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Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. Juli 2017Vertretung in Deutschland

Klarstellung: EU will weder Pommes noch knuspriges Brot verbieten

Entgegen anderslautender Behauptungen will die EU-Kommission weder Pommes noch gerösteten Kaffee verbieten. Auch das besonders in Deutschland beliebte Pumpernickel und jedes andere Brot mit einem dunklen Teig dürfen selbstverständlich dunkel bleiben...

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(20.07.17) - Die Kommission hat nicht die Absicht, Pommes jeglicher Art zu verbieten oder die Art und Weise der Zubereitung zu verändern. Es ist jedoch nachgewiesen, dass Kartoffelprodukte, Getreideprodukte und Kaffee bei zu großer Hitze besonders hohe Werte von Acrylamid aufweisen. Daher verpflichten die neuen Maßnahmen Lebensmittelunternehmen Verfahrensregeln anzuwenden, um das krebserregende Acrylamide zu senken. Hierzu gehört Lebensmittel nicht verbrennen zu lassen. Bisherige freiwillige Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts seitens der Lebensmittelunternehmer wurden nicht konsequent umgesetzt und sorgten so nicht für einen ausreichenden Schutz für die Verbraucher.

Der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis begrüßte die Zustimmung: „Heute haben wir einen wichtigen Schritt zum Schutz von Gesundheit und Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger getan. Die neue Verordnung wird nicht nur zur Reduzierung des Gehalts dieses krebserzeugenden Stoffs beitragen, sondern auch verstärkt dafür sensibilisieren, wie die Exposition gegenüber diesem Stoff vermieden werden kann, zu der es häufig beim Kochen zu Hause kommt.“

Fakt ist: Acrylamid ist ein krebserzeugender Stoff, das wurde 2015 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bestätigt. Obwohl die Gefahr bekannt war, haben freiwillige Maßnahmen nicht für die notwendige Senkung des Acrylamidgehaltes gesorgt. Acrylamid entsteht bei Zubereitung unter hohen Temperaturen – beispielsweise Braten, Frittieren, Rösten und Backen – aus natürlich vorhandenem freien Asparagin (einer Aminosäure) und Zuckern entsteht, vor allem in Produkten auf Kartoffel- oder Getreidebasis sowie in Kaffee und Kaffeeersatz. Deshalb ist es der Kommission ein anliegen, die Bürger zu schützen.

Der Vorschlag der Kommission wurde von 22 Mitgliedsstaaten unterstützt, Deutschland hatte sich enthalten. Nach Inkrafttreten der vorgeschlagenen Verordnung werden die Lebensmittelunternehmer verpflichtet sein, je nach Größe und Art ihres Betriebs verbindliche Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts zu ergreifen.

Der gestern vereinbarte Wortlaut wird nun dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt, die vor der endgültigen Annahme durch die Kommission drei Monate Zeit für dessen Prüfung haben. Die Verordnung könnte voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft treten.

Darüber hinaus plant die Kommission, unverzüglich nach Annahme dieser Verordnung Diskussionen über weitere Maßnahmen einzuleiten, zum Beispiel die Festlegung von Höchstgehalten für Acrylamid in bestimmten Lebensmitteln.

Hintergrund

Acrylamid wurde erstmals 2002 in Lebensmitteln festgestellt, und seitdem wird auf diesem Gebiet geforscht, um Maßnahmen zur Reduzierung dieses Stoffs in Lebensmitteln bestimmen zu können. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat 2015 bestätigt, dass es sich bei Acrylamid um einen krebserzeugenden Stoff handelt und die derzeitige lebensmittelbedingte Exposition gegenüber Acrylamid im Hinblick auf seine karzinogene Wirkung Anlass zur Sorge gibt. Ferner hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit konstatiert, dass die Acrylamidgehalte in den letzten Jahren nicht beständig gesenkt wurden. Außerdem haben die von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Empfehlung der Kommission vorgenommenen Untersuchungen gezeigt, dass es große Unterschiede bei der Durchführung der freiwilligen Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts seitens der Lebensmittelunternehmer gibt.

Nach Vorlage des EFSA-Gutachtens leitete die Kommission Diskussionen mit den Behörden der Mitgliedstaaten ein, um geeignete Regulierungsmaßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln festzulegen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Acrylamid: Zustimmung zum Vorschlag der Kommission zur Reduzierung des Gehalts in Lebensmitteln

Der Entwurf der Verordnung (EN)

Pressekontakt: laura [dot] bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Behtke), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Juli 2017
Autor
Vertretung in Deutschland