstaaten in den vergangenen Wochen eingeführt haben und die Reisen in der gesamten EU umständlicher und weniger berechenbar machen“, unterstrichen die beiden Kommissare.

Mehr als 1,2 Milliarden ausgestellte digitale COVID-Zertifikat belegen den Erfolg dieses Instruments, das in der gesamten EU und auch weltweit eingeführt wurde. Dies sei eine echte europäische Erfolgsgeschichte, die sich weltweit entwickelt hat, so Kyriakides und Reynders weiter.

Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag für die Empfehlung am 25. November 2021 vorgelegt.

Hintergrund

Alle Maßnahmen zur Beschränkung der Freizügigkeit müssen diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sein. Die Mitgliedstaaten sollten Reisenden aus anderen Mitgliedstaaten die Einreise grundsätzlich nicht verweigern.

Ausführlichere Informationen sind diesem Informationsblatt zu entnehmen.

Am 3. September 2020 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates vor, um sicherzustellen, dass Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der Coronavirus-Pandemie auf EU-Ebene koordiniert und klar kommuniziert werden.
Am 13. Oktober 2020 verpflichteten sich die EU-Mitgliedstaaten durch die Annahme der Empfehlung des Rates, für mehr Koordinierung und einen besseren Informationsaustausch zu sorgen.

Am 1. Februar 2021 nahm der Rat eine erste Aktualisierung seiner Empfehlung an: Es wurden eine neue Farbe „dunkelrot“ für die Kartierung von Risikogebieten eingeführt und strengere Maßnahmen für Reisende aus Hochrisikogebieten festgelegt.

Am 20. Mai 2021 änderte der Rat seine Empfehlung: Vollständig geimpften Personen wurden nicht zwingend notwendige Reisen gestattet, und die Maßnahmen zur Eindämmung besorgniserregender Varianten wurden verstärkt.

Am 14. Juni 2021 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU. Aufseiten der Kommission wurde die Arbeit am digitalen COVID-Zertifikat der EU von Justizkommissar Didier Reynders geleitet in enger Zusammenarbeit mit Vizepräsidentin Věra Jourová und Vizepräsident Margaritis Schinas sowie den Kommissionsmitgliedern Thierry Breton, Stella Kyriakides und Ylva Johansson. Um das digitale COVID-Zertifikat der EU bestmöglich zu nutzen, nahm der Rat am selben Tag eine zweite Aktualisierung seiner Empfehlung mit Ausnahmen von Reisebeschränkungen für vollständig geimpfte und genesene Personen an.

Seit Juni 2021 wurden bei der Einführung des digitalen COVID-Zertifikats der EU rasch Fortschritte erzielt. Am 18. Oktober 2021 veröffentlichte die Kommission den ersten Bericht über das digitale COVID-Zertifikat der EU – ein weithin verfügbares, zuverlässiges und akzeptiertes Instrument, das die Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie erleichtert.

Am 25. November schlug die Kommission angesichts dieser Entwicklungen vor, das in der Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates dargelegte gemeinsame Konzept zu aktualisieren, wie auch vom Europäischen Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 22. Oktober 2021 gefordert.
Um ein in allen Mitgliedstaaten geltendes gemeinsames Konzept zu gewährleisten, erließ die Kommission am 21. Dezember die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2288, mit der im Zusammenhang mit Reisen ein einheitlicher Anerkennungszeitraum von 270 Tagen für Impfzertifikate festgelegt wurde, mit denen der Abschluss der ersten Impfserie bestätigt wird.

Die neuesten, von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über Reisevorschriften sind auf der Website „Re-open EU“ abrufbar.

Weitere Informationen:

Informationsblatt über den neuen Vorschlag der Kommission für einen koordinierten Ansatz für einen sicheren Personenverkehr in der EU

Informationsblatt zu COVID-19: Reise- und Gesundheitsmaßnahmen in der EU

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine koordinierte Vorgehensweise zur Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie und zur Ersetzung der Empfehlung (EU) 2020/1475

ReopenEU

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (0) 30 2280-2410 und claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. Januar 2022
Autor
Vertretung in Deutschland