
(13.03.2017) - Der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis sagte dazu: „Dieser Bericht bekräftigt das Recht der Menschen in der Europäischen Union, umfassend darüber informiert zu werden, was sie trinken. Er gelangt außerdem zu dem Schluss, dass es keine objektiven Gründe für das Fehlen eines Zutatenverzeichnisses und einer Nährwertdeklaration auf alkoholischen Getränken gibt.“
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung, die seit Dezember 2014 gilt, enthält Bestimmungen zur Angabe der Zutaten und zur Bereitstellung einer Nährwertdeklaration. Diese Bestimmungen sind für alle Lebensmittel verbindlich. Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent.
Einige Produzenten stellen diese Informationen dennoch schon jetzt auf freiwilliger Basis bereit. Außerdem haben mehrere Mitgliedstaaten nationale Maßnahmen beibehalten, beschlossen oder vorgeschlagen, die für alle oder bestimmte alkoholische Getränke zusätzliche Kennzeichnungspflichten zu den enthaltenen Zutaten vorsehen.
Die Branche soll nun binnen Jahresfrist einen abgestimmten Vorschlag für die Unterrichtung der Verbraucher über die Zutaten von alkoholischen Getränken und deren Nährwert unterbreiten. Die Kommission wird den Selbstregulierungsvorschlag bewerten. Sollte sie ihn als unzureichend einstufen, würde sie eine Folgenabschätzung vornehmen, um zu prüfen, welche weiteren Optionen im Einklang mit den Grundsätzen für eine bessere Rechtsetzung bestehen.
Weitere Informationen:
Website zu den Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit Alkohol
Pressekontakt: claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. März 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland