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Vertretung in Deutschland
Presseartikel28. November 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Kollektiver Rechtsschutz: Mitgliedstaaten einigen sich auf Regeln für europäische Verbandsklagen

Heute (Donnerstag) wurde ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten in der EU erzielt. Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine entsprechende Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der...

Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und EU-Justizkommissarin Věra Jourová begrüßten den Beschluss des Rates: „Fälle wie der Diesel-Skandal, die zu massivem und weitreichendem Schaden geführt haben, verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf auf europäischer Ebene. Die Bürger müssen endlich vollständigen Zugang zur Justiz haben, und betrügerische Unternehmen müssen davon abgehalten werden, die Verbraucherrechte zu verletzen. Die heutige Einigung im Rat ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Sie erreicht das Hauptziel des Kommissionsvorschlags, ein wirksames europäisches Modell des kollektiven Rechtsschutzes in Form von Verbandsklagen zu schaffen, das allen Bürgern in allen Mitgliedstaaten zur Verfügung steht.“

In der gemeinsamen Erklärung heißt es weiter: „Dieser neue Mechanismus wird dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können und Schadenersatz erhalten, wenn sie Opfer illegaler Praktiken werden. Gleichzeitig wird der Gefahr missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen vorgebeugt. Die Kommission sieht nun den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat entgegen, in denen eine zeitnahe Einigung über die Richtlinie erzielt werden soll.“

Der Rat hat heute eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher angenommen. Sobald die neuen Vorschriften in Kraft sind, werden Verbraucher ihre Rechte nicht nur individuell, sondern auch kollektiv geltend machen können. Damit erhalten sogenannte „qualifizierte Einrichtungen“ die Möglichkeit, Klagen im Namen der Verbraucher einzuleiten.

Weitere Informationen:

Daily News vom 28. November 2019

Vorschlag der Kommission zur Stärkung der Verbraucherrechte

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele ) , Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. November 2019
Autor
Vertretung in Deutschland